News Verfassungsgericht: Rechtsextremismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen

Nun gut. Dann sollte Deine Kritik aber eher den Gesetzgeber treffen, als die Verfassungsrichter. Die haben den § 130 Abs. 4 StGB nämlich nicht beschlossen.

Klar richtet sich meine Kritik gegen diesen Paragraphen. Aber auch gegen die Tatsache, dass er vom Verfassungsgericht mal wieder gestärkt wurde.

Ich verstehe ja durchaus den historischen Zusammenhang in dem er entstand. Heute brauchen wir ihn aber nicht mehr wirklich.
 
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass es im Ausland extrem schlecht ankäme, wenn die NPD auf einmal öffentlich den Holocaust leugnen dürfte oder ungestraft Hitlers Geburtstag feierte.
 
Naja. Es ist letzten Endes keine Frage an der mein Herz hängt. Ich halte die Einschränkung der Meinungsfreiheit in diesem Punkt für tragbar, weil es gute Argumente dafür gibt. Würde man den § 130 Abs. 4 StGB und dann konsequenterweise auch die anderen Absätze, die den Nationalsozialismus betreffen, abschaffen würde ich aber auch nicht auf die Barrikaden gehen...