Studium - Behinderung Bafög / Kindergeld

Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Hi,
folgende Sachlage bei mir:
- derzeit beziehe ich Bafög (Höchstsatz 597 Euro)
- zzgl. Kindergeld 184 Euro (fällt ab Oktober altersbedingt weg)

Ich hatte letztes Jahr einen Bandscheibenvorfall an der LWS und musste schließlich auch operiert werden, da ich mich zum Ende hin fast gar nicht mehr bewegen konnte vor Schmerzen. Die OP verlief gut, ich kann alles soweit relativ gut wieder wie "normal" machen.
Folgende Einschränkungen:
- starkes Bücken oder bestimmte Verrenkungen nicht möglich
- linker Fuß/linkes Bein außen teilweise taub (keine großen Einschränkungen)
- nach langem Sitzen (Uni o.Ä.) kommen schon ein paar Schmerzen
- täglich Sport um vorzubeugen und den Schaden/die Schmerzen in Grenzen zu halten


Nun zum eigentlichen Anliegen:

Es gibt bei der Familienkasse die Möglichkeit das Kindergeld auch nach Erreichen der Altersgrenze weiter bezahlt zu bekommen, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht fähig ist seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Mir stellt sich nun die Frage, wie das genau ausgelegt werden kann.

Mit meinem Bafög-Satz bekomme ich ja eigentlich den vom Staat für Studenten höchstmöglichen Lebensunterhalt, quasi habe ich dann ja schon meinen Lebensunterhalt, also keinen Anspruch mehr mit der Begründung, ich könnte ihn mir nicht verdienen. Jedoch liegt der Satz für Bafög unter dem von Hartz IV und da Hartz IV doch als Grundversorgung angesehen werden kann, stellt sich mir die Frage ob mein kompletter Lebensunterhalt mit dem Bafög-Satz offiziell überhaupt abgedeckt werden kann?
Das nun erstmal zur Anspruchslage überhaupt.

Falls mein Lebensunterhaltsbedarf höher ist als der Bafög-Satz würde ich die Kindergeldfortzahlung damit begründen, dass ich aufrund meinem bleibendem Schaden
1. nach dem Unitag und dem vielen Sitzen Schmerzen habe und ein Nebenjob daher nicht infrage kommt. Ich bin meistens froh, wenn ich schnell nach Hause komme und mich mal hinlegen kann.
2. Meine Zeit für einen Nebenjob dadurch sehr eingeschränkt ist, da ich (auf Empfehlung von Arzt etc.) jeden Tag gewisse sportliche Übungen mache und ich auch merke, dass dadurch die Schmerzen eingeschränkt werden.

Weiterhin ist das Studium schwer genug, sodass man, wenn man kein Überflieger ist nicht unbedingt jede Woche noch soviel Zeit hat um Nebenjobs zu machen. Zumindest ist es bei mir so, dass ich genug zu Hause nachzuarbeiten habe, damit ich alles schaffe.

597 euro klingt im ersten Moment zwar ganz gut, aber wenn man sich überlegt, was da alles für normale Kosten von abgehen, da bleiben mir bei einer billigen 1-Zimmer-Wohnung in Hamburg z.B. nur unter 100 Euro pro Monat für Essen, Freizeit, Haushalt und was alles so anfällt.

Was meint ihr, besteht ne Chance, dass ich das Kindergeld noch weiter bekomme oder eher nicht?
 
Ich denke mal ganz nüchtern das eine Behinderung nur dann eine ist, wenn diese auch prozentual festgelegt ist. Heißt du mußt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, um diesen Part zu erfüllen.
Fraglich ist dabei ob du den mit einem zurückliegenden Bandscheibenvorfall und dessen Folgen, Anspruch hast. Dies ist ja aber zu klären. Dazu mußt du beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag stellen und alles mögliche an Papieren einreichen, alle ärtzlichen Unterlagen etc.
 
Kindergeld natürlich nicht da es sowieso nicht für Dich ist sondern für Deine Eltern. Wenn Sie es an Dich weitergeben, gut für Dich.

Frage ist wie es zu Deinem Rückenleiden gekommen ist, einen Bandscheibenvorfall hat man ja nicht ohne Grund. Da wäre die Frage nach einer Unfallversicherung (Privat/Betrieblich falls es beim Jobben passiert ist).

