Verkauf von "FanArts" geschützter Marken

ID: 324354
L
16 Juli 2008
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Hallo.
Es betrifft nicht mich, da ich es aber nun öfters schon gesehen habe und auch 2,3 Zeichner kenne wollte ich mal hier fragen, ob da jemand eine "grobe" Ahnung von hat.

Dürfen FanArts verkauft werden?
Dabei geht es nicht um Massenware, sondern um einzelstücke, bzw sehr kleine Auflagen.

Beispiel:
Ich male ein Bild wo z.B. ein Pikachu,Spongebob, SuperMario oder ähnliches drauf ist(hoffe zumindest eins davon sagt allen was), in eigener Pose(z.b. liegt in Bett und hört Musik oder was auch immer).

Geschützt sind diese ganzen Dinger ja durch nintendo oder was auch immer.
Ich möchte hier keine Rechtsberatung, diese kosten ja bekanntlich. Aber vielleicht könen ja 1,2 hier dazu etwas sagen.
Meiner Meinung nach ist es nicht erlaubt!

Grüße
Christian
 
Mit deiner Meinung liegst du nicht ganz falsch:

rechtambild.de schrieb:
[...]
Als entsprechende Normen sind die §§ 23, 24 UrhG relevant. Der Urheber besitzt nicht nur Schutz für das unveränderte Werk, sondern kann auch über eine Veröffentlichung und Verwertung seines Werkes in abgewandelter Form bestimmen. Das Recht endet dort, wo sich eine Umgestaltung von dem ursprünglichen Werk derart weit entfernt, dass man von freier Benutzung sprechen kann.
Somit ist man bei Fan Art auf eine Einzelfallentscheidung angewiesen. Man kann aber davon ausgehen, dass viele Fan Arts streng genommen gegen das Urheberrecht verstoßen werden.
Quelle: https://www.rechtambild.de/2012/02/videos-screenshots-und-fan-art-probleme-mit-dem-urheberrecht-bei-computerspielen/