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Solange er in deinen Händen ist, kannst du ihn, mit oder ohne Unterschrift jederzeit vernichten, wie kann der also gültig sein? Erst sobald der Vertragspartner den in die Hände bekommt und der Vertrag erfüllt wird ist der gültig, bzw. je nach Vertragsart gibt es ja noch eine Widerrufsfrist.
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen unter Einhaltung von Formvorschriften zustande.
"Ich fülle einen Vertrag aus" ist jetzt reichlich unpräzise.
Ich denke, Du füllst ein Formular aus, das eine schriftliche Willenserklärung darstellt ( Antrag gemäß §145 BGB ), die die Gegenseite erst annehmen muss ( §147 BGB ).
Erst, wenn die Gegenseite ebenfalls zustimmt ( durch Rücksendung einer unterschriebenen Vertragskopie, konkludent durch Erbringung einer Leistung, was auch immer ), kommt letztendlich ein Vertrag zustande.
Bescheib doch kurz konkreter um welchen "Vertrag" es sich handelt - wenn dann mal jemand via Suchmaschine auf diesen Eintrag kommt, dann kann er dadurch evtl. besser "geholfen" werden!
Ich wollte mich bei nem Fitnesstudio anmelden und war dabei den vertrag auszufüllen. Ich wollte den auch unterschreiben lassen und dann zurück bringen, aber erst abgeben wenn ich eine Frage geklärt habe, die ich noch habe.
...und mach dir auf jeden Fall eine Kopie vom Vertrag die möglichst stets dein Vertragspartner auch unterschreibt, damit du ggf. beweisen kannst, dass, wenn der Preis sich plötzlich erhöht und abgebucht wird, du ggf. beweisen könntest, dass dies so im Vertrag nicht stand ...
... ganz komische Vertragspartner, auch wenn sie es ebenfalls beweisen müssten, sagen dann, dass der Originalvertrag leider abhanden gekommen ist ... nur unnötiger Aufwand - deswegen von allem ne opie haben, am besten nochmal unterschrieben (also keine kopierte Unterschrift)