Umschreiben Führerschein - Was ist zu beachten?

darkkurt

Buh!
ID: 35967
L
20 April 2006
13.132
632
Es ist (leider) soweit! :(:(:(

Mein guter alter "Lappen" hat ausgedient, nachdem er ein unfreiwilliges Bad genommen hat.

Jetzt bin ich also gezwungen, mir den neuen EU-Karten-Führerschein zu besorgen. :-?

Ich persönlich sehe keine Vorteile drin (bin noch nicht mal Raucher....), aber wenn's sein muss. :roll:

Jetzt meine Fragen:

Muss man selber auf die Besitzstandwahrung achten und das mit angeben? Immerhin entspricht die alte Klasse 3 ja B, BE und C1E, zusätzlich soll man ja noch BC mit Einschränkungen erhalten (Für Züge mit 3 Achsen schwerer als 12t - Ziffer 79).

Außerdem darf ich mit meiner alten Klasse 4 Kleinkrafträder BIS 50 km/h fahren, M gilt nur bis 45 km/h. Mein Roller ist aber mit 50 eingetragen - wird das berücksichtigt? Gibt es da einen Sondereintrag?

Gibt es die Klasse L automatisch? (Mein Schwiegervater hat sich einen alten Lanz Bulldog zur Rente geschenkt - den will ich auch mal fahren! ;) )
 
und zur Beruhigung für Klasse M:

https://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

L bekommst du sowieso zum B dazu also mit eingetragen nur das LKW Zeugsel kenne ich mich jetzt nicht so aus aber das wurde ja oben beantwortet ;)

mfg

Chris