Überstunden

bigkevain

Well-known member
11 Mai 2009
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Ich bin momentan im 3 lehrjahr zum Tischler.

Darf mein Chef mich eig. zu Überstunden zwingen wenn ich mit der Arbeit nicht fertig werde ?

Es ist so der Auftrag soll die Woche fertig werden, jedoch habe ich morgen nach der Arbeit ein bewerbungsgespräch und am Donnerstag fahre ich für eine Woche in den Urlaub. Das heißt ich müsste pünktlich feierabend machen ( 16 uhr ) normal könnte ja die spätschicht das projekt fertig machen die arbeiten bis 22 uhr ?

Mir gehts nur darum ob ich länger machen muss ?


MFG
 
Das hängt von einigen Sachen ab
deinem Alter
dem Ausbildungsvertrag
den betrieblichen Gegebenheiten.

Urlaub ist erstmal zweitrangig, es sei denn, du hast fest gebucht.
Pauschal ist das nicht zu beantworten
 
Ich bin 20 Jahre alt.

Im Vertag steht nichts, nur das ich eine 40 stunden woche habe.

Im Betrieb ist es so, durch unsere Spätschicht sind locker noch 20 Mitarbeiter da.
 
Ich denke mal wenn du mit deinem Chef sprechen würdest und du ihm deine Lage schilderst mit dem Bewerbungsgespräch und deinen (hoffentlich angekündigtem) Urlaub dann wird er dich bestimmt nicht da behalten!

Und so wie du es sagst das noch 20weitere Mitarbeiter in der Firmer seien können, kann man bestimmt auf dich verzichten!

Es ist zwar nicht gerade schön das dein Urlaub in einer wie du es schilderst Auftragsreichenphase gelegt hast, aber normal sollte man das so regeln können das du deinen Urlaub genießen kannst :D

MFG SMA ;)
 
Aber ich denke es würde auch nicht negativ erscheinen, wenn du freiwillig bis 22 Uhr Überstunden machst ;)

Weißt du, was ich für "Überstunden" alles für die Schule machen musste? Im Vertrag steht sowas zwar nicht und gezwungen wurde ich auch nicht, aber ich hänge an guten Noten :ugly:
 
Urlaub ist erstmal zweitrangig, es sei denn, du hast fest gebucht.
Was spielt das für eine Rolle. Einzige Frage ist: Ist der Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt. Wenn ja, kann der Arbeitgeber den nur ganz schwer nachträglich absagen. Wenn nicht, eigene Schuld des Azubis.

Marty
 
Das ein einmal bestätigter Urlaub schwer vom AG wieder gestrichen werden kann, ist klar.
Es geht doch hier aber um die Frage: muss der AN am letzten Arbeitstag Überstunden machen.
Beispiel: seine Reise beginnt am letzten Arbeitstag 20:00 Uhr, hat er gebucht, weil normal 16:00 Uhr Feierabend ist.
Kann der AG nun festlegen, das der AN an dem Tag bis 22:00 Uhr arbeitet (und damit die Abreise verpasst)
Imho ist da der Urlaub zweitrangig, weil er erst ab dem darauffolgenden Tag gewährt wurde
 
Nur wenn er dich entsprechend später anfangen lässt. Als Azubi darfst du maximal 10h / Tag arbeiten (siehe Link).
Zumindest macht die Personalabteilung bzw. Ausbildungsleitung bei uns immer eine Welle, wenn die Arbeitszeit länger werden könnte, dann müssen wir morgens später anfangen. Die Zeiterfassung setzt uns angeblich nach 10h sogar automatisch auf Feierabend (noch nicht getestet;)).

Edit: Hier noch das Gesetz: Link §3 + §14.

Es dürfte schwer zu begründen sein, wieso das Projekt, an dem du gerade arbeitest, gefährdet ist, wenn noch diverse weitere Mitarbeiter das fertigstellen können. Gerade, da du als Azubi ausgebildet werden sollst und nicht als Arbeitnehmer / Aushilfe tätig bist.

