Testamentänderung oder geht es auch anders?

Wunjo85

Well-known member
25 April 2006
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Hallo,

da das Forum ja doch sehr durchgemischt ist, auch ältere und erfahrene User dabei sind, wollte ich hier einfach mal nachfragen.

Es geht um ein Haus. Das Haus meines Onkels (Bruder von meinem Vater). Er ist nicht mehr so fit (ganz kurz und salopp ausgedrückt), besitzt ein eigenes Haus.
Nun ist jedoch die Nachbarin da, die scharf auf das Haus und Grundstück ist. Sie hat meinem Onkel angeboten ihn zu pflegen, wenn er nicht mehr kann und kriegt dafür das Haus 8O
Nun bin ich dafür, dass das Haus mit allem drum und dran in der Familie bleiben sollte, ich bin Altenpflegerin und könnte mich im Falle des Falles auch kümmern.
Mit meinem Vater ist es schon abgesprochen und bald auch mit meinem Onkel. Nur hat er noch nicht rausgerückt, ob das mit der Nachbarin schon vertraglich festgelegt wurde....

Das klingt nun alles ganz salopp und krass (ist es aber nicht!!). Kann man diesen Nachbarsvertrag, wenn er denn besteht, auflösen? Was muss ich dann beachten, was in so einem Testament/Vertrag stehen muss, wenn mir das Haus dann überschrieben wird?

Ich bin noch ziemlich jung, meine Eltern haben zwar auch ein eigenes Haus, aber ich habe keine Ahnung von so etwas :roll:

Kann mir jemand weiterhelfen, sofern er meinen Text verstanden hat?
 
Testamente sowie Verträge sind i.d.R. änderbar.
Problematisch wird es erst dann, wenn die Nachbarin Deinen Onkel schon pflegt, also ihren Teil des Vertrages erfüllt.

Da muss Dein Onkel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tief in die Tasche greifen.

gruss kelle!
 
Nein, sie hat ihn noch nicht gepflegt.
Was ist denn auch, wenn meine Schwester und ich zusammen das Haus überschrieben bekommen? Ist es da auch gut, wenn man alles vertraglich festlegt (auch zwischen uns, wenn zB einer Verkaufen, vermieten oder ausgezahlt bekommen möchte)?
 
Also bei solchen Sachen wie ein Haus, ist es in meinen Augen am sinnvollsten, einen Notar zu befragen und auch das Geld dafür zu investieren. Da kann nämlich einiges falsch gemacht werden.
Man kann dir hier zwar viel raten, aber eine Rechtsberatung darf dir hier niemand geben. Und bei sowas würde ich mich auch nicht auf die Meinung von irgendwelchen Usern verlassen, da du im schlimmsten Fall vor Gericht schlecht argumentieren kannst "aber die im klamm-Forum haben gesagt...".

anddie
 
Hm... ich kann zwar verstehen, daß es bitter ist, wenn man seine Felle, sprich sein Erbe, davonschwimmen sieht...

Aber sieh es doch mal so: Das Haus gehört Deinem Onkel. Ihm allein, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?
Er kann damit machen was er will.
Und wenn er es der Nachbarin vererben will im Gegenzug daß sie ihn pflegt, dann ist das ganz allein seine Entscheidung. Sofern er noch "entscheidungsfähig" ist. Und genau da liegt der Knackpunkt. Du schreibst, er sei "nicht mehr ganz fit". Das kann bei alten Leuten viel heißen. Wenn sie geistig nicht mehr fit sind, sind sie vielleicht auch beeinflußbar. Aber nicht jeder Mensch, der alt ist, ist automatisch auch mehr oder weniger unzurechnungsfähig.

Es ist sein Eigentum. Was willst Du machen? Zumal er nicht einmal ein Verwandter in gerader Linie ist, sprich es keinen Pflichtteil beim Erbe gibt.

Und wenn er es der katholischen Kirche, der Welthungerhilfe oder dem Tierheim um die Ecke vererben will - es ist und bleibt seine Entscheidung. Warum ist das so schwer, den Willen von alten Menschen zu respektieren? Nur wegen so schöner Sätze wie "Blut ist dicker als Wasser" oder vielleicht weil man selbst gern das Haus hätte, sei es um irgendwann drin zu wohnen oder es zu vermieten und somit auf die eine oder andere Weise Früchte von anderer Leute "Arbeit" zu ernten?

Sorry, aber ich hab kein Verständnis dafür, daß so viele Menschen immer die Testamente ihrer Verwandten anfechten, weil sie meinen daß Ihnen etwas aus dem Vermögen zusteht. Ein Testament ist ein letzter WILLE, warum wird dieser Wille nicht respektiert?

Wie gesagt, alle meine Einwände unter der Prämisse, daß der Erblasser geistig noch einigermaßen fit ist.

Lg,
yerusha
 
Aber sieh es doch mal so: Das Haus gehört Deinem Onkel. Ihm allein, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?
Er kann damit machen was er will.

Nur ist das bei verwandten ja auch oft so, dass sie die eigenen familienmitglieder nicht belasten bzw einbinden möchten und sich daher eher an außenstehende wenden um den anderen nicht zur last zu fallen!
Daher möcht ich dich gern mal fragen, was du denkst Wunjo85 ? Bist du der meinung dass er das macht um euch zu entlasten, oder denkst du, dass er sich evtl. hat von der nachbarin bequatschen lassen???
wenn er das allerdings tut weil er es wirklich will dann ist es seine entscheidung, da muss ich yerusha ganz klar recht geben!
ansonsten würd ich mal mit ihm reden/jemanden mit ihm reden lassen, ihm zeigen dass er sich trotz des alterns auf seine familie verlassen kann und keine tauschgeschäfte machen muss, denn pflege eines geliebten menschens ist doch wohl selbstverständlich!!!

so, dann mal zu deiner testamentssache:
Was muss ich dann beachten, was in so einem Testament/Vertrag stehen muss, wenn mir das Haus dann überschrieben wird?

zunächst einmal musst du darauf achten, dass im falle der willkürlich gewählten erbfolge in dem testament folgende dinge berücksichtigt werden:
ort, datum, vor +zuname müssen vorhanden sein und der letzte wille deines onkels muss handschriftlich verfasst werden!
Dann kann er in diesem Testament eigentlich über alles verfügen was sein vermögen betrifft, wer was warum wozu etc.
natürlich kann er dir das haus auch vererben, überschrieben wird dir das allerdings beim notar...
aber da verträge einer grundstücksübernahme, hauskaufs usw. eh beim notar gemacht werden MÜSSEN ist das ja nur eine formalität!!!

aber wie gesagt, den letzten willen sollte akzeptiert werden...

au revoir:roll:
 
Hallo,

mein Onkel ist körperlich nicht mehr richtig gesund - geistig auf jeden Fall noch!
Er hat es der Nachbarin noch nicht "überschrieben", wie ich mittlerweile Erfahren habe, sondern es war nur ein Angebot von ihr. Das wäre ihm natürlich lieber, als wenn er irgendwann ins Altersheim gehen möchte.
Meine Eltern kann und wollte er nicht einspannen, wie schon gesagt wurde um sie nicht zu belasten! Deseiteren haben sie ja ein eigenes Haus, brauchen kein Zweites. Das müsste dann verkauft werden und da wäre es dann besser, wenn es der Nachbarin gehört.
An mich hat noch keiner gedacht ;) Nun werden wir uns demnächst alle zusammen hinsetzen - Onkel, Vater und ich und die ganze Sache gemeinsam überlegen!

Es ging mir auch darum, wenn er sich entschließt mir und/oder meinem Teil der Familie das Haus zu überlassen, wie und was schriftlich festgehalten werden muss, denn es kann ja sein, dass die Nachbarin sich dann an einen Anwalt wendet und auf die mündliche "Abmachung" pocht - auch wenn noch nichts Schriftliches vorliegt.

@yerusha
Das hat mit Anfechten überhaupt nichts zu tun!!! Das Testament steht noch nicht und darf man sich da nicht selbst vorschlagen? da mag es Wille sein oder nicht - Vorschläge dürfen wohl gemacht werden! Und ich gehöre garantiert nicht zu den Menschen, die sich aufdrängen oder sogar hier den Anwalt einschalten, um meinen Willen zu kriegen. Da denkst du falsch über mich!
 
Yerusha, der Punkt ist doch auch, dass der Wert der Pflege wahrscheinlich in keiner Relation zu dem Wert des Hauses + Grundstückes stehen wird.
Das ist von Wunjo ja auch keine Raffgier oder so - wer weiss, was den Onkel zu so einer Entscheidung geritten hat.
Und da finde ich schon, dass die Familie das Recht, eigentlich sogar die Pflicht hat, ihn zu beraten, wenn sie anderer Meinung ist. Entscheiden kann am Ende ja immer noch er.
 
Wunjo85 schrieb:
Und ich gehöre garantiert nicht zu den Menschen, die sich aufdrängen oder sogar hier den Anwalt einschalten, um meinen Willen zu kriegen. Da denkst du falsch über mich!
Sorry... Dein erstes Posting klang halt anders.
Klar darf man sich selbst vorschlagen. Die Frage ist nur, ob es dann unbedingt "Pflicht" ist, überhaupt nur drüber zu diskutieren.
Verwandtschaft hin oder her. Ich kann mich ja auch Nicht-Verwandten als Erbin vorschlagen. Sie können drüber nachdenken oder nicht. Aber das können sie auch ohne mich tun.

phil schrieb:
Yerusha, der Punkt ist doch auch, dass der Wert der Pflege wahrscheinlich in keiner Relation zu dem Wert des Hauses + Grundstückes stehen wird.
Aber vielleicht geht es ja gar nicht um die Relation von Werten. Wie will man die überhaupt festlegen?
Wenn er will kann er der Nachbarin das Haus sogar völlig ohne Gegenleistung vererben. Mir ging es nicht darum Raffgier oder sonstwas zu unterstellen. Das erste Posting las sich halt sehr "entrüstet", nach dem Motto "wie kann er überhaupt nur darüber nachdenken".
Und ich bin halt der Meinung, daß jeder Mensch mit seinem Eigentum machen kann was immer er will. Und wenn ich einen Menschen der mich nur einmal auf der Straße angelächelt hat, als es mir dreckig ging, als Haupterbe von 1 Mio Euro in meinem Testament bedenke, so ist es doch (nehmen wir solche Sachen wie Pflichtteil etc. mal aus - trifft hier ja eh' nicht zu) immer noch meine ganz alleinige Angelegenheit.
Zumal er ja noch geistig fit ist.

Heißt ja nicht, daß ich Wunjo das Haus nicht gönne oder denke, sie ist ne raffgierige Erbschleicherin. Ich bin nur eben dafür, daß man auch nicht-verwandte Personen die als Erben ins Gespräch kommen, ebenso nicht grundsätzlich als raffgierige Erbschleicher ansieht.

LG,
yerusha
 
Danke CheekyDylX und Phil!!!

Also es ging mir hier nun nicht um eine Diskussion ob das unfair ist, Aufdrängung oder Erbschleicherei. Es ist doch wohl logisch, dass jeder seinen eigenen Willen hat - ob nun geistig fit oder dement! Ich bin Altenpflegerin und weiß wovon ich spreche! Da gibt es zwischen Bewohner und Angehörige derbste Erbschleicherei und Streitereien :roll:
Und hier geht es eben nicht um einen Kampf, Erbschleicherei oder sonstiges sondern einfach nur um eine IDEE = einen VORSCHLAG!
Ich wollte einfach nur wissen, was wie festgehalten werden muss, damit der Vertrag schriftlich gültig ist gegenüber der mündlichen "Absprache".
Das ist vielleicht im ersten Posting nicht so rübergekommen - kein Wunder, bin so aufgeregt.
 
Hey hey...
Musst ja nicht aufgeregt sein! Wenn sie mündlich etwas absprechen steht das in keinem Verhältnis zu einem Vertrag...
Wie gesagt, ein Testament ist handschriftlich festzuhalten und eine derartige Vereinbarung mündlich zu treffen ist, wenn wir es man betriebswirtschlaftlich sehen, nichtig..
--> mündliche Absprachen nur bei Kaufleuten voll gültig!
Da wir letztens das Erbrecht erst behandelt und selbst einen derartigen Fall in der Familie hatten, kann ich dir einfach nur sagen, dass Du Dir keine Sorgen machen musst, dass die Absprache zwischen Deinem (ich glaube Onkel war es ) und der Nachbarin verbindlich ist!
Meld dich mal, wenn es zu einem Ergebnis gekommen ist ;-)

Wünsch Dir jetzt noch, dass alles so hinhaut wie ihr euch alle das wünscht!

LG
 
Der sicherste Weg ist es ein Testament bei einem Notar zu verfassen und auch dort zu lagern!

Natürlich kann man ein testament auch zu Hause machen, und in der Hutschachtel aufbewahren. Aber hier sind entsprechende Formen beim abfassen zu wahren!
Aber die Gefahr ist sehr groß das ein Formfehler gemacht wird ode das Testament plötzlich nicht mehr da ist.

Also ab zum Notar, eine Ausgabe die sich lohnt !
 
da kann ich doch nur noch lachen :)

es geht dir doch einzig und allein, NUR um das haus,

dein onkel wird seine gruende haben, warum er die verwandschaft nicht mit seiner evtl. pflege bedendt/belasten will.

wenn ich das hier so lese, kann ich mir auch vorstellen warum.

peter

edit: jo, diese anonymen minus feiglingsrenomierungen habe ich erwartet :)
 
Zuletzt bearbeitet:
ein direktes erbrecht mit pflichtteilen haben nur unmittelbare angehörige, also ehepartner und kinder

alles darüber hinaus kann in einem testament festgelegt werden
liegt beim ableben kein testament vor, dann gehen die besitztümer in den familienkreis ein, liegt ein testament vor, hat das vorrang

wenn also nun dein onkel das haus seiner nachbarin vererbt, weil sie ihn pflegt, kannst du zunächst mal nichts tun
du kannst zwar anfechten, solange aber keine rechte verletzt sind, wird diese anfechtung nichts bringen

wie gesagt, unmittelbare angehörige haben ein anrecht auf einen pflichterbteil, alles andere nur auf die im testament anberaumten teile
 
PeterLV schrieb:
da kann ich doch nur noch lachen :)

es geht dir doch einzig und allein, NUR um das haus,

dein onkel wird seine gruende haben, warum er die verwandschaft nicht mit seiner evtl. pflege bedendt/belasten will.

wenn ich das hier so lese, kann ich mir auch vorstellen warum.

peter
Und ich kann lachen, wenn Leute zu vorschnell mit Behauptungen sind, ohne die betreffende Person zu kennen :yawn:
Mein Onkel hat keine weiteren Angehörige außer seine Mutter und zwei Brüder!
Desweiteren bin ich ausgebildete Altenpflegerin und daher ist die Pflege anderer Menschen nicht nur mein Beruf sondern meine Berufung!
Ich danke allen, die sich fachlich geäußert haben und denjenigen, die nicht gleich mit Vorurteilen vorschießen.
Ich habe bei meinem Onkel auch schon mal vorgefühlt und er ist von der Idee sehr angetan und hat noch einmal bestätigt, dass es von der Nachbarin bisher nur ein Angebot war. Er selbst würde sich besser fühlen, wenn es nicht nur jemand nebenbei macht, sondern jemand, der auch wirklich Ahnung von Pflege hat.
In diesem Sinne sieht das alles sehr gut aus und ich melde mich wieder, wenn das Gespräch gelaufen ist.
 
ach ja,

du bist ja soooooo selbstlos :)

wenn mir jemand damit kommen wuerde "wenn du mir den haus vererbst, dann pflege ich dich auch"

dann wuerde ich diesen erbschleicher mit eigener hand hinausbefoerdern.

ist dir der begriff "familie" bekannt?

scheinbar nicht, denn sonst wuerde dieser thread nicht existieren.

peter
 
PeterLV schrieb:
ach ja,

du bist ja soooooo selbstlos :)
Richtig - du hast es erfasst und den Smiley an die richtige Stelle gesetzt :LOL:
Das "wenn" kannst du übrigens auch weglassen! Ich würde jeden aus meiner Familie auch ohne Haus pflegen. Das gehörte jedoch nur zum Hintergrundwissen, damit ihr die Situation besser verstehen könnt. Es ging mir lediglich darum, was im Falle eines Falles und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden muss.
Alles andere ist mein Ding und du solltest dich lieber an die eigene Nase packen ;)
 
PeterLV schrieb:
nase?

wuerde mir das auch eine krankenschwester bringen?

peter
Spricht da etwa der Neid aus dir?
Das alles rutscht nun IMO ins Offtopic ab und das möchte ich eigentlich gern verhindern!
 
neid, topic?

es gibt beides nicht hier.

denn der einzige, der dir diese fragen richtig und vor allem gueltig beantworten kann, ist ein notar.