News Telekommunikationsgesetz: Polizei darf jetzt PIN und Passwörter abfragen

News-Bot

klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 22.03.2013 um 22:00:00 Uhr veröffentlicht:
Telekommunikationsgesetz: Polizei darf jetzt PIN und Passwörter abfragen
Shortnews

Am Donnerstag Abend hat der Bundestag das neue Gesetz über Bestandsdaten verabschiedet. Ab jetzt dürfen Polizei und Geheimdienste "Bestandsdaten automatisch und ohne Begrenzung abfragen. Dabei werden neben Adressdaten und Kontonummern auch PIN und Passwörter von Mailkonten sowie dynamische IPs übermittelt. Patrick Breyer hatte schon gegen das alte Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt und will auch gegen die Neufassung entsprechend vorgehen.
 
Frage mich wie das praktisch gehen soll. Passwörter sind den Diensten selbst gar nicht bekannt und die Entschlüsselung ist sehr aufwändig.
 
Passwörter werden aber nicht verschlüsselt sondern gehasht: Da wird aus einem Passwort durch viel Mathematik ein Ergebnis. Ein Passwort X wird immer den gleichen Hash Z ergeben, aber Passwort Y könnte auch Z ergeben oder eben Z'.
Aber welches Passwort hinter einem Hash steckt, weiß der Betreiber nicht, ohne extemst massiven Rechenaufwand ist es auch nicht herausfindbar. Bei dem System welches ich verwende, ist es mir persönlich unmöglich jemals an ein einigermaßen sicheres Passwort zu bekommen.
 
Das Ganze ist sowieso Quatsch. Wozu braucht die Polizei ein Passwort eines Users wenn sie den Zugriff auf den Account auch so hat.
Der Knackpunkt ist wohl "automatisch und ohne Begrenzung".