Wenn Dein Bafög unter der Grundversorgung liegt, mußt Du beim Entfall des Kindergeldes mit Harz4 Deinen Einkommen aufstocken.

Allerdings wäre es wohl sinniger, soweit möglich wieder bei den Eltern einzuziehen wenn die Kohle nicht reicht als dafür der Allgemeinheit schon in der Studienzeit auf der Tasche zu liegen.
 
Also eine Schwerbehinderung muss nicht vorliegen (ab 50%), es reicht eine "einfache" Behinderung, welche ab 20% mit einem GdB bescheinigt wird und bei einer operierten Bandscheibenvorfall generell ca. bei 20% liegt.

Es gibt keinen offensichtlichen Grund für den Bandscheibenvorfall. Ich denke mal, dass es u.a. auch genetische Veranlagung in Kombination mit Kleinigkeiten gewesen ist.

Kindergeld wird bei eigenem Haushalt abgezweigt auf das Konto des Kindes.
Und zurückziehen kann ich auch nicht, da es zu weit weg ist ;)
Hartz IV und bafög schließt sich gegenseitig aus.
 
Also eine Schwerbehinderung muss nicht vorliegen (ab 50%), es reicht eine "einfache" Behinderung, welche ab 20% mit einem GdB bescheinigt wird und bei einer operierten Bandscheibenvorfall generell ca. bei 20% liegt.

Deshalb mußt du trotzdem zum Versorgungsamt und es beantragen, und wenn jeder tatsächlich mit seinem operierten Bandscheibenvorfall einen Grundanspruch auf 20 % hat, frage ich mich warum dies nicht gleich über den Sozialdienst im Krankenhaus beantragt wird und die vielen Betroffenen davon profietieren können?
 
Weil Du nette Eltern hast, ein Anspruch darauf hast Du nicht.

Dann hast Du die Wahl, mit Bafög auskommen, nebenbei Jobben gehen oder Harz4.

Wenn du nicht in der Lage bist qualifizierte sachorientierte Kommentare zu meiner Sachlage abzugeben, sondern nur deine "Pech gehabt" - Sprüche bringen willst, kannst es auch lassen

Deshalb mußt du trotzdem zum Versorgungsamt und es beantragen, und wenn jeder tatsächlich mit seinem operierten Bandscheibenvorfall einen Grundanspruch auf 20 % hat, frage ich mich warum dies nicht gleich über den Sozialdienst im Krankenhaus beantragt wird und die vielen Betroffenen davon profietieren können?


Ja, das passiert meistens nie, weil 20% i.d.R. nicht viel bringen. Steuerlich nichts und arbeitsrechtlich auch nicht. Es gibt nur diesen Sonderfall bei der Familienkasse, dass hier die Behinderung nicht in GdB definiert ist, sondern nur als solche Sachlage ansich gilt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn du nicht in der Lage bist qualifizierte sachorientierte Kommentare zu meiner Sachlage abzugeben, sondern nur deine "Pech gehabt" - Sprüche bringen willst, kannst es auch lassen
Die "Sachlage" sieht für mich so aus, als ob Du kein Bock hast das Geld was Dir bald fehlt hinzu zu verdienen, stattdessen suchst Du jetzt nach einer anderen Geldquelle.
 
Die "Sachlage" sieht für mich so aus, als ob Du kein Bock hast das Geld was Dir bald fehlt hinzu zu verdienen, stattdessen suchst Du jetzt nach einer anderen Geldquelle.

Hast du mal genau gelesen, was ich geschrieben habe ? Anscheinend nicht. Sonst wüsstest du, dass die SACHLAGE anders aussieht.
Oder findest du dich witzig, wenn du dich darüber lustig machst, dass ich Schmerzen habe im kompletten Bein wenn ich mehrere Stunden lang auf den Beinen bin und sitze? Ist das ein Grund sich darüber lustig zu machen oder es nicht ernst zu nehmen, sondern in den Dreck zu ziehen, weil ja alle Studenten faule Säcke sind oder was?!
 
