Urlaub für Eltern in der Ferienzeit?

DragonLilly

Klammdrachen
ID: 17668
L
5 Mai 2006
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Ich habe mal eine recht wichtige Frage und hoffe dass jemand von Euch mir helfen und Auskunft geben kann.

Wir haben in unserer Firma einige Eltern mit Kindern, diese möchten natürlich und für mich selbstverständlich, in den Ferien Urlaub nehmen.
Der Betriebsleiter und ich sind heute die Urlaubsanträge durchgegangen, und ich wollte natürlich Eltern für die Ferienzeit bevorzugen.
Kinderbetreuung ist in der Zeit ja nicht wirklich sehr ausgeprägt. :-?
Da ich im Winter Urlaub mache betrifft es mich ja nicht, jedoch können und sollte andere Eltern schon zu dem recht kommen (finde ich!) Es geht mir da einfach ums Prinzip.
Mir wurde Einhalt geboten, denn es gibt keine gesetzliche Vorgabe das Eltern mit Kindern in den Ferien Anspruch auf Urlaub haben.
Er meint es wird zwar so gehandhabt, jedoch hat das keine gesetzliche Grundlage.
Ist Euch vielleicht darüber mehr bekannt?
Gibt es vielleicht doch ein Gesetzt?

Lieben Dank für Eure Unterstützung.
 
Mir ist da auch nichts bekannt. Man kann als Mutter oder Vater nur auf einen fairen Arbeitgeber hoffen. Manche Eltern von Kindergartenkindern haben es manchmal schwer, weil es in vielen Regionen so ist, dass der Kiga/Kita 3 Wochen im Sommer geschlossen ist. Auch da kann man nur hoffen, dass die betriebsinterne Urlaubsregelungen auch Kindergartenkinder berücksichtigt.
 
was steht denn in euren arbeitsverträgen drin?

in der steuerkanzlei, wo ich mal gearbeitet habe, haben wir auch arbeitsverträge aufgesetzt, und viele hatten da halt drin, dass eltern, allen voran allein erziehenden, urlaub zu ferienzeiten garantiert wird. ausser bei saisonarbeitern, weil die ja grad in der saiosn arbeiten wollen/sollen.
 
rehhaile schrieb:
was steht denn in euren arbeitsverträgen drin?

Natürlich nichts davon.
Da lässt sich doch heute kein Arbeitgeber mehr drauf festnageln, genau wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld...gibt es nicht!
Kein Anspruch = keine Forderung möglich
 
Ende Juli kommt ihr auf die Idee euch um die Urlaubsplanung zu kümmern? Nuja, besser spät als nie... ;)

Ich kenne es aber auch nur, dass es reine Kulanz vom Arbeitgeber ist, und es sich schlicht so "eingebürgert" hat, aber es keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich meine aber dass es so war, dass Azubis nur in den (Berufsschul-)Ferien Urlaub nehmen dürfen. Ich meine das war sogar gesetzlich irgendwo verankert. :think:
 
Weißt Du Stefan, unser Laden ist recht neu, und noch nicht so lange geöffnet. Nach einer Neueröffnung beginnt eine sogenannte Fluktuation...neue Leute kommen, "alte" gehen...da plant man den Urlaub so wie es passt oder wie es gebraucht wird oder?
Also möchte ich hier keine Kritik an der Firmenpolitik, sondern nur eventuelle Hilfe.
Danke schön.
 
Bei uns gab es erst kürzllich bezüglich der Weihnachtsregelung eine Mail.

Sinngemäß stand da drin:
Es ist abzusichern, dass eine Notbesetzung vorhanden ist. Sollte es zwischen zwei oder mehreren Mitarbeitern zu keiner Einigung kommen wird nach persönlichen (und familiären) Verhältnissen durch den Vorgesetzten entschieden.

Ich denke, dass viele Arbeitgeber dann nach solchem Prinzip handeln bzw handeln würden.
 
Leider nützen mir Prinzipien garnichts :-?
Viele Eltern mit Kinder, aber auch andere wollen in den Ferien Urlaub.
Verständlicherweise!
Das ist eine ziemliche Zwickmühle.
Wäre doch schön wenn ich mir und anderen das Leben leichter machen könnte...wenn es so ein Gesetz gäbe....
 
DragonLilly schrieb:
Weißt Du Stefan, unser Laden ist recht neu, und noch nicht so lange geöffnet. Nach einer Neueröffnung beginnt eine sogenannte Fluktuation...neue Leute kommen, "alte" gehen...da plant man den Urlaub so wie es passt oder wie es gebraucht wird oder?
Also möchte ich hier keine Kritik an der Firmenpolitik, sondern nur eventuelle Hilfe.
Danke schön.

Es klang halt sehr ungewöhnlich, da die Ferien in einigen Bundersländern ja schon mehr oder weniger vorbei sind. Ausserdem habe ich versucht zu helfen. ;)

Vielleicht hilft dieser Link:
https://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Angebote_und_Hilfen/s_1074.html

insbesondere:
Was wie ein Widerspruch klingt, muss gar keiner sein: Vielen Unternehmen ist daran gelegen, ihren Mitarbeitern bei der Betreuung ihrer Kinder zu helfen, denn der Arbeitsanfall richtet sich nicht nach den Schulferien. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten mit häufigen Umstrukturierungen passen sich aber auch die Arbeitnehmer mit ihren Urlaubsplänen eher den betrieblichen Gegebenheiten an.

... was ja besagt, dass Betriebliche Gegenbenheiten vorrängig sind und nicht die Schulpflichtigen Kinder. Wäre es denn in eurer Firma im Moment (betrieblich) möglich? In einigen Unternehmen gibt es ja starke Sommerflauten und da würde es kaum auffallen wenn viele Leute zur selben Zeit Urlaub nehmen.
 
