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Und für ne Klage vor Gericht brauch ich einen Anwalt, bzw. wäre es gut einen zu haben, und der kostet das meinte ich...





Und jetzt wieder back2Topic![/QUOTE]

Das ist so nicht richtig: Ich vertreten michz.B. z.Zt. im schriftlichen Verfaheren gegen den Besitzer von moneystarter.de beim Amtsgericht Berlin Neukölln selber.
 
Jedoch hab ich von klagen geschrieben (aus welchen Gründen auch immer) und das ist was anderes als das von dir angesprochene Mahnverfahren...

Und für ne Klage vor Gericht brauch ich einen Anwalt, bzw. wäre es gut einen zu haben, und der kostet das meinte ich...

*grins*

Ne, genau das ist mit "klagen" gemeint. Wenn du einen MB verschickst und dem wird widersprochen, kannst du entweder auf dein Geld verzichten oder eben klagen.

Eine Klage ist immer ein Zivilverfahren. Der Mahnbescheid ist halt ein Mittel, dem Schuldner zum letzten Mal (man kann es auch gleich machen!), dass man
eben nicht auf sein Geld verzichten will.

Dann kann er sich genau überlegen, ob er zahlen will oder sich auf ein Gerichtsverfahren einlassen möchte, was dann bei unstrittigen Forderungen richtig teuer werden kann.

Wobei bei solchen Summen es wohl kaum eine öffentliche Verhandlung geben wird. ;)

Aber es wird entschieden, ob es sich um 3 Euro oder 5000 handelt.

Ein kleiner Irrtum ist übrigens, dass man da einen Anwalt braucht. Das kann ich alles inkl. einer evt. Verhandlung bei einem Amtsgericht ohne Anwalt durchziehen.

Eine Anwaltspflicht besteht erst ab einem Verfahren vor einem Landgericht (Streitwert über 5000 Euro, in AT generell ab 4000 Euro).

Wenn ich mir aber sicher bin, kann ich mir auch einen Anwalt nehmen, ich muss ihn ja nicht zahlen, wenn ich gewinne. ;)
 
*grins*

Ne, genau das ist mit "klagen" gemeint. Wenn du einen MB verschickst und dem wird widersprochen, kannst du entweder auf dein Geld verzichten oder eben klagen.

Eine Klage ist immer ein Zivilverfahren. Der Mahnbescheid ist halt ein Mittel, dem Schuldner zum letzten Mal (man kann es auch gleich machen!), dass man
eben nicht auf sein Geld verzichten will.

Dann kann er sich genau überlegen, ob er zahlen will oder sich auf ein Gerichtsverfahren einlassen möchte, was dann bei unstrittigen Forderungen richtig teuer werden kann.

Wobei bei solchen Summen es wohl kaum eine öffentliche Verhandlung geben wird. ;)

Aber es wird entschieden, ob es sich um 3 Euro oder 5000 handelt.

Ein kleiner Irrtum ist übrigens, dass man da einen Anwalt braucht. Das kann ich alles inkl. einer evt. Verhandlung bei einem Amtsgericht ohne Anwalt durchziehen.

Eine Anwaltspflicht besteht erst ab einem Verfahren vor einem Landgericht (Streitwert über 5000 Euro, in AT generell ab 4000 Euro).

Wenn ich mir aber sicher bin, kann ich mir auch einen Anwalt nehmen, ich muss ihn ja nicht zahlen, wenn ich gewinne. ;)
Gut da geb ich mich geschlagen *gg*
Will mich ja net streiten und 100% sicher bin ich auch net...

Dann will ich dir mal glauben :ugly:

Was nen Mahnbescheid ist das hatte ich auch inner Schule, und das Verfahren auch aber bzgl. Klageverfahren da kenn ich mich net so aus.

Also jetzt aber wirklich b2t zum Thema T4M ;)

danke
repei
 
Noch mal für nicht so schnell Lesende:
Die gesammelten Punkte werden am Monatsende umgerechnet! Wo sind wird jetzt?
Richtig : am Monatsende.
Da am 01.01.2007 die neue AGB gilt, muss man aber vorher von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen!

Wie kommst du denn darauf? Laut AGB §7 (welche auch keinschnee vorhin gepostet hatte) hättest du ganz einfach die Umrechnung abwarten können, eine Mail an den Webbie schreiben und die Auszahlung vor der Abmeldung vom Mailer verlangen können.

Soviel zum Thema "Lesen"

Was ich also verlange ist: Webbi rechnet um und überweist den Betrag der nach der Umrechnung auf meinem Acount ist.
Alles klar?

und genau so wärs auch gegangen wenn ihr beide in nem vernünftigen Ton miteinander kommuniziert hättet.

(natürlich wäre es einfacher gegangen wenn diese Möglichkeit offener bekannt gemacht worden wäre...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kommst du denn darauf? Laut AGB §7 (welche auch keinschnee vorhin gepostet hatte) hättest du ganz einfach die Umrechnung abwarten können, eine Mail an den Webbie schreiben und die Auszahlung vor der Abmeldung vom Mailer verlangen können.

Soviel zum Thema "Lesen"



und genau so wärs auch gegangen wenn ihr beide in nem vernünftigen Ton miteinander kommuniziert hättet.

(natürlich wäre es einfacher gegangen wenn diese Möglichkeit offener bekannt gemacht worden wäre...)

1. §7 ist eine "Kannbestimmung", der Webbi muss nicht Auszahlen.
2. Ich habe in einem vernünftigen Ton und Termingerecht von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. ( Sagt der Webbi nein zu einer Kündigung nach §7 ist meine Frist zur Sönderkündigung abgelaufen, da die neue AGB ja dann schon in Kraft ist. )
3. Wer sich im Ton vergriffen hat bin jedenfalls nicht ich!

Warum kann sich der Webbi nicht von meinem Geld ( nach der Umrechnung ) trennen? Seriös ist dieses nicht! Und wer sich so verhält darf sich nicht wundern wenn sowas öffentlich wird - oder?
Am evtl. "Rufschaden" den Top4Mail genommen hat, ist der Webbi durch sein Verhalten ja wohl selber Schuld.
 
Hallo Leute...

... jetzt muss ich mich doch auch mal zu Wort melden. Als Mitglied, dass erst seit kurzer Zeit bei T4M dabei ist, ist mir folgendes aufgefallen:

In diesem Thread hat erst E I N (ehemaliges) Mitglied (von aktuell 2997) bei T4M irgendwelche Schwierigkeiten dort gehabt. Alle anderen scheinen dort zufrieden zu sein, weil sich bis jetzt jede/r anderer/e mit negativen Äusserungen zurück gehalten hat. :mrgreen: :ugly:

Für mich ist es also mal Zeit, eine Lanze für den Webbi von T4M zu brechen.

MfG jochen1950
 
Du dir ist schon klar das das ein AGB Verstoss ist!?

Siehe auch

§2b. Es ist strengstens untersagt, Auszüge aus Newslettern oder aus den von uns an die User gerichteten E-Mails zu veröffentlichen. Zuwiderhandlungen können mit Anwendung des §8 und je nach entstandenen Schaden für TOP4MAIL.DE mit weiteren rechtl. Schritten geahndet werden.

und

§8. Sofortiges Ende der Mitgliedschaft
Wird gegen einen der folgenden Paragraphen verstoßen §2, §4, §5a oder §6, wird die Mitgliedschaft bei TOP4MAIL.DE mit sofortiger Wirkung beendet. Punkte und Guthaben werden als Verwaltungsaufwand einbehalten, eine Auszahlung ist nicht möglich. Das Recht auf eine erneute Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit genommen und eine Aufnahme in unsere Schwarze Liste erfolgt.
 
Zuletzt bearbeitet:
OH Je, das wollte ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oh je...ein AGB-Verstoss solls gewesen sein...hihi

Dann zitier ich gerne die AGB....

Jetzt und in diesem Moment bei t4m kopiert:

§3b. Auszahlungen können jederzeit aus dem Mitgliederbereich erfolgen, sobald das Guthaben 3,- Euro (Basis-User) übersteigt.

Wo liegt denn jetzt genau der Verstoß? Darin, dass der User die noch nicht geänderte AGB zitiert, oder darin, dass die neuen AGB bei Neuanmeldungen noch nicht gelten, bei Usern, die länger dabei sind aber schon?

Frohes Spekulieren allen :ugly:
 
... jetzt muss ich mich doch auch mal zu Wort melden. Als Mitglied, dass erst seit kurzer Zeit bei T4M dabei ist, ist mir folgendes aufgefallen:

In diesem Thread hat erst E I N (ehemaliges) Mitglied (von aktuell 2997) bei T4M irgendwelche Schwierigkeiten dort gehabt. Alle anderen scheinen dort zufrieden zu sein, weil sich bis jetzt jede/r anderer/e mit negativen Äusserungen zurück gehalten hat. :mrgreen: :ugly:

Für mich ist es also mal Zeit, eine Lanze für den Webbi von T4M zu brechen.

MfG jochen1950

Offenlichtlich ist ein User kein User und Recht muss ja nicht Recht bleiben-oder? Jedenfalls nicht für alle User von T4M!
Warum ruft sich der Betreiber von T4M, über die AGB, nicht gleich zum König von Deutschland aus? ;)
 
Offenlichtlich ist ein User kein User und Recht muss ja nicht Recht bleiben-oder? Jedenfalls nicht für alle User von T4M!
Warum ruft sich der Betreiber von T4M, über die AGB, nicht gleich zum König von Deutschland aus? ;)

Und warum rufen sich einige User nicht als KAISER bestimmter Paid4-Dienste aus?

MfG jochen1950
 
und es wird nicht nach § 7 der AGB ausgezahlt!

Und warum rufen sich einige User nicht als KAISER bestimmter Paid4-Dienste aus?

MfG jochen1950

Weil ein Kaiser normalerweise nicht von unseriösen Webbi´s besch... wird?

Und warum können sich einige Webbi soooo schwer vom Guthaben der User trennen?

P.S. Es wird auch nach nach § 7 der AGB NICHT ausgezahlt, nur zur Info an die noch immer "gläubigen T4M User". Soviel dazu, dass der "Ärger" unbegründet ist!:evil: