Urlaubsanspruch

knuppel

Well-known member
ID: 286075
L
8 September 2011
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Hallo,

mal angenommen ich fange im Juni eine Arbeit an und habe 24 Urlaubstage, habe ich dann Anspruch auf 24 Tage Urlaub, oder nur anteilig für die Monate Juni-Dezember?
 
Ich bin mir da eben nicht Sicher weil der Übergang Juni/Juli ein Grenzfall ist.

Als ich vor Beginn meiner Weiterbildung bis Ende August gearbeitet habe, habe ich nämlich vollen Urlaubsanspruch gehabt.

EDIT: Hätte ich nur bis Mai gearbeitet, hätte ich den Urlaub nur anteilig bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt immer auf den Tarifvertrag an. In der Regel gilt aber 1/12 pro Monat. Also bei dir dann 14 Tage
 
Du hast 2 Tage pro Monat, die du beschäftigt bist. Das steht im Arbeitsvertrag. Wichtig ist, ob da Arbeits- oder Werktage steht! Steht da Werktage, zählen auch die Samstage als Urlaub!
 
Du hast 2 Tage pro Monat, die du beschäftigt bist. Das steht im Arbeitsvertrag.
Woher weißt du, was in knuppels Arbeitsvertrag steht?

Nach Bundesurlaubsgesetz entsteht der Anspruch auf einen Vollurlaub von 24 Werktagen (bei 6-Tage-Woche, also eigentlich 4 Wochen) dann, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate besteht, bei einem Arbeitsantritt im Juni wäre das wohl erfüllt. Anzurechnen wären dann nur Urlaubstage, die im selben Kalenderjahr ggf. von vorherigen Arbeitgebern bereits gewährt wurden...
(siehe BUrlG bzw. Wiki)
 
Das weiß ich nicht, was in seinem Arbeitsvertrag steht, daher sage ich ja: Arbeitstage oder Werktage.
Er hat jedoch nur anteiligen Urlaub! Das weiß ich von meiner Meisterprüfung (Meisterprüfung 4/ Ausbildereignungsverordnung) bei der Handwerkskammer, da haben wir sowas gelernt. Wir mussten das sogar berechnen!
Mein Arbeitgeber rechnet nur von Mo-Fr, andere von Mo-Sa.
Es müssen bei jedem jedoch 2 Tage pro gearbeitem Monat sein!
Wenn ich 7 Monate arbeite, sind es 14 Tage.
Hängt aber auch vom Alter ab.
Bis 16 Jahre: 30 Tage pro Jahr
Bis 17 Jahre: 27 Tage pro Jahr
Bis 18 Jahre: 25 Tage pro Jahr
Ab 18 Jahre: 24 Tage pro Jahr
 
Totte, was marac schreibt, stimmt aber auch.

Das BUG regelt das ganz klar.
Bei einer Vorbeschäftigung sind die bereits genommenen Tage anteilig zu verrechnen.
 
Wenn Du aber vorher bei einem anderen Arbeitgeber warst und dort schon Urlaub genommen hattest, dann wird der angerechnet.

Und den vollen Urlaub kannst Du dann auch erst Ende Dezember nehmen, nach Ablauf der 6 Monate, der Arbeitgeber muss Dir jetzt nicht im August schon 2 Wochen frei geben.

Marty
 
Selbst wenn es rechtens wäre, dass ein Arbeitnehmer 24 Tage hat, wenn er nicht mal das ganze Jahr arbeitet, würde ich ihn für die Dreistigkeit drauf zu bestehen innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Kann doch nicht sein, dass jemand nur die Hälfte des Jahres arbeitet und dann so oft fehlen möchte.
 
Ich würde als Arbeitnehmer auch bei keinem Arbeitgeber arbeiten wollen, dem Gesetze schnuppe sind. Leider merkt man das erst später.
 
Selbst wenn es rechtens wäre, dass ein Arbeitnehmer 24 Tage hat, wenn er nicht mal das ganze Jahr arbeitet, würde ich ihn für die Dreistigkeit drauf zu bestehen innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Kann doch nicht sein, dass jemand nur die Hälfte des Jahres arbeitet und dann so oft fehlen möchte.
Dito. Mitarbeiter, die jede erdenkliche Möglichkeit nutzen und jedes Schlupfloch suchen, um möglichst wenig arbeiten zu müssen, braucht man als Chef wirklich nicht…
 
Dito. Mitarbeiter, die jede erdenkliche Möglichkeit nutzen und jedes Schlupfloch suchen, um möglichst wenig arbeiten zu müssen, braucht man als Chef wirklich nicht…

Kann man es sich aber heutzutage wirklich leisten, so wählerisch zu sein?

Ja, es werden nun viele kommen: Es gibt genug Arbeitslose.
Aber wer oder wieviele davon sind arbeitswillig?
Und wieviele von denen sind dann noch geeignet für die entsprechende Stelle?

Ich sehe es bei uns ... wir haben ein so großes Defizit, die Arge würde es gerne stopfen, aber da wir hier nur Leute gebrauchen können, die auch körperlich belastbar sind, fällt diese Option zu 80% flach, und vor allem sind die von den Arge geschickten Leute leider zu 70% welche, die eben nur per Zwang sich vorstellen oder einen Job annehmen und nach wenigen Tagen / Wochen dann den gelben Urlaubsschein einreichen.

Hat man also jemand, der fachlich passt, so sollte man auch als Chef mal etwas zurückstecken und ihm seine Rechte gewähren, zumal ihm diese nach dem Gesetz ja zustehen.
 
...Kann doch nicht sein, dass jemand nur die Hälfte des Jahres arbeitet und dann so oft fehlen möchte. ...

Ist jedenfalls nicht vorgesehen:

"§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ..."

Für die Zeit davor/danach entsteht kein Urlaubsanspruch. Wenn sich der AG aber darauf einläßt und seine Leute den ganzen Januar über in den Urlaub schickt hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Urlaubsgeldes wenn er sie im März ziehen läßt (oder rauswirft).
 
@Wannabe:

Ne, dass geht anders. Da es in der Probezeit sowieso schlecht mit Urlaub aussieht, wird der Urlaub einfach mit ins nächste Jahr genommen. Dann hat man da 48 Tage Urlaub. Ha Ha
 
@Wannabe:

Ne, dass geht anders. Da es in der Probezeit sowieso schlecht mit Urlaub aussieht, wird der Urlaub einfach mit ins nächste Jahr genommen. Dann hat man da 48 Tage Urlaub. Ha Ha



In vielen firmen kann man urlaub nicht mit nehmen. Dann geht die taktik schon mal nicht auf. Zudem gibt es ja meist nur jahresverträge. Aber wie du schon schreibst, wärest du kein angestellter, der gut für eine firma ist
 
In vielen firmen kann man urlaub nicht mit nehmen.

Ist so ja nicht richtig:
Die Firma muss dir die Möglichkeit geben, den Urlaub im Anrechungsjahr zu nehmen.
Sollten betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe das nicht ermöglichen, ist der Urlaub in den ersten drei Monaten des Folgejahres zu gewähren / zu nehmen.
Andernfalls ist der Urlaub abzugelten.