Es ist (leider) soweit! 


Mein guter alter "Lappen" hat ausgedient, nachdem er ein unfreiwilliges Bad genommen hat.
Jetzt bin ich also gezwungen, mir den neuen EU-Karten-Führerschein zu besorgen.
Ich persönlich sehe keine Vorteile drin (bin noch nicht mal Raucher....), aber wenn's sein muss.
Jetzt meine Fragen:
Muss man selber auf die Besitzstandwahrung achten und das mit angeben? Immerhin entspricht die alte Klasse 3 ja B, BE und C1E, zusätzlich soll man ja noch BC mit Einschränkungen erhalten (Für Züge mit 3 Achsen schwerer als 12t - Ziffer 79).
Außerdem darf ich mit meiner alten Klasse 4 Kleinkrafträder BIS 50 km/h fahren, M gilt nur bis 45 km/h. Mein Roller ist aber mit 50 eingetragen - wird das berücksichtigt? Gibt es da einen Sondereintrag?
Gibt es die Klasse L automatisch? (Mein Schwiegervater hat sich einen alten Lanz Bulldog zur Rente geschenkt - den will ich auch mal fahren!
)
Mein guter alter "Lappen" hat ausgedient, nachdem er ein unfreiwilliges Bad genommen hat.
Jetzt bin ich also gezwungen, mir den neuen EU-Karten-Führerschein zu besorgen.
Ich persönlich sehe keine Vorteile drin (bin noch nicht mal Raucher....), aber wenn's sein muss.
Jetzt meine Fragen:
Muss man selber auf die Besitzstandwahrung achten und das mit angeben? Immerhin entspricht die alte Klasse 3 ja B, BE und C1E, zusätzlich soll man ja noch BC mit Einschränkungen erhalten (Für Züge mit 3 Achsen schwerer als 12t - Ziffer 79).
Außerdem darf ich mit meiner alten Klasse 4 Kleinkrafträder BIS 50 km/h fahren, M gilt nur bis 45 km/h. Mein Roller ist aber mit 50 eingetragen - wird das berücksichtigt? Gibt es da einen Sondereintrag?
Gibt es die Klasse L automatisch? (Mein Schwiegervater hat sich einen alten Lanz Bulldog zur Rente geschenkt - den will ich auch mal fahren!