Thema "Erbe ausschlagen"

HouseMouse

Well-known member
ID: 80625
L
20 April 2006
2.983
258
hallo an alle,

hier gibt es ja immer nützliche tipps und ich muss mich auch mal an euch wenden. habe einen brief erhalten, dass meine oma das erbe ihrer schwester ausgeschlagen hat. und nun habe ich dazu auch die möglichkeit. in dem brief wird gar nicht erwogen, dass ich das erbe auch evtl. antreten könnte...

nunja - ich habe da jetzt eine 6-wochen-frist. und nun gehen die fragen los.

wenn ich mich innerhalb der frist nicht melde, dann trete ich offenbar automatisch an. woher soll ich denn wissen ob was zum erben oder ein schuldenberg da ist? ich kenne die vermögensverhältnisse der tante leider gar nicht. muss ich dies nun auf eigene faust ausfindig machen oder gibt es da einen anlaufpunkt, wo ich das gesammelt erfahren kann.

es könnte ja dann theoretisch folgendes passieren: ich erfahre durch ihre bank, dass sie 10000 euro im sparbuch hat. und dann kommt irgendein kreditinstitut und will einen kredit über 20000 euro von mir getilgt haben. das guthaben und die verbindlichkeiten kann ich doch unmöglich in 6 wochen ausfindig machen. ich weiß ja gar nicht wo sie ihre konten hatte, da 20 jahre kein kontakt bestand.

das interessiert mich alles sehr, da es so einen fall absehbar wohl in nochmal geben wird.

danke für eure tipps
 
Das ist wie im Lotto oder 1vs1
Ausschlagen oder Annehmen, Entscheidung zählt.
Es wird da auch kaum was geben außer Hörensagen, Auskünfte bekommst du nur mit Erbschein.
Schon bl*** Situation.
Es sei denn, jemand gibt dir freiwillig Auskunft.
Fragt sich, warum die Oma ausgeschlagen hat :think:
 
sprich doch mal mit der Oma, die wirds ja am besten Wissen welche Gruende es zum Ausschlagen bzw. Annehmen gibt, wenn sie sich selbst schon damit auseinander gesetzt hat, oder?
 
Wieso bist du, wenn du so entfernt und ohne Kontakt, eigentlich Nachfolgeerbe? Hat das was zu sagen? Musst ja benannt worden sein, weil sonst würde die gesetzliche Erbfolge wirksam werden...
Oder gibt es keinen mehr?
Wie hat sie gelebt? Altenheim, eigenes Haus, Miete?
Man kann da eine gewisse Grundübersicht bekommen und vlt schätzen, und die Oma fragen, wie gesagt
 
alles etwas verzwickt.

die oma hat ausgeschlagen, weil sie und ihre tochter meinen, dass dort "nichts zu holen ist" (übertrieben formuliert). aber nachgeforscht wurde gar nicht.

oma ausgeschlagen -> somit nächste erben ihre tocher und ihr sohn (mein vater). da mein vater nicht mehr lebt bin ich die nächste in der erbfolge.

somit kam das ganze zustande.

aber seltsam ist das schon, dass es an mir ist nun alles nachzuforschen. es muss doch als nachlassverwalter irgendwer sagen können wie es aussieht. also alles komplett.

ist ja auch nicht so, dass die großtante millionärin war... meine lieblingssachen von ihr habe ich eh schon als jugendliche "geerbt" und habe sie heute noch.
 
Der "Nachlassverwalter" ist der Notar und der Erbe (oder die Erben), grob gesagt. Eine Übersicht über die Erbsache selber steht im Testament oder muss erst noch geschaffen werden.
Der Staat wird am Ende alles bekommen, wenn keiner das Erbe antritt. Der hat sich natürlich auch abgesichert, in dem er die Regel geschaffen hat, das man nur annehmen kann oder ablehnen muß, auch wenn man nicht weiß, was das heißt. Sonst würde man sich ja nur bei Guthaben das Erbe holen.
Also entweder du findest jemand, der dir privat Auskunft geben kann, oder du musst das Risiko kalkulieren. Genaue Auskunft bekommst du nur mit Erbschein, nachdem du angenommen hast.
 
also große besitztümer (haus etc) gab es eh keine und persönliche dinge wohl auch nicht mehr. das risiko, dass ich mir da forderungen in höhe X einhandel ist natürlich sehr hoch und ich denke ich werde auch ausschlagen.

danke für eure infos
 
Hallo
guten Abend

Erbe ausschlagen.

Im vorliegenden Fall würde ich mit der Oma reden warum sie abgelehnt hat.
Gibt es noch andere Verwandte die man befragen könnte?

Viele Informationen stehen hier auf dem Link. Die genau Erbfolge wird beschrieben, wie man ein Erbe ausschlägt, (!! Achtung Schweigen bedeutet Annahme !!) Auch ein einfacher Brief an das Gericht ist nicht ausreichend.

