Nach dieser Logik könnte man sich aus einer Sammlung/Ausstellung von was auch immer frei bedienen, weil dies ja nicht zum Verkauf stand. Da wäre der Verlust also 0? Und wenn ich Dir Deine Hose klaue, die nicht zum Verkauf stand, ist der materielle Schaden dann 0?
Sekunde, eine Ausstellung, eine Sammlung und meine Hose sind Gegenstände... Hierbei handelte es sich um Kopien von "Bildern", die nochmals Kopiert und zum Verkauf angeboten wurden. Bedeutet, die Originale liegen immer noch bei dem, der dafür gezahlt hat.
Wenn Frau Biedermann nicht will, dass man sie im Internet sieht, dann soll sie gefälligst von der Mattscheibe verschwinden.
Zack, einfach kein Bild online stellen und gut. Ich finde nichts verwerfliches daran sich die Bilder die online sind, zu kopieren. Die Handlung diese dann in ein Auktionshaus zu stellen - habe ich ebenfalls gesagt - ist nicht in Ordnung, aber selbst dadurch entsteht kein Schaden. Denn, der "Künstler" - bzw. "Fotograph" hat sein Geld ja bekommen. Und für die "Ansicht" dieser Bilder war wohl kein Obulus fällig, so dass selbst dadurch kein Schaden entstand.
Und - ich bin immer noch der Meinung - dass man diesen Missstand des Einstellens mit weniger gerichtlichem / zeitlichen / technischen Aufwand aus der Welt hätte schaffen können.
3000 Euro sind für eine/n minderjährige/n meiner Meinung nach nicht gerade Taschengeld.
MfG
Refizul