StefanZ schrieb:
... was ja besagt, dass Betriebliche Gegenbenheiten vorrängig sind und nicht die Schulpflichtigen Kinder. Wäre es denn in eurer Firma im Moment (betrieblich) möglich? In einigen Unternehmen gibt es ja starke Sommerflauten und da würde es kaum auffallen wenn viele Leute zur selben Zeit Urlaub nehmen.

Gastronomie...sagt bestimmt alles. Bei uns brennt sozusagen die Luft. :-?
Der Betrieb hat immer Priorität. Im Sommer das Terrassengeschäft und im Winter die Weihnachtsfeiern, dazwischen Spargel und Grünkohlzeit....*grml*
Naja hätte ja sein können....nun hoffe ich darauf das freundiche Worte und gut durchdachte Pläne helfen werden. Ich habe ja noch 2 Tage Zeit für ein Konzept mit dem dann hoffentlich die meisten zufrieden sind.

Danke schön :)
 
Im Notfall Großeltern oder sonstige vertrauensnswürdige Personen in der Nähe die deine Kinder nehmen würden, während du arbeitest?
 
luc2000 schrieb:
Im Notfall Großeltern oder sonstige vertrauensnswürdige Personen in der Nähe die deine Kinder nehmen würden, während du arbeitest?

Es geht hier nicht um ihre Kinder, sondern um generelle Urlaubsplanung von Eltern.. aber hauptsache erst mal posten.
 
klar sind ferien für eltern wichtiger usw. aber wenn es ein gesetz dafür geben würde fänd ichs schon übertrieben. ob es jetzt eltern + 2 kindern sind oder ein normaler arbeiter der it 3 freunden fahren möchte ist (fast) dasselbe. deshalb wäre eine verallgemeinerung meiner ansicht nach unfair.
 
luc2000 schrieb:
Im Notfall Großeltern oder sonstige vertrauensnswürdige Personen in der Nähe die deine Kinder nehmen würden, während du arbeitest?

1. es geht nicht um mich, sondern um unsere Angestellten und Mitarbeiter
2. Nein ich habe keine Eltern mehr

@CDD-R
das sehe ich ein bißchen anders.
Ich denke das so eine Reglung garnicht so schlecht wäre.
Es ist ganz oft recht verantwortungslos wenn man seine Kinder in den Ferien unbeaufsichtigt lassen muß, weil man durchweg arbeiten geht.
Es sind viele Wochen Frien im Jahr und eine anderweitige Unterbringung ist manchmal nicht möglich, von daher finde ich es nicht wirklich zu viel vrlangt es zu regeln, dass Eltern sich wenigstens in den sehr langen Sommerferien um Ihre Kids kümmern können.

Also sehr wohl ein Unterschied ob es Freunde oder Kinder sind. Der Verantwortungsfaktor ist ein anderer. Na klar kann das Argument kommen: selbst gemachtes Leid denn Kinder muß man sich ja nicht anschaffen, aber dieses Argument ist für mich keins, denn wenn jeder so denkt....AUA
 
Also was die Hort- bzw. Ferienbetreuung (auch älterer SChüler) angeht, sollte die Politik noch einiges verbessern. Da hätte man ruhig mal was von der DDR übernehmen können. Da gab es nämlich z. B. keinen Kindergarten der im Sommer geschlossen hatte.

Auf einer Seite wollen die Politiker mehr Kinder, aber was dann dafür getan wird ist sehr mau.
 
Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz, da steht das drin:

https://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

Da mal den Absatz 1 lesen. Soziale Gesichtspunkte sind eben Eltern mit Kindern. Und nicht nur, weil die Betreuung in den Ferien schwer ist, sondern vor allem, weil schulpflichtige Kinder nur in den Ferien mit ihren Eltern wegfahren können.

Wird einem Arbeitnehmer dieser Vorzug verweigert, kann er sich an den Betriebsrat wenden.

Gruss
Marty
 
luc2000 schrieb:
Also was die Hort- bzw. Ferienbetreuung (auch älterer SChüler) angeht, sollte die Politik noch einiges verbessern. Da hätte man ruhig mal was von der DDR übernehmen können. Da gab es nämlich z. B. keinen Kindergarten der im Sommer geschlossen hatte.

Auf einer Seite wollen die Politiker mehr Kinder, aber was dann dafür getan wird ist sehr mau.

Da stimme ich Dir zu!

@MartyMcFly
Danke für die Mühe. Ich werde das mal ausdrucken, vor allem wegen der 12 Tage in einem Stück, das ist ja auch schon interessant und wichtig.
 
Es gibt ein Gesetz !

Hallo,

der Arbeitgeber entscheidet - ggf. nach Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG - über den Urlaubsplan und wer wann geht. Gibt es mehr Urlaubswünsche als der Betrieb verkraften kann, entscheidet weder "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" noch das Los, sondern es findet eine Abwägung der sozialen Umstände statt. Gesichtspunkte:

- Braucht jemand nach einer längeren Krankheit oder Kur den Urlaub zur Rehabilitation?

- Hat einer der Beteiligten schulpflichtige Kinder oder einen Ehegatten, der nur in dieser Zeit in Urlaub gehen kann (Lehrer, Betriebsferien etc.)?

Diese sind grundsätzlich vorrangig!!
 
Und das wolltest Du uns 28 Monate, nachdem das Thema erledigt war, mitteilen?

Klasse 1. Beitrag, mach weiter so. Du wirst noch ältere Beiträge finden.

Marty