Die andere Frage ist, wie zuträglich es dem Arbeitsklima ist, wenn man mit dem Gesetzbuch unterm Arm beim Chef steht...
 
Es geht doch hier aber um die Frage: muss der AN am letzten Arbeitstag Überstunden machen.
Ja, wenn sie angeordnet werden und nicht gegen geltendes Recht (Arbeitszeiten, Ausbildung) verstossen.
Beispiel: seine Reise beginnt am letzten Arbeitstag 20:00 Uhr, hat er gebucht, weil normal 16:00 Uhr Feierabend ist.
Kann der AG nun festlegen, das der AN an dem Tag bis 22:00 Uhr arbeitet (und damit die Abreise verpasst)
Ja, könnte er. Der Arbeitnehmer hat ja erst ab dem nächsten Tag Urlaub.

Der Arbeitgeber wird sich aber hoffentlich vor so einer Massnahme hüten, vor allem, wenn anderes Personal da ist. Die Qualität der Arbeit dürfte gegen Null tendieren, die Kosten und der Ärger entsprechend hoch werden.

Marty
 
Ja, wenn sie angeordnet werden und nicht gegen geltendes Recht (Arbeitszeiten, Ausbildung) verstossen.
Ja, könnte er. Der Arbeitnehmer hat ja erst ab dem nächsten Tag Urlaub.
Ich bin der Meinung, dass hier arbeitsgerichtlich schon mal auf "Gewohnheitsrecht" entschieden wurde. Will sagen, wenn es nicht üblich ist, länger zu arbeiten und es nicht vor Bewilligung des Urlaubs angekündigt wurde, dann kann der Arbeitnehmer auch von einem normalen Arbeitsende ausgehen.
Bei uns ist es jedenfalls so geregelt. Bei uns werden ab und an Samstage als Arbeitstage vereinbart. Wenn du also Urlaub machst und deinen Urlaub ab Montag beginnen lässt, dann ist der Freitag der normale letzte Arbeitstag. Wenn der Samstag als Pflichttag verkündet wird, bevor du den Urlaub einreichst, muss du antanzen, wenn du schneller warst, hast du Frei und es wird kein Zusätzlicher Urlaubstag abgezogen.

Der Arbeitgeber wird sich aber hoffentlich vor so einer Massnahme hüten, vor allem, wenn anderes Personal da ist. Die Qualität der Arbeit dürfte gegen Null tendieren, die Kosten und der Ärger entsprechend hoch werden.
Naja, heutzutage gibt es genug Arbeitgeber, die für unliebsame Angestellte solche Fußangeln auslegen... ist halt eine besonders perfide Art von Mobbing.
 
Ich bin der Meinung, dass hier arbeitsgerichtlich schon mal auf "Gewohnheitsrecht" entschieden wurde. Will sagen, wenn es nicht üblich ist, länger zu arbeiten und es nicht vor Bewilligung des Urlaubs angekündigt wurde, dann kann der Arbeitnehmer auch von einem normalen Arbeitsende ausgehen.
Richtig, habe ich auch schon gelesen. Nur, was nützt das an dem Tag der Anordnung? Verweigerst Du die Arbeit hast Du ein dickes Problem.

Wenn der Samstag als Pflichttag verkündet wird, bevor du den Urlaub einreichst, muss du antanzen, wenn du schneller warst, hast du Frei und es wird kein Zusätzlicher Urlaubstag abgezogen.
Hier ginge es aber um denselben Tag, an dem die normale Arbeitsleistung vollbracht wird. Und wenn ich als Arbeitnehmer weiß, ich möchte abends um 20:00 Uhr fliegen, dann schreibe ich das auf meinen Urlaubsantrag, wenn ich an dem Tag auch noch arbeiten will/soll/muss.

Marty
 
Richtig, habe ich auch schon gelesen. Nur, was nützt das an dem Tag der Anordnung? Verweigerst Du die Arbeit hast Du ein dickes Problem.
Tja, wenn es hat auf Hart kommt, musst du diese Abwägung halt treffen, Ist dir dein "Recht" wichtiger, oder dein Job?

Hier ginge es aber um denselben Tag, an dem die normale Arbeitsleistung vollbracht wird. Und wenn ich als Arbeitnehmer weiß, ich möchte abends um 20:00 Uhr fliegen, dann schreibe ich das auf meinen Urlaubsantrag, wenn ich an dem Tag auch noch arbeiten will/soll/muss.

Im Allgemeinen wird so was ja vorher angekündigt. Und dann kann man das klären, entweder mit dem Chef persönlich, oder (besser) zusammen mit Betriebsrat UND Chef.

Aber ich werde den Teufel tun und meine Reisepläne auf einem Urlaubsschein breit zu walzen. Dazu bin ich weder verpflichtet noch geht das meinen Chef was an. Wenn ich um 20 Uhr reisen will, und der übliche (normale) Feierabend ermöglicht das, dann habe ich das Recht, mich drauf zu berufen. Basta. Der Arbeitgeber wird die Überstunden, wenn sie nötig sind, anordnen, ob es auf dem Urlaubszettel steht oder nicht
 
Tja, wenn es hat auf Hart kommt, musst du diese Abwägung halt treffen, Ist dir dein "Recht" wichtiger, oder dein Job?
Da sehe ich eher den Arbeitgeber in der Pflicht. Ein Arbeitgeber, der mir die Wahl lässt, mein "Recht" geltend zu machen oder meinen Job zu behalten, bei dem wollte ich nicht bleiben.

Im Allgemeinen wird so was ja vorher angekündigt. Und dann kann man das klären, entweder mit dem Chef persönlich, oder (besser) zusammen mit Betriebsrat UND Chef.
Wenn ein Betriebsrat da ist, dann ist der ja sowieso erst einmal zu beanchrichtigen über die Überstunden.

Aber ich werde den Teufel tun und meine Reisepläne auf einem Urlaubsschein breit zu walzen. Dazu bin ich weder verpflichtet noch geht das meinen Chef was an.
Siehst Du, und wenn Dein Chef das nicht weiß, kann er sich nicht danach richten.

Wenn ich um 20 Uhr reisen will, und der übliche (normale) Feierabend ermöglicht das, dann habe ich das Recht, mich drauf zu berufen. Basta.
Und dann zitierst Du wieder Deinen ersten Satz.

Marty
 
Da sehe ich eher den Arbeitgeber in der Pflicht. Ein Arbeitgeber, der mir die Wahl lässt, mein "Recht" geltend zu machen oder meinen Job zu behalten, bei dem wollte ich nicht bleiben.
Geht mir auch so. Ein Sozialer Arbeitgeber wird es auch nicht soweit kommen lassen. Aber es gibt nun mal auch die Fälle, so es anders ist.

Siehst Du, und wenn Dein Chef das nicht weiß, kann er sich nicht danach richten.
Wenn Ich weiß, das Überstunden geplant sind, kann ich ihn immer noch informieren. I.d.R. Wird ein Arbeitgeber seine Disposition nicht von einer Einzelperson abhängig machen. Und in Kleinbetrieben wird ein (guter) Chef bei der Abgabe des Urlaubsscheins bereits erwähnen, das am betreffenden Tag Überstunden nötig werden, oder werden könnten (Fertigstellungstermine etc.).

Und dann zitierst Du wieder Deinen ersten Satz.
Wenn ein Arbeitgeber kurzfristig, also maximal 2 oder 3 Tage im Vorn herein die Überstunden ankündigt, auf jeden Fall. Erst Recht, wenn er sich stur stellt (Kein vor- oder nacharbeiten der Stunden etc.).

Oben sagst du ja selber, dass du nicht vor so eine Wahl gestellt werden willst. Das zieht die gleiche Konsequenz nach sich wie bei mir...:p