1. Die Sozialberatung des Studentenwerks ist wahrscheinlich der richtige Ansprechpartner für Dich
2. Eine eigene 1-Zimmerwohnung in Hamburg ist mit 600 Euro netto eigenlich nicht zu finanzieren, da müsstest Du wohl eher in ein Studentenwohnheim oder WG
3. Einen kleinen Job findet man solange man es ein paar Stunden vor dem Rechner aushält
 
1. Die Sozialberatung des Studentenwerks ist wahrscheinlich der richtige Ansprechpartner für Dich
2. Eine eigene 1-Zimmerwohnung in Hamburg ist mit 600 Euro netto eigenlich nicht zu finanzieren, da müsstest Du wohl eher in ein Studentenwohnheim oder WG
3. Einen kleinen Job findet man solange man es ein paar Stunden vor dem Rechner aushält

Ja denke ich auch.
Hm das Problem bei mir ist halt, dass ich nach langem sitzen erstmal ne Weile liegen muss. Weil beim Sitzen halt die Schmerzen am ehesten sind und beim Laufen. Würde also wenn, dann was gehen, was von zu Hause aus funktioniert. Da aber was ernsthaftes zu finden, ist iwie nicht so einfach :/
 
Hast du mal genau gelesen, was ich geschrieben habe ? Anscheinend nicht. Sonst wüsstest du, dass die SACHLAGE anders aussieht.
Oder findest du dich witzig, wenn du dich darüber lustig machst, dass ich Schmerzen habe im kompletten Bein wenn ich mehrere Stunden lang auf den Beinen bin und sitze? Ist das ein Grund sich darüber lustig zu machen oder es nicht ernst zu nehmen, sondern in den Dreck zu ziehen, weil ja alle Studenten faule Säcke sind oder was?!
Nein, aber was willst Du später machen wenn Du einen Job suchst?

Ich hatte im letzten Jahr ein Gespräch mit einem Bewerber der mir zu seinen Unterlagen auch Atteste vorgelegt hat die ihm bescheinigten, dass er nicht mehr als 90 min. am Stück sitzend arbeiten darf, allerdings durfte er lt. Attest auch nicht mehr wie 5 kg heben.

Die Frage wie ich ihn mit diesen Einschränkungen einsetzen soll habe ich mir gleich gespart, denn es war offensichtlich das er nur seine Bestätigung haben wollte das er sich wie angeordnet vorgestellt hat.
 
Nein, aber was willst Du später machen wenn Du einen Job suchst?

Ich hatte im letzten Jahr ein Gespräch mit einem Bewerber der mir zu seinen Unterlagen auch Atteste vorgelegt hat die ihm bescheinigten, dass er nicht mehr als 90 min. am Stück sitzend arbeiten darf, allerdings durfte er lt. Attest auch nicht mehr wie 5 kg heben.

Die Frage wie ich ihn mit diesen Einschränkungen einsetzen soll habe ich mir gleich gespart, denn es war offensichtlich das er nur seine Bestätigung haben wollte das er sich wie angeordnet vorgestellt hat.

Es ist bei mir ja nicht auszuschließen, dass es mal erheblich besser wird. Es wird ja schon Schritt für Schritt besser, jedoch ist es momentan noch so, dass ich oft Tage habe, wo es schlechter geht und Tage, wo es besser geht.
Außerdem muss ich ja nicht 10 oder 12 Std am tag sitzen im Job (nicht zwingend). Und da ich derzeit jeden Tag an der Uni schon 6-7 Std bin, ist die Grenze einfach langsam erreicht und für 1 Std arbeiten wird mir wohl keiner anbieten. Aber da noch 4 Stunden ranhängen geht nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf diese spezielle Sachlage wird dir in diesem Forum voller Laien kaum einer eine hilfreiche Antwort geben können. Ich vermute, dass selbst die zuständigen Behörden und Ämter so ihre Probleme haben werden, eine Lösung zu finden, da ein solcher Fall wie deiner doch eher selten ist.

