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Tja. Du bist ja nun auch kein Verfassungsrichter, oder doch?![]()
Nun gut. Dann sollte Deine Kritik aber eher den Gesetzgeber treffen, als die Verfassungsrichter. Die haben den § 130 Abs. 4 StGB nämlich nicht beschlossen.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass es im Ausland extrem schlecht ankäme, wenn die NPD auf einmal öffentlich den Holocaust leugnen dürfte oder ungestraft Hitlers Geburtstag feierte.