RB-Leipzig
Well-known member
- 6 Juli 2014
- 2.131
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Ich habe eine Frage zum Inhalt meines Mietvertrages!
Vertragstext:
Allgemeine Betriebskosten:
"Es werden die nachstehenden Betriebskosten im Sinne des § 19 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes umgelegt (vgl. Art. 2 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen/BetrKV) und Vorauszahlungen erhoben für:
a)
...
e) Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
...
k)
Zusammenfassung: 51,46 Euro"
Ich bezahle also monatlich, im Voraus, einen Betrag von 51,46 Euro. Eine Aufschlüsselung, welche Punkte wie viel Kosten, gibt es nicht. Nur eine Zusammenfassung (in Höhe von 51,46 Euro).
Nun habe ich aber eine Hausordnung, zum Mietvertrag, erhalten, wo steht, dass jeder Mieter eine Gebäudereinigung machen soll!
Welche Vereinbarung zählt denn jetzt? Schließlich bezahle ich monatlich die Gebäudereinigung (Punkt e)!
In meiner Betriebskostenabrechnung steht lediglich der Punkt "VZ Betriebskosten" = 617,52 Euro (12 x 51,46 Euro)!
Vertragstext:
Allgemeine Betriebskosten:
"Es werden die nachstehenden Betriebskosten im Sinne des § 19 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes umgelegt (vgl. Art. 2 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen/BetrKV) und Vorauszahlungen erhoben für:
a)
...
e) Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
...
k)
Zusammenfassung: 51,46 Euro"
Ich bezahle also monatlich, im Voraus, einen Betrag von 51,46 Euro. Eine Aufschlüsselung, welche Punkte wie viel Kosten, gibt es nicht. Nur eine Zusammenfassung (in Höhe von 51,46 Euro).
Nun habe ich aber eine Hausordnung, zum Mietvertrag, erhalten, wo steht, dass jeder Mieter eine Gebäudereinigung machen soll!
Welche Vereinbarung zählt denn jetzt? Schließlich bezahle ich monatlich die Gebäudereinigung (Punkt e)!
In meiner Betriebskostenabrechnung steht lediglich der Punkt "VZ Betriebskosten" = 617,52 Euro (12 x 51,46 Euro)!