Treppe einbauen Galeriewohnung (miete)

gucknichso

Member
ID: 454805
L
11 März 2014
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Hallo, ich habe folgendes Problem, wir wohnen zur Miete in einer Galerie Wohnung.
In dieser Wohnung kommt man nur über eine Treppe in die Schlafzimmer, diese Treppe muss ersetzt werden da sie Baufällig ist und das schon seit Jahren. Der Vermieter hat immer nur stufen austauschen lassen um Kosten zu sparen nun möchte ich aber eine Neue Treppe haben weil es mir nur noch nervt wenn alle 2 Wochen ein "Fachmann" kommt und stufen austauscht.

Ich habe mir daher die Freiheit herausgenommen und mir nachdem ich dem Vermieter ein Schreiben zu kommen habe lassen, dass ich die Treppe auf seine Kosten ersetzen lassen werde.

nun stellt sich der Vermieter quer und sagt ich darf weder die Treppe einbauen noch übernehme er die Kosten dafür...Langsam bin ich stinksauer und wollte mal wissen oder er das darf oder ob ich eine Chance habe das dennoch durchzusetzen?
 
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Du hast das relativ ungeschickt gelöst finde ich, weil wenn er schon aus Sparsamkeit eben nur einzelne Stufen austauscht wird er natürlich auch nicht zustimmen die ganze Treppe zu bezahlen und sich querstellen.

Besser: packe ihn beim Geld, mindere die Miete um einen Prozentsatz der die Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung entspricht, informiere ihn schriftlich darüber und dann ist er am Zug

edit: Vorher erst einmal Frist setzen und Mietkürzung ankündigen wenn Mangel bis dahin nicht behoben.
Ist nur meine Meinung keine Rechtsberatung. Vorsichtshalber nicht zuviel kürzen und vorher mal kurz schauen was für ähnliche Dinge durchging brauche ich glaube ich nicht erwähnen.
 
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Auch wenn den TE das, was wir schreiben, eh nicht interessiert...

Besser: packe ihn beim Geld, mindere die Miete um einen Prozentsatz der die Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung entspricht, informiere ihn schriftlich darüber und dann ist er am Zug
Eine Mietminderung bitte nie selbst und nach Gutdünken durchführen. Auf jeden Fall vorher einen RA aufsuchen!

Ansonsten ist es eher müßig hier zu schreiben... ;)

Gruß Aru
 
Na gut von mir aus, finde ich persönlich übervorsichtig, dafür ist mir meine Zeit halt zu schade. Wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist wird der sich schon äußern.

Sicher... Wenn du Pech hast, mit der (fristlosen) Kündigung. ;) Und wenn du noch etwas mehr Pech hast, ist er dazu sogar berechtigt.
Aber wenn dir das keine 20 Min. beim Rechtsanwalt sitzen wert ist... 8)

Gruß Aru
 
Naja an soviel Pech glaube ich nicht und so wichtig ist mir ne (eigene) Wohnung nun auch nicht. Zum Anwalt kann ich auch noch gehen wenn ich die fristlose Kündigung habe.
 
Naja an soviel Pech glaube ich nicht und so wichtig ist mir ne (eigene) Wohnung nun auch nicht. Zum Anwalt kann ich auch noch gehen wenn ich die fristlose Kündigung habe.
Und dann..?

Wenn das deine Einstellung ist, was soll ich sagen.... Herzlichen Glückwunsch?

Dann solltest du dich aber mit solchen "Tipps" etwas zurückhalten, andere haben evtl. keine Lust mit wenigen Tagen Frist auf der Straße zu sitzen... :roll:

Gruß Aru
 
Und dann..?

Wenn das deine Einstellung ist, was soll ich sagen.... Herzlichen Glückwunsch?

Dann solltest du dich aber mit solchen "Tipps" etwas zurückhalten, andere haben evtl. keine Lust mit wenigen Tagen Frist auf der Straße zu sitzen... :roll:

Gruß Aru

Lust hätte ich dazu auch nicht, aber man kommt halt immer irgendwo unter auch wenn man eventuell ein bisschen was dafür zahlen müsste. So schnell wird man doch auch nicht fristlos gekündigt.
 
Du hast einen Treppeneinbau vorgenommen, aber dein Vermieter glaubt einzelne Stufen auszutauschen reicht vollkommen aus. Also hast du dein Handwerkgeschick ihm mitgeteilt und das hast du gut gemacht. Aber du hast leider vergessen auf die Antwort abzuwarten.

Doch das heißt nicht das ihr miteinander verstritten seit. In deinem Brief hast du von 2 Positionen geschrieben 1) Die Selbstbezahlung 2) Der Treppeneinbau

Mein Rat: Suche deinen Vermieter noch einmal auf und frage ihn wie die Antwort gemeint sei. Bezieht sich die Antwort auf den Treppeneinbau oder auf die Selbstbezahlung?

Wenn es nur ein Kostenstreit ist, kannst du dir den Treppeneinbau im nachhinein bezahlen lassen.
 
grundsätzlich darfst Du in einer angemieteten Wohnung erstmal machen was Du willst, Du darfst nur die Bausubstanz nicht beschädigen und bei einem Auszug musst Du alles wieder so hehrrichten wie es bei Deinem Einzug war.

Was die kosten betrifft, da glaube ich hast Du schlechte karten, aber hier kann Dir sicherlich ein Anwalt oder ein Mieterverein bessere auskünfte geben.
 
Es gab aber in den oben genannten Fall keine Veränderung der Bausubstanz.

Somit ist der Vorschlag mit der Mietminderung auch ein guter Vorschlag.
 
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