Wenn nicht klar und deutlich auf der Seite ersichtlich war, welchen Vertrag zu welchen Kosten man abschliesst, dann kann man solch einen Vertrag widerrufen.
Dafür sollte man aber wissen, auf welcher Seite man den Vertrag geschlossen hat.
Also: Denjenigen fragen, der seinen Anspruch anmeldet. Wenn ein Verlag meint, Dein Mann hätte ein Abo abgeschlossen, dann fragt doch einfach mal nach, wo er das denn abgeschlossen haben soll. Internetseite, Datum, Uhrzeit und IP-Adresse. Dann prüft ihr die Seite, ob dort wirklich klar und deutlich steht, was für ein Vertrag geschlossen wird.
Bei den CD-Lieferungen würde ich einfach widerrufen. Im Gegensatz zu Zeitungen ist hier ein Widerruf möglich.
Marty
Ok falls die meinen Widerruf nicht annehmen werde ich deinen Tipp mal annehmen und nachfragen, wann und über welche Seite da was abgeschlossen wurde.
Die CD's wurden mittlerweile von allen zurückgeschickt. Hoffe das hat sich dann somit erledigt.
Generell gilt in Deutschland das Widerrufsrecht. Sowohl für CDs als auch für Zeitschriften. Ausnahmen gelten in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Beköstigung und Freizeitgestaltung.
Die gesetzlich vorgeschriebene Frist beträgt 2 Wochen. Ab dem Zeitpunkt der Fristbelehrung durch das Unternehmen. Interessant auch der Zusatz:
BGB §355 Abs.3 schrieb:...Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger...
Damit sollte sich das mit den CDs eigentlich erledigt haben.Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Das Probeabo (sollte es tatsächlich gratis sein) geht häufig nach Ablauf der Probezeit in ein kostenpflichtiges über und erfordert in dem Fall eine fristgemäße Kündigung oder ebenfalls einen Widerruf.
Im Streitfall wäre es wichtig das betreffende Gewinnspielangebot ausfindig zu machen und die AGBs unter die Lupe zu nehmen. (Widerrufsbelehrung vorhanden? AGB-Bestätigung durch User, oder ist das Häckchen automatisch gesetzt? Link zu AGBs überhaupt vorhanden, oder nur über Umwege zu erreichen? und und und...)
Generell kann ich jedem nur Raten, die Finger von Bonusaktionen zu lassen. Abgesehen von versteckten Abos zahlt kein Unternehmer Geld, damit man an nem Gewinnspiel teilnimmt, ohne Hintergedanken zu haben, mit dem Datensatz Profite zu machen.
Unter Umständen kann der Folgeaufwand (0190-Hotlines, postalische Einschreiben, Datenlöschungsanträge, Widerrufe, rechtlich verbindliche Verträge etc.) deutlich höher sein, als die paar Euro es Wert sind.
Gerade die "Bonusaktionen" sind mit schwarzen Schafen verseucht.
*edit* @Sweet... Nu haste Irgendwie nen Posting von BloodyMary mit in meinen gemischt
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