Man bekommt ohne Erbschein keine Informationen - im Zweifel erbt man eine Menge Schulden. Da gibt es eine Nachlaßinsolvenz aber ob sich das lohnt?

Bei kritischen Erbangelegenheiten, Haus, Sportwagen, sollte man abwägen ob nach einer Abzahlung einer Hypothek, eines Kredites noch genug übrig bleibt um den Aufwand zu rechtfertigen.
Leider verfallen viele in Sentimentalität und denken in dem Moment nicht an das Wirtschaftliche. Im Zweifel einen Berater/Anwalt aufsuchen, der sich mit sowas auskennt.

Weitere Informationen und weitere Links finden sich bei Google unter dem Stichwort Erbe ausschlagen.

Wichtig
Die 6 Wochenfrist beginnt mit Kenntnisnahme der Erbschaft. Also zu dem Zeitpunkt wo das zuständige Nachlassgericht dir den Brief zugestellt hat. Bist du in dem Moment im Urlaub/Montage etc. und bekommst den Brief erst 3 Wochen später hast du nur noch 3 Wochen Zeit.

Gute Nacht
 
Es gibt so viele Pro und Contra
Wie lebte sie, was hatte sie Rente, was an Miete/Ausgaben
Ältere Menschen sind i.d.R. sparsam und haben ein Sparbuch mit etwas Guthaben. Wieviel könnte das sein oder legte sie es in Reisen an bzw. hatte nicht viel übrig?
Das kann keiner sagen außer denen, die in ihrer Nähe waren.
Wenn aber die Oma schon ausschlägt, kann das bezeichnend sein
Nach deinen Postings zu urteilen denke ich, du weißt, was du tust und es ist richtig ;)
 
Hallo
guten Abend

Erbe ausschlagen.

Im vorliegenden Fall würde ich mit der Oma reden warum sie abgelehnt hat.
Gibt es noch andere Verwandte die man befragen könnte?

Viele Informationen stehen hier auf dem Link. Die genau Erbfolge wird beschrieben, wie man ein Erbe ausschlägt, (!! Achtung Schweigen bedeutet Annahme !!) Auch ein einfacher Brief an das Gericht ist nicht ausreichend.

Man bekommt ohne Erbschein keine Informationen - im Zweifel erbt man eine Menge Schulden. Da gibt es eine Nachlaßinsolvenz aber ob sich das lohnt?

Bei kritischen Erbangelegenheiten, Haus, Sportwagen, sollte man abwägen ob nach einer Abzahlung einer Hypothek, eines Kredites noch genug übrig bleibt um den Aufwand zu rechtfertigen.
Leider verfallen viele in Sentimentalität und denken in dem Moment nicht an das Wirtschaftliche. Im Zweifel einen Berater/Anwalt aufsuchen, der sich mit sowas auskennt.

Weitere Informationen und weitere Links finden sich bei Google unter dem Stichwort Erbe ausschlagen.

Wichtig
Die 6 Wochenfrist beginnt mit Kenntnisnahme der Erbschaft. Also zu dem Zeitpunkt wo das zuständige Nachlassgericht dir den Brief zugestellt hat. Bist du in dem Moment im Urlaub/Montage etc. und bekommst den Brief erst 3 Wochen später hast du nur noch 3 Wochen Zeit.

Gute Nacht

stimmt nicht ganz so ;)


also mein leiblicher vater damals gestorben ist kam gleich ne rechnungsforderung. das einzigste was machen machen kann ist zum notar gehen und dort das erbe auschlagen lassen das geht auch noch 10 wochen nach den briefverkehr. ;)
 
nochmals danke für die hilfreichen tipps. besonders toll ist, dass der brief noch nicht mal als einschreiben kam. also eigentlich kein nachweis, dass ich ihn bekommen habe. und dann fand ich ihn vorhin mitten in der zeitung. aber es war die zeitung von diesem mittwoch und somit glück gehabt. er hätte aber auch im müll landen können...
 
oh

Also, ich würde sagen, du wendest dich an das Nachlassgericht (im Amtsgericht) des Ortes, in dem deine verstorbene Tante den letzten Wohnsitz hatte, als sie verstarb. Zweifelsohne wird deine Oma schon Schriftstücke davon erhalten haben und du könntest sie nach dem Aktenzeichen fragen, was die Nachfrage erheblich vereinfachen würde.

Dort fragst du dann, welcher Rechtspfleger die Sache bearbeitet (falls das nicht schon aus Omas Schriftstücken hervorgeht). Dann gehst du halt hin oder telefonierst mit dem und fragst, was in der Sache für Verbindlichkeiten auf dich zukommen könnten, falls du rechtsverbindlicher Erbe würdest! Ebenso kannst du ihn fragen, welche Vermögenswerte in der Angelegenheit vorhanden sind. Wenn du dich mit dem Rechtspfleger in Verbindung setzt, sei freundlich, denn er muss dir eigentlich keine Auskunft geben, solange du keinen Erbschein in der Hand hast!

Sofern ein Nachlassverwalter existiert, ist ja schon mal davon auszugehen, das größeres Vermögen vorhanden ist. An den müßtest du dich dann wenden, sofern einer existiert. Der hat eine genaue Aufstellung über Vermögen und Verbindlichkeiten aufgestellt. Allerdings kommst du hier ohne Legalitätsnachweis, dass du rechtmässiger Erbe bist (Erbschein), nicht weiter.

Viel Glück und beeil dich!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal langsam.. Wer hat hat dir den Brief geschickt? Deine Oma? Kommt nicht so ganz raus, ob die paar Informationen aus einer Rechtsmittelbelehrung oder vom Hörensagen stammen.

Sollte die gesetzliche Erbfolge eingetreten sein (z.B. weil kein oder nur ein ungültiges Testament vorhanden ist), dann könntest du gar keine Erbin werden, da deine Oma alle ihre Nachfahren ausschließt - egal ob sie annimmt oder nicht. Nur wenn diese bereits vorher verstorben wäre, könnten ihre Nachfahren an ihre Stelle treten.

Solltest du (aus welchem Grund auch immer - dann wohl im Falle eines entsprechenden Testamentes) dennoch Erbin geworden sein und du das Erbe nicht ausschlagen, wir dein Vermögen und das (Teil-)Erbe miteinander verschmolzen. Sollte also eine Schuldposition erst später bekannt werden (und diese nicht auch gegen deine Großtante verjährt sein, wenn sie noch leben würde), kann in dein gesamtes Vermögen gegriffen werden, auch wenn du dadurch mehr abgeben musst, als du durch das Erbe bekommen hast.

Sollten keine Vermögenspositionen vorhanden sein, ist das Risiko also eigentlich zu groß und eine Ausschlagung sinnvoll. Sollte aber doch etwas vorhanden sein, wäre ein Antrag bei Gericht vorteilhaft, wodurch sich alle Gläubiger, die sich erst nach Abschluss des Verfahrens melden würden nur auf den Umfang des Erbes berufen könnten. Es könnte dann zwar sein, dass das ganze Erbe wieder weg ist, aber es erfolgt kein Zugriff auf dein eigenes Vermögen.

Ob und wie viel Vermögen vorhanden ist, kann dir aber keine zentrale Stelle sagen, da das natürlich im Bereich der privaten Lebensführung geschieht und nichts davon an Behörden gemeldet wird. Vielleicht hatte deine Großtante noch ein paar Schwarzgeldkonten (Achtung, dann entstünde für die letzte Zeit natürlich auch noch eine Forderung vom Finanzamt) und schon kann die ganze Sache wieder viel positiver aussehen.

Ich würde aber zuerst mal die Frage nach der Erbenposition klären, bevor du dir Gedanken über sonstige ungelegte Eier machst.
 
danke auch an die beiden letzten ausführlichen infos.

der brief kam direkt vom nachlassgericht und beginnt mit

"in der oben bezeichneten nachlasssache wurde die erbschaft ausgeschlagen von XXX (name der oma). soweit hier bekannt ist, dürften sie damit erbe oder miterbe geworden sein. auch sie können die erbschaft nach § 1945 des bürgerlichen gesetzbuches ausschlagen....."

naja - habe nun einen tag darüber nachgedacht und werde das erbe ausschlagen.
 
Oh, ich hatte mir was falsches gemerkt

§ 1953 Wirkung der Ausschlagung
..
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.
(3) Das Nachlassgericht soll die Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen ist. ..

Es kommt also doch darauf, ob man ausschlägt oder nicht. Falls ja, gilt man dann als vorverstorben.
 
danke auch an die beiden letzten ausführlichen infos.

der brief kam direkt vom nachlassgericht und beginnt mit

"in der oben bezeichneten nachlasssache wurde die erbschaft ausgeschlagen von XXX (name der oma). soweit hier bekannt ist, dürften sie damit erbe oder miterbe geworden sein. auch sie können die erbschaft nach § 1945 des bürgerlichen gesetzbuches ausschlagen....."

naja - habe nun einen tag darüber nachgedacht und werde das erbe ausschlagen.
OK, dann setz dich am besten sofort mit dem zuständigen Rechtspfleger auseinander (üblicherweise müsste der das sein, welcher das Schriftstück unterzeichnet haben) und frage nach, welche Vermögens- und Schuldwerte derzeit vorliegen! Der Rechtspfleger ist verpflichtet, dir darüber Auskunft zu erteilen. Du kannst das natürlich auch schriftlich machen, musst dabei das Aktenzeichen angeben. Um die Erbschaft auszuschlagen, entstehen dir allerdings Kosten beim Notar. Du solltest auch bedenken, dass: solltest du Kinder haben, geht dein ausgeschlagenes Erbe automatisch an diese weiter!
 
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