News Türkischer Messerstecher verklagt die Stadt Wolfsburg

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 15.09.2013 um 15:17:00 Uhr veröffentlicht:
Türkischer Messerstecher verklagt die Stadt Wolfsburg
Shortnews

Während einer Messerstecherei in der Discothek Esplanade - vor circa drei Jahren - verletzte ein Wolfsburger mit türkischem Pass zwei Menschen mit einem Messer schwer. Medien hatten bundesweit über den Angriff berichtet. Nun will der Täter die deutsche Staatsbürgerschaft und bekommt sie nicht, weil er die Straftat bei Antragstellung gegenüber der Stadt verschwiegen hatte. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Wolfsburg will der 34-jährige Türke seine deutsche Staatsbürgerschaft nun einklagen.
 
Muss jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft haben will, diese auch erteilt bekommen? In Kanada, z.B. wird die kanadische Staatsbürgerschafft verweigert, wenn jemand vorbestraft ist oder innerhalb der letzten 3 Jahre eine Straftat begangen hat.
 
Muss jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft haben will, diese auch erteilt bekommen?

Das wäre ja noch schöner :ugly: Allerdings Deutschland zuzutrauen :roll:

Um deine Frage zu beantworten:
Um als Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen darf man nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind bzw. vorbestraft sein.
 
Cool, der hat versucht 2 Leute mit einem Messer evtl zu verletzen / töten, verschweigt irgendwas bei der Antragsstellung und verklagt jetzt den deutschen Staat, dass er unbedingt eine deutsche Staatsbürgerschaft haben will :ugly:

Wahrscheinlich wird der auch noch Recht bekommen, weil, wenn wir das nicht so machen würden, sind wir ja alle Nazis und hassen alle Ausländer :biggrin:

Und wenn er dann wieder mal so eine lustige Straftat wie eine Messerstecherei begehen würde, taucht das dann (sofern er die Staatsangehörigkeit bekommt) in der Statistik der Deutschen auf ;)
 
Muss jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft haben will, diese auch erteilt bekommen? In Kanada, z.B. wird die kanadische Staatsbürgerschafft verweigert, wenn jemand vorbestraft ist oder innerhalb der letzten 3 Jahre eine Straftat begangen hat.

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).
https://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html

Kurz: Die deutsche Staatsbürgerschaft wird jedem hinterher geschmissen. :ugly:
 
"hinterher geschmissen"?? Das nennst du "hinterher geschmissen"? Was müsste deiner Meinung nach verschärft bzw hinzugefügt werden? Ich habe den Einbürgerungstest mal drei Freunden die auf Stammtischniveau argumentieren vorgesetzt. Alle durchgefallen, obwohl es noch ein relativ einfacher Entwurf war(das war noch vor der Einführung des Tests). Einer sogar so übel das die anderen beiden ihn damit ärgerten das man ihm die Staatsbürgerschaft entziehen sollte. So schnell hatten sie vergessen das sie selbst es auch nicht geschafft hätten. :roll:
 
Was mich an diesem Artikel interessiert hat, ist, mit welcher Begründung der Messerstecher seine Einbürgerung einklagen will. Daher die Frage nach rechtlichen Einschränkungen bei der Einbürgerung.
 
Sorry, aber das war für mich nicht sofort ersichtlich, perlini. :roll: Aber jetzt wo ich es nochmal gelesen habe, merke ich das es in der Kombi mit dem Zitat auf das du antwortest tatsächlich ersichtlich war. :oops:
 
...wieder mal typisch (nicht für Türken, sondern Menschen), alles haben wollen und nichts dafür tun! & wenns dann Verweigert wird, dann am Besten mit "Gewalt" (Klage..) durchboxen! Leider Gottes sind es genau die Menschen, die dann die Nationalität wechseln dürfen und die jeweilige Staatsbürgerschaft bekommen, damit keine negativen Schlagzeilen für den Staat entstehen. Frechheit.. !!
 
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