Zuerst solltest du dir also überlegen, wie du Kosten reduzieren kannst. Lösungsvorschläge habe ich hier schon gelesen, zb. Miet- und Nebenkosten verringern durch Umzug in ein Studiwohnheim oder eine WG.
Als nächster Schritt sollte ein Gespräch mit deinem behandelnden Arzt erfolgen, in dem du abklärst, was gesundheitlich wirklich geht und was nicht und dir auch Atteste darüber ausstellen lässt. Vielleicht kann dir dein Arzt auch bereits sagen, an welche Stellen du dich wegen der finanziellen Aspekte wenden könntest.
Danach, würde ich persönlich sagen, gehst du zur Krankenkasse, denn das wäre in meinen Augen die erste Anlaufstelle wenn es um Kosten entstehend durch dauerhafte Erkrankungen geht.
Erst wenn das getan ist, kannst du die anderen Stellen abklappern, allen voran die in deiner Uni, keine Ahnung was da der beste Ansprechpartner ist, Bafögamt, Sozialdienst o.a. dort wirst du sicherlich Infos kriegen, an welche Behörden du dich wenden kannst bzw. aus welchen Töpfen du noch Finanzmittel bekommen könntest.
Ganz am Ende erst stehen der Gang zur Familienkasse und/oder Sozialamt o.ä. Behörden.

Vom (behördlichen) Zeitaufwand her würde ich dir die Einschätzung mit auf dem Weg geben, dass bevor alles geklärt ist und du weißt ob, wieviel und woher die Aufstockung zu deinem Bafög kommt (denn das der Satz nie zum leben reicht, geschweige denn noch für Lehrmaterial, ist wohl nicht abzustreiten) gut und gerne ein halbes Jahr ins Land gehen kann.
 
[...] Es gibt bei der Familienkasse die Möglichkeit das Kindergeld auch nach Erreichen der Altersgrenze weiter bezahlt zu bekommen, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht fähig ist seinen Lebensunterhalt zu verdienen. [...]
Stimmt, zu finden im § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BKGG
§ 2 Kinder
[...]
(2) Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
[...]
3. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

[...] Mir stellt sich nun die Frage, wie das genau ausgelegt werden kann. [...]
Dazu kann die Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) vom Bundeszentralamt für Steuern herangezogen werden, weil es sich hierbei um eine verbindliche Dienstanweisung an die Familienkassen handelt. Für dich wird es ab DA 63.3.6 (Seite 47) interessant.
DA 63.3.6.3 Ursächlichkeit der Behinderung

(1) Beträgt der Grad der Behinderung weniger als 50 und treten keine besonderen Umstände hinzu, die einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen, ist die Behinderung grundsätzlich als nicht ursächlich für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt anzusehen. Es ist unbeachtlich, ob die mögliche Erwerbstätigkeit dem behinderten Menschen nach seinem derzeitigen Bildungs- und Ausbildungsstand zugemutet werden kann. Allein die Feststellung eines sehr hohen Grades der Behinderung rechtfertigt die Annahme der Ursächlichkeit nicht.

(2) Die Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten, kann grundsätzlich angenommen werden, wenn:
- der Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt und besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint. Als besondere Umstände gelten z. B.
- Unterbringung in einer Werkstatt für behinderte Menschen,
- Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder
- die Fortdauer einer Schul- oder Berufsausbildung eines Kindes aufgrund seiner Behinderung über das 25. Lebensjahr hinaus,
- im Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder im Feststellungsbescheid das Merkmal „H“ (hilflos) eingetragen ist,
- eine volle Erwerbsminderungsrente gegenüber dem Kind bewilligt ist.

Dem Merkzeichen „H“ steht die Einstufung als schwerstpflegebedürftig in Pflegestufe III nach dem SGB XI oder diesem entsprechenden Bestimmungen gleich. Die Einstufung als schwerstpflegebedürftig ist durch Vorlage des entsprechenden Bescheides nachzuweisen. Wird der Nachweis der Behinderung gem. DA 63.3.6.2 Abs. 1 Satz 2 geführt, ist in jedem Fall die Reha/SB-Stelle zu beteiligen (vgl. Abs. 3). [...]

Wenn ich das so lese, dann solltest du als erstes mit deinem behandelnden Arzt darüber sprechen. Wenn er da Aussicht auf Erfolg sieht, dann solltest du eine Schwerbehinderung beim Versorgungsamt beantragen und am besten auch noch Erwerbsminderungrente. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn man weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.

[...] Was meint ihr, besteht ne Chance, dass ich das Kindergeld noch weiter bekomme oder eher nicht?
Ich vermute mal, dass du mit einer Teilzeittätigkeit und einem Teilzeitstudium für deinen Lebensunterