Urheberrechtproblem - In wie weit bin ich noch Urheber?

chrissel

Woohooo!
ID: 211634
L
20 April 2006
4.489
472
Also ich habe folgendes Problem:
Ich war in einem Team und habe dort ein Addon entwickelt um es auf dem Server des Teams einsetzen zu können.
Nun bin ich aus dem Team gegangen und konnte nicht alle Kopien von meinem Addon löschen...
Der Teamleiter hat das Addon wieder in Betrieb gesetzt und ich habe gerade mit ihm geredet, er meint, da ich das Addon ja für das Team / Projekt programmiert habe, darf er es einsetzen.
Meiner Meinung nach bin ich aber immer noch der Urheber und darf deshalb denen verbieten, dass Addon zu benutzen.

Weiß jemand da genaueres wer aktuell im Recht liegt?

Ich selber überlege nämlich den Teamleiter anzuzeigen, weiß aber da auch nicht wie das alles mit so einer Anzeige abläuft usw. Deshalb wollte ich hier vorerst mal Fragen was ihr dazu meint und ob ich überhaupt im Recht bin ;)


EDIT: Warum soll ich mich nicht so 'aufspielen'? Ich weiß nicht wie ihr das findet, wenn 5Std Arbeit von anderen einfach so benutzt werden ohne das man selber da irgendetwas von hat...
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange der Teamleiter nichts schriftliches von dir hat, und kein anderes schriftliches Abkommen (wie zum Beispiel: ein Arbeitsvertrag) existiert, mit dem du Verwertungs- und Leistungsschutzrechte an ihn abtrittst (Urheberrecht ist nämlich nicht übertragbar, nur die o.g. Rechte), und du außerdem kein Geld oder sonstige Gegenleistung für die Entwicklung erhalten hast (das wäre dann Grauzone, soweit ich weiß) bist du absolut im Recht.

Das ist aber nur meine ganz persönliche Meinung, ich bin kein Anwalt. Für eine genauere Einschätzung aus juristischem Blickwinkel solltest du einen solchen konsultieren. ;)
 
ist schwierig

denn du hast das Addon zB ja dem Team gestellt, mit der Gestellung ans Team ist eine formlose Nutzungsübertragung gegeben, und dieses Addon darf damit nun genutzt werden
 
Solange der Teamleiter nichts schriftliches von dir hat, und kein anderes schriftliches Abkommen (wie zum Beispiel: ein Arbeitsvertrag) existiert[..]

Nein davon existiert nichts ;)
Habe halt nur, da ich da im Team war, das Addon programmiert und eingespielt.
Aber niemals gesagt, dass es dem Projekt oder so gehört.

[..]denn du hast das Addon zB ja dem Team gestellt, mit der Gestellung ans Team ist eine formlose Nutzungsübertragung gegeben, und dieses Addon darf damit nun genutzt werden

Naja, ich habe zwar dadurch, dass ich es hochgeladen und "installiert" habe, zur Nutzung freigegeben.
Aber ich habe nie gesagt, wie lange das da bleibt oder sonst was ;)
 
ist schwierig

denn du hast das Addon zB ja dem Team gestellt, mit der Gestellung ans Team ist eine formlose Nutzungsübertragung gegeben, und dieses Addon darf damit nun genutzt werden

Würde ich auch sagen. Das wäre sicherlich das gleiche wie wenn du für deinen Arbeitgeber etwas programmierst, schreinerst oder malst. Du bist weiterhin der Urheber, hast aber, wie witti schon sagte, eine formlose Nutzungsermächtigung übergeben die du auch nicht wieder aufheben kannst.

Das ganze kann bei einer freien Mitarbeit natürlich wieder ganz anders sein?! Oder? :)
 
du hast aber durch die Bereitstellung das Nutzungsrecht eingeräumt, und einen Ausschluß wegen XYZ gab es nicht, sagst selber, du hast nicht schriftliches


daher ist das, wie eine bedingungslos bereitgestellte Einzellizenz eines Scriptes XYZ, die Lizenz ist erteilt und kann nicht mehr zurückgezogen werden

wenn eine entsprechende Klausel in einer AGB oder einem Vertrag vor Kauf / Einsatz vorhanden wäre, sähe das eben anders aus

ich würde es abschreiben, denn eine Anzeige wird nichts bringen, es gibt nichts anzuzeigen
du könntest zwar versuchen zivilrechtlich dagegen anzugehen und die Nutzung zu untersagen, würde aber wahrscheinlich ebenfalls keinen Erfolg bringen
 
Ich war ja eben ein freier "Mitarbeiter".
Habe nichts unterschrieben, gar nichts. Kein Vertrag ausgehandelt.
Keine Bezahlung bekommen oder so ;) NICHTS.
Alles Hobbymäßig :p


du warst Mitglied des Teams, damit kein Status eines freien Mitarbeiters

und selbst ein freier Mitarbeiter verliert in der Regel seine vollen Nutzungsrechte an Arbeiten, die er für Firma XY anfertigt
wobei diese sowas eh logischerweise vertraglich sichern
 
und selbst ein freier Mitarbeiter verliert in der Regel seine vollen Nutzungsrechte an Arbeiten, die er für Firma XY anfertigt
wobei diese sowas eh logischerweise vertraglich sichern

"In der Regel" eben nicht. Firmen sichern sich genau deshalb vertraglich ab, weil ohne diese vertragliche Regelung eben genau diese zeitlich unbegrenzte Einräumung der Nutzungsrechte nicht zustande kommt.

Wenn also Chrissel die Nutzungsrechte nicht zeitlich unbegrenzt abgegeben hat (schriftlich oder mündlich geäussert), dann kann das Nutzungsrecht jederzeit wieder entzogen werden.

Marty
 
[..]Wenn also Chrissel die Nutzungsrechte nicht zeitlich unbegrenzt abgegeben hat (schriftlich oder mündlich geäussert), dann kann das Nutzungsrecht jederzeit wieder entzogen werden.[..]

Da geht es mir doch gleich schon mal besser.
Ich habe auch nie gesagt, dass ich das Nutzungsrecht nicht unbegrenzt abgebe.
Sondern bin selber davon ausgegangen, dass das Nutzungsrecht erlischt, sobald ich das möchte/will.

Dann werde ich wohl morgen mal einen Anwalt kontaktieren denke ich ;)
 
Wenn also Chrissel die Nutzungsrechte nicht zeitlich unbegrenzt abgegeben hat (schriftlich oder mündlich geäussert), dann kann das Nutzungsrecht jederzeit wieder entzogen werden.


es war für den CLAN gemacht
es wurde dem Clan übergeben

wenn es zu einem Rechtsstreit käme, müsste er hier nachweisen, dass dem Clan das nicht unbegrenzt übergeben wurde, nicht umgekehrt

stillschweigende Übereinkunft durch Nutzung sollte auch dir ein Begriff sein, oder?
 
es war für den CLAN gemacht
es wurde dem Clan übergeben
Und ein Nutzungsrecht eingeräumt, völlig richtig. Warum dieses Nutzungsrecht allerdings nicht kündbar und zeitlich unbegrenzt gelten sollte, das erklärst Du nicht.

wenn es zu einem Rechtsstreit käme, müsste er hier nachweisen, dass dem Clan das nicht unbegrenzt übergeben wurde, nicht umgekehrt
Falsch, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, muss jede Partei seine Forderungen belegen können. Chrissel entzieht (schriftlich) dem Clan das Nutzungsrecht und fordert eine Unterlassungserklärung. Wenn der Clan der Meinung ist, das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht erhalten zu haben, dann muss er darlegen können, wann und wie er das erlangt hat. Und diesen Beweis gibt es laut Chrissel nicht.

stillschweigende Übereinkunft durch Nutzung sollte auch dir ein Begriff sein, oder?
Sicher. Bisher war stillschweigen vereinbart, dass der Clan die Scripte von Chrissel nutzen durfte, untentgeldlich. Und Chrissel entzieht jetzt dieses Nutzungsrecht, auch völlig legitim. Woraus schliesst Du, dass Chrissel stillschweigend ein unwiderrufliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht vergeben hätte?

Und warum meinst Du, lassen Arbeitgeber sich von Mitarbeitern sowas schriftlich geben, wenn es gar nicht nötig wäre?

Marty
 
ich bin immer noch der Meinung, dass, um eine Lizenz zu entziehen, sowas vorab auch festgehalten sein muss
hatten wir das nichtmal bei Scripten, da hast du doch selber Links zu Urteilen dazu gepostet, dass sowas zulässig ist, aber nur, wenn es vorab ersichtlich war

daher meine Meinung dazu
 
ich bin immer noch der Meinung, dass, um eine Lizenz zu entziehen, sowas vorab auch festgehalten sein muss
hatten wir das nichtmal bei Scripten, da hast du doch selber Links zu Urteilen dazu gepostet, dass sowas zulässig ist, aber nur, wenn es vorab ersichtlich war
Da ging es aber um gekaufte und bezahlte Nutzungsrechte, deren Übertragung schriftlich (in einer meiner Meinung nach untauglichen Textdatei) festgehalten sind und wo beim Kauf von beiden Seiten eine dahingehend eindeutige Willenserklärung abgegeben wurde.

Ich sehe hier keinerlei Anhaltspunkte, dass Chrissel eine Willenserklärung in dieser Richtung abgegeben hat oder stillschweigend zugestimmt hat. Sie hat zugestimmt, dass der Clan das Script nutzen kann. So, wie Du mir Du mir vielleicht Deiner Kleingartensiedlung Deiner Rasenmäher zur allgemeinen Nutzung überlässt. Wenn Du aber aus der Kleingartensiedlung ausziehst, wirst Du Deinen Rasenmäher auch mitnehmen wollen.

Marty
 
Marty, das mit dem Rasenmäher ist eine Leihe, nicht vergleichbar

und eine Überlassung ohne Angabe der Nutzungsberechtigung
wäre eine wackelige Sache
ich bin mir sicher, dass dieser Bereich unter der stillschweigenden Übergabe fällt

aber da könnten wir nun streiten, Nachweise dazu hat nun keiner
ich hatte zwar gesucht, aber kein passendes Urteil dazu gefunden und auch kein Gesetzestext, außer eben der Stillschweigenden Übergabe (oder wie sich das nun genau schimpft)
 
§ 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht am Werk ein, so verbleibt ihm im Zweifel das Recht der Einwilligung zur Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung des Werkes.

Also ich bin auch kein Anwalt. Aber da es keinerlei schriftliche Beweise für irgendeine Übereinkunft gibt, würde sich mein Bauchgefühl eindeutig für Zweifel aussprechen :) Demnach "könnte" er die Nutzung verweigern.

Dass man als Urheber direkt ein unwiderrufliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht abtritt, wenn man zu dem Thema schweigt, halte ich für eine höchst unmoralische Regelung, was aber nicht bedeutet, dass es sie nicht geben könnte. Hab dazu nichts gefunden.

Das angesprochene:
§ 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
kommt meiner Meinung nach nicht zum tragen, da Arbeits- und Dienstverhältnisse eine Enthlohnung der Arbeitsleistung vorraussetzen, was ja nicht gegeben ist.

*edit*
Gerad noch was gefunden.
§ 69a Gegenstand des Schutzes
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

Wenn ich das richtig sehe, könnte das Addon demnach ohne rechtsfolgen "nachgebaut" werden. Nur der von ihm persönlich geschriebene Quelltext dürfte nicht verwendet werden.
 
aessit:

Rückhalteklauseln, temporäre Übereigungen und Co müssen VOR dem Vertrag und im Vertrag festgehalten sein, andernfalls wären diese nichtig

da er das hier aber vorbehaltlos übergeben hat (eingebaut hat) entfällt eben dieses

alles, was zum Nachteil eines Käufers ist muss diesem vorab kenntlich gemacht werden und es muss ersichtlich sein
 
Es gibt aber keinen "Käufer" in dem Sinne. Die Grundlage ist doch schon nicht gegeben. Wo hat der Käufer einen Nachteil, wenn er selbst keine Gegenleistung erbringen muss?
 
Es gibt aber keinen "Käufer" in dem Sinne. Die Grundlage ist doch schon nicht gegeben. Wo hat der Käufer einen Nachteil, wenn er selbst keine Gegenleistung erbringen muss?

der Kauf ist auch nicht nur als Kauf deklariert

der Kauf ist eine Überlassung, ob gegen Lose, Gegen Teuros oder gegen einen feuchten Händedruck
 
der Kauf ist auch nicht nur als Kauf deklariert

der Kauf ist eine Überlassung, ob gegen Lose, Gegen Teuros oder gegen einen feuchten Händedruck

Das ist schon richtig, aber das ganze ist dennoch mehr auf einer "Gefallensbasis" entstanden.

Hinzu kommt, dass er mit seinen 15 als beschränkt Geschäftsfähig gilt.
demnach wäre ein feuchter Händedruck unter Umständen ein nachteiliges Rechtsgeschäft und unzulässig.
Jegliche Vertragsschlüsse z.B. bezüglich Überlassung von Nutzungsrechten etc. und seien sie mündlich könnten unter §108 fallen. Nicht ohne Einwilligung der Eltern.

Ich weiß, das is erstma ziemlich hoch gegriffen, aber wenn man davon ausgeht, dass hier tatsächlich bindende Verpflichtungen aus einem nachteiligen mündlichen Vertrag, eines nicht formulierten Rechtsgeschäfts zu dessen unbekannten Inhalten er unwissentlich eine Willenserklärung abgegeben hat, entstanden sind, könnte man das in Betracht ziehen. Was ein Satz :roll: