Unentgeltlich wohnen, Rückzahlung , Miete/Kaution/Möbel

Mig

Active member
20 Februar 2010
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Hi,

ich weiß, dass das hier evtl. nich der rechte Platz ist, aber ich muss das mal fragen, da ich nix genaues bei google finde :(


Folgende Ausgangslage (Fiktive, aber realitätsnahe Daten):


März 2010:
  • Aus Einzelwohnung (ich allein) mit Freundin in neue Wohnung (Nur ich steh im Mietvertrag..) gezogen
  • Genossenschaftsanteile selbst vorgestreckt

April 2010:
  • Geld von Freundin in Höhe von ca. 2500€ bekommen für Genossenschaft etc. (Geld kommt aus einer Lebensversicherung, Sie machte schulische Ausbildung)

bis ca. Juli 2011
  • Miete,Internet etc, sowie Telefonrechnungen von mir und Ihr allein gezahlt. (Nachweislich)

seit ca. Juli 2011 TRENNUNG
  • Sie lebte noch 2-3 Monate bei mir, weil Sie sich nicht direkt eine Wohnung leisten konnte
  • Bis Anfang 2012 hab ich noch Ihre Telefonrechnung begleichen müssen (Partnervertrag, nachweisbar)

HEUTE...

...will Sie Ihre Genossenschaftsanteile zurück sowie diverse Möbel.

In Ihrem Anschreiben definiert Sie diese ca. 2500€ als "Darlehen".


So, nun meine Fragen dazu:

  1. Sie hat ja über einen sehr langen Zeitraum, nachweislich durch Zeugen und Diverses, bei mir UNENTGELTLICH gewohnt. Das bedeutet für mich das Sie Ihre 2500€ nicht zurückbekommt, es sei denn Sie zahlt mir die halbe Miete und sonstige Kosten wie Telefon etc. nach!?!?
  2. Der Begriff Darlehen stört mich, da dies ja eine Rückzahlung impliziert, was nie vereinbart war, weder schriftlich noch mündlich


Gibts hier einen der im Recht relativ bescheid weiß und evtl Stichhaltige Rechtgrundlagen oder Rechtssprechung kennt?

Das macht mich alles fertig... Ich gehe doch nich noch ein Jahr nur für Sie arbeiten...
Die Möbel sind mir egal, aber 2500€ sind nich wenig bei nem Kontostand von NULL.
 
Ohne Vertrag: Alles Scheiße.

Wenn Sie Dir Geld gegeben hat für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, dann wird es schwierig werden, diese zurückzuhalten.

Wenn Du Anteile für 5.000 € erworben hast, wo Sie die Hälfte zusteuerte, dann war es das.

Wenn Ihr bzgl. der Miet- und anderen Nebenkosten nix explizit vereinbart habt, Du sie kostenlos hast wohnen lassen, dann dürfte es schwierig werden, da an Kohle ranzukommen.
Nachträglich Geld einzufordern, was nie vereinbart wurde, das dürfte nix werden.

Ein für Sie guter Anwalt würde das wahrscheinlich so drehen:
Du wusstest, dass sie ne schulische Ausbildung macht, daher kein Geld für Miete etc. zu erwarten ist, das hast Du billigend in Kauf genommen, also ist es als Geschenk anzusehen.

Ich überschlage mal kurz:
Ihr habt 16 Monate zusammen gewohnt.
Bei 300 € pro Nase und Monat wären das 4.800 € die Du für Sie bezahlt hast.

Das könntest Du ihr vorrechnen und feststellen, dass da eine Differenz von 2.300 € ist, die Dir Deiner Meinung nach zustehen. (Natürlich mit Rechnungen belegen.)

Dann kannst Du ihr eein Angebot unterbreiten, wobei man bei der Formulierung vorsichtig sein muss.

Wenn wir uns ohne jegliche richterliche Entscheidung einigen können, verzichten beide auf ihre "offenen" Ansprüche.

Du kannst natürlich auch zu nem Anwalt stiefeln und es auf die harte Tour durchziehen, wobei ich da die Chancen nicht gut einschätze.

gruss kelle!
 
(Bier)Kelle hat das schon ausreichend erklärt. Eine Anmerkung von mir: Wenn die Genossenschaftsanteile bei einem Auszug von Dir wieder ausgezahlt werden, dann müsstest Du ihr ihren Anteil zurückzahlen. Etwas anderes würde ich auch nicht mitteilen.

Marty
 
Ohne Vertrag ist das richtig schwer die Situation und denke Sie würde auch recht bekommen.
Daher würde ich mal den Vorschlag von (Bier)Kelle probieren, aber denke ohne Anwalt wirst du nicht rumkommen wenn ihr die 2.500 € nicht zahlen willst.
 
du addierst am besten alles haargenau, was sie dir schuldet an anteiliger miete, telefonkosten etc und ziehst es von diesem geld ab. wenn sie allerdings mit imvertrag steht und als anteilhaberin der genossenschaftsanteile, musst du ihr wohl gesetzlich das geld zurückzahlen, ohne dass du das andere geld davon abziehen darfst. letzteres ist privat und das müsst ihr daher dann auch so ausverhandeln.
 
Wenn er sie hat bei sich wohnen lassen, ohne Miete zu verlangen, dann kann er auch nachträglich keine fordern oder verrechnen. Bei den Genossenschaftsanteilen bin ich nicht ganz sicher. Hab ihr da was schriftlich festgehalten, wofür du dieses Geld bekommen hast?