Umlagefähige Betriebskosten - Gebäudereinigung nach BetrKV

RB-Leipzig

Well-known member
ID: 457158
L
6 Juli 2014
2.131
0
Ich habe eine Frage zum Inhalt meines Mietvertrages!

Vertragstext:

Allgemeine Betriebskosten:

"Es werden die nachstehenden Betriebskosten im Sinne des § 19 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes umgelegt (vgl. Art. 2 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen/BetrKV) und Vorauszahlungen erhoben für:


a)

...


e) Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

...


k)



Zusammenfassung: 51,46 Euro
"


Ich bezahle also monatlich, im Voraus, einen Betrag von 51,46 Euro. Eine Aufschlüsselung, welche Punkte wie viel Kosten, gibt es nicht. Nur eine Zusammenfassung (in Höhe von 51,46 Euro).

Nun habe ich aber eine Hausordnung, zum Mietvertrag, erhalten, wo steht, dass jeder Mieter eine Gebäudereinigung machen soll!

Welche Vereinbarung zählt denn jetzt? Schließlich bezahle ich monatlich die Gebäudereinigung (Punkt e)!

In meiner Betriebskostenabrechnung steht lediglich der Punkt "VZ Betriebskosten" = 617,52 Euro (12 x 51,46 Euro)!
 
Absatz 2 Nr.9

Hallo

Erhebt sich die Frage

a. Ist eine Firma, etc. mit der Gebäudereinigung betraut, dann würde ich die Neben kosten nciht voll zahlen

b. Hat es Einsätze eines Schädlingsbekämpfers gegeben

Wenn a + b nicht zutreffen, würde ich nicht zahlen.


Eine Aufschlüsselung nach Absatz 2 Nr9 ist nicht vorgesehen.
 
In meiner Betriebskostenabrechnung steht lediglich der Punkt "VZ Betriebskosten" = 617,52 Euro (12 x 51,46 Euro)!

Das ist eine Vorauszahlung. Und für die Abrechnung müssen doch die Abrechnungen einsehbar sein. Schau nach, dann weißt Du, wie sich die Kosten zusammensetzen. Eigentlich müsste das in der Betriebskostenabrechnung auch schon stehen.