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- 25 April 2006
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Folgende News wurde am 08.02.2015 um 17:53:00 Uhr veröffentlicht:
Urteil: Zusammenstoß von Einkaufswagen und Auto ist kein Verkehrsunfall
Shortnews
Urteil: Zusammenstoß von Einkaufswagen und Auto ist kein Verkehrsunfall
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Die Klage einer Autofahrerin ist vom Amtsgericht München abgewiesen wurden. Sie wollte von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden ersetzt bekommen, welcher bei einer Kollision mit einem Einkaufswagen vor einem Supermarkt im Landkreis Starnberg entstanden war.
Ein Mann hatte seinen Einkaufswagen abgestellt. Dieser kam ins Rollen und beschädigte das Fahrzeug. Wegen der Ablehnung der Klage muss dieser nun für den entstandenen Schaden aufkommen. Dieser beläuft sich auf 1638,43 Euro. Jedoch wurde ihr nicht die gesamte Summe zugesprochen.
Im Urteilsspruch heißt es, dass die Versicherung erst bei Bewegen des Fahrzeugs in die Pflicht genommen werden kann. Da sich das Auto im Stillstand befand wird dies nicht als Verkehrsunfall angesehen. Zudem habe man darauf zu achten, dass der Einkaufswagen beim Abstellen nicht weg rollen kann.