Urlaubsregelung zu Weihnachten & Silvester

M3Y3R

Well-known member
ID: 336361
L
8 Mai 2006
1.608
60
Hallo,

ich mache mir gerade Gedanken zu der Urlaubsregelung bei mir. Da ich meinen Urlaub über Weihnachten und Silvester nicht kurzfristig einreichen möchte, plane ich nun schon. Nun ist mir folgendes aufgefallen:

Ich bin in der IT-Branche (Büro) tätig. Wenn ich Weihnachten und Silvester arbeiten müsste, müsste ich jeweils nur einen halben Tag zur Arbeit kommen. Wenn ich für diese beiden Tage Urlaub haben möchte, muss ich aber jeweils einen ganzen Tag einreichen.

Gibt es da nicht irgendeine Gesetzesgrundlage? Wenn ich arbeiten würde, wäre es für mich günstiger, da ich einen Urlaubstag mehr über hätte.


Danke und viele Grüße
Papenburger
 
Ich kenne zwar keine Gesetzesgrundlage mit dem du das umgehen könntest, was mir jedoch spontan einfällt ist, als Büromensch macht man ja hin und wieder überstunden..wäre es nicht eine Möglichkeit, statt Urlaub, einfach überstundenfrei zu nehmen ?

Viel Erfolg noch!
 
Ich bin jetzt zwar kein Experte aber ich glaube es werden je nur 1/2 Tag abgezogen. Am besten sprichst du mit deiner Personalabteilung wie das gehandhabt wird ...

Vielleicht findest du aber auch etwas im BUrlG
 
Entgegen der allgemeinen Auffassung sind der Heilige Abend bzw. Silvester ganz normale Werktage und auch gesetzlich so anzusehen. Alles andere ist Kulanz des Arbeitgebers.
 
Bei Beamten ist er meineswissens komplett frei. Ich kenne von meinem AG die Regelung der halben Tage.
 
Ich bin jetzt zwar kein Experte aber ich glaube es werden je nur 1/2 Tag abgezogen. Am besten sprichst du mit deiner Personalabteilung wie das gehandhabt wird ...

Vielleicht findest du aber auch etwas im BUrlG

Ich schreibe oben doch, dass jeweils ein ganzer Tag abgezogen wird... ;-)
Wie Notte ja schon schreibt, sind diese beiden Tage leider ganz normale Werktage.
Dennoch denke ich, dass es dem Arbeitnehmer über nicht fair ist, wenn man als Firma sagt:
"Heiligabend und Silvester müssen Sie einen halben Tag arbeiten und haben dann Frei, aber wenn Sie den ganzen Tag frei haben wollen, werden jeweils ein ganzer Tag abgezogen"

Letztendlich ist es ja bei dieser Regelung so, dass ich einen Urlaubstag verschenke bzw irgendwo im Nirvana verschwindet, da ich an beiden Tagen ja sowieso nur halbtags da gewesen wäre...
 
Einzige Konsequenz: Geh arbeiten an beiden Tagen!

Du kannst natürlich auch eine Diskussion darüber anstossen, der Arbeitgeber wird dann die Regelung ändern und ganztags arbeiten lassen.

Ich vermute allerdings, Du bist im Tarifgebiet der Metallindustrie unterwegs, dort steht das, soweit ich mich erinnern kann, im Tarifvertrag.

Marty
 
Ich vermute allerdings, Du bist im Tarifgebiet der Metallindustrie unterwegs, dort steht das, soweit ich mich erinnern kann, im Tarifvertrag.

@Marty: Ich bin in keinem Tarifvertrag unterwegs. Wie ich oben schon geschrieben habe, bin ich in der IT-Branche tätig. Dieser Thread sollte eigentlich als Diskussionsgrundlage dienen und mir evtl. mal verdeutlichen ob es für eine solche "Abzocke" eine Regelung gibt, denn immerhin wird mir ein ganzer Urlaubstag abgezogen, der vom AG freiwillig gegeben werden würde, wenn man denn arbeiten kommt...
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Ich sehe grad dass ich oben nur geschrieben habe, dass ich in der IT-Branche bin. :mrgreen:
Also, wir beziehen uns leider auf keinen Tarifvertrag. :-(
 
Wenn es keinen zugrunde liegenden Tarifvertrag gibt und auch keine passende Betriebsvereinbarung (gibt es einen Betriebsrat?), dann ist das einzelvertraglich zu vereinbaren. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung, die einem Arbeitgeber vorschreibt, arbeitende Belegschaft nicht besser stellen zu dürfen als Belegschaft im Urlaub.

Wenn es aber weder Tarifvertrag noch Betriebsvereinbarung gibt, dann müsste das mit dem halben Tag Arbeit aber in Deinem Arbeitsvertrag stehen.

Marty
 
Wenn es aber weder Tarifvertrag noch Betriebsvereinbarung gibt, dann müsste das mit dem halben Tag Arbeit aber in Deinem Arbeitsvertrag stehen.

Also wir haben weder einen Tarifvertrag noch hat unsere Firma einen Betriebsrat. Von der Anzahl der Mitarbeiter wäre dies aber jederzeit möglich. Ab 50 Mitarbeiter muss das Unternehmen ja einen BR habe. Zur 50 fehlen uns nur noch ein paar MA´s

Wenn ich mich nicht irre, steht eine solche Regelung auch nicht im Arbeitsvertrag. Da bin ich mir nun allerdings auch nicht sicher... *nachschau*

Zitat:
Der Urlaub richtet sich nach den betrieblichen Bestimmungen und Erfordernissen.
Es werden 24 Arbeitstage pro Kalenderjahr gewährt.

Danach kommt schon wieder der nächste Paragraf. Lustig ist auch "Es werden 24 Arbeitstage pro..." !? Ist das so richtig? Hätte da dann nicht eher "Urlaubstage" stehen müssen? Naja, auch egal... ;-)
 
Ab 50 Mitarbeiter muss das Unternehmen ja einen BR habe.
Das ist falsch. SAP hatte als Unternehmen mit tausenden Mitarbeitern lange keinen Betriebsrat.

Lustig ist auch "Es werden 24 Arbeitstage pro..." !? Ist das so richtig? Hätte da dann nicht eher "Urlaubstage" stehen müssen? Naja, auch egal... ;-)
Sei mal froh, dass da nicht "Werktage" steht, dann hättest Du tatsächlich nur 4 Wochen Urlaub im Jahr, also exakt den gesetzlichen Anspruch...

Wobei: Arbeitest Du Samstags? Dann wären 24 Arbeitstage auch nur 4 Wochen.

Marty
 
Wobei: Arbeitest Du Samstags? Dann wären 24 Arbeitstage auch nur 4 Wochen.

Nein, arbeiten nicht Samstags, haben aber eine Art "Bereitschaft", welche auch vertraglich festgelegt ist. Die Bereitschaft ist aber in der Regel nur alle X Wochen wobei man ja auch mit den Kolegen tauschen kann...
 
Lustig ist auch "Es werden 24 Arbeitstage pro..." !? Ist das so richtig? Hätte da dann nicht eher "Urlaubstage" stehen müssen? Naja, auch egal... ;-)
Nein. Steht auch so im Bundesurlaubsgesetz.
Üblicherweise werden in einer 6-Tage-Woche die Tage als Werktage bezeichnet (so wie auch im BUrlG) und bei einer 5-Tage-Woche die Tage als Arbeitstage.

Zu deinem "Problem". Das ist ziemlich genau im Urlaubsgesetz geregelt. §5 Abs. 2 BUrlG:
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
D.h. eigentlich würde dein Arbeitgeber dir den halben Tag geben, muss ihn aber aufrunden.
Um das Aufrunden zu Umgehen bräuchtet ihr halt eine Betriebsvereinbarung (Betriebsrat), einen passenden Tarifvertrag (Gewerkschaft) oder jeder hat was passendes im Arbeitsvertrag stehen.

anddie