Urheberrechtproblem - In wie weit bin ich noch Urheber?

[..]Hinzu kommt, dass er mit seinen 15 als beschränkt Geschäftsfähig gilt.[..]

Da ist die Frage ob ich das wirklich bin. 8O
Normalerweise ist man mit seinen 15 Jahren noch beschränkt geschäftsfähig, ich weiß aber nicht ob ich das noch in meinem "privatem" Leben bin.
Hintergrund: Ich bin selbstständig und deshalb im Sinne meines Unternehmens voll geschäftsfähig. Ob ich das nun auch bei privaten Sachen noch bin weiß ich gerade nicht so. (Denn das mit dem Addon war alles privat ;) )
 
tja

wie wurde dir deine Geschäftsfähigkeit denn bestätigt?
Vormundschaftsgericht oder?

wenn ja, ist das nicht nur für dein Geschäft XYZ sondern für den gesamtes Leben
 
(1) 1Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

Ist die Frage, ob damit gemeint ist, dass er von nun an voll Geschäftsfähig ist für alle Rechtsgeschäfte, die er auch im Betrieb zu bewältigen hat, oder nur den Betrieb selbst betreffend.

Auf den ersten Blick würd ich sagen der erste Teil, aber wenn man es zwei, drei mal liest...
 
stimt, wäre hier dann wirklich zu hinterfragen
ich ging von aus, dass man dann als Person eben die Geschäftsfähigkeit zugesprochen bekommt

hmm
 
das "solche" könnte sowas wie "gleichartige" heißen. Also auch ähnliche Geschäfte in anderen Bereichen.
Es könnte aber auch "nur die" heißen.

Ich weiß schon warum ich Recht II nicht gewählt hab ^^
 
tja

wie wurde dir deine Geschäftsfähigkeit denn bestätigt?
Vormundschaftsgericht oder?

Ja Vormundschaftsgericht, bzw. bei mir war es das Familiengericht ;) Ist wohl in unserer Gemeinde dafür zuständig. Aber sollte eigentlich egal sein.

wenn ja, ist das nicht nur für dein Geschäft XYZ sondern für den gesamtes Leben

Das ist eben die Frage ob es wirklich so ist. :-?

Ist die Frage, ob damit gemeint ist, dass er von nun an voll Geschäftsfähig ist für alle Rechtsgeschäfte, die er auch im Betrieb zu bewältigen hat, oder nur den Betrieb selbst betreffend.[..]

Hmm... Ich hatte immer im Kopf das ich bei Geschäften die mein Betrieb betreffen voll geschäftsfähig bin. Aber bin mir da ehrlich gesagt nicht so sicher ;)
Denn die ganze "Befragung" beim Vormundschaftsgericht/Familiengericht war ja auf meinen Betrieb bezogen etc.
Auch auf dem Schreiben vom Familiengericht für die Gewerbeanmeldung stand drauf, dass ich die Erlaubnis vom Gericht habe ein Gewerbe anzumelden.
 
Ich denke, grossartiges Hin- und Herdiskutieren bringt nichts. Du hast verschiedene Meinungen gehört, jetzt musst Du entscheiden. Eine Möglichkeit ist, einfach auf das Script zu verzichten und keinen Ärger zu verursachen, auch keine Kosten.

Andere Möglichkeit ist, dem Clan die Nutzung schriftlich zu untersagen, bei Weiternutzung eine Unterlassungserklärung zu fordern mit Vertragsstrafe und bei Nichtabgabe eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Dazu benötigst Du aber sicherlich, um nichts falsch zu machen, einen Anwalt, der Kosten verursacht. Auf diesen würdest Du sitzenbleiben, wenn der Clan plötzlich doch ein Nutzungsrecht nachweisen kann.

Marty
 
Dann noch eben eine Frage: Reicht bei schriftlich eine E-Mail oder sogar per Messenger? Ich denke letzteres eher nicht, aber per E-Mail wird heutzutage ja schon mehr geregelt.
Du musst den Zugang belegen können. Kannst Du das bei einer Mail? Sicherlich nicht. Ich würde das per Einschreiben machen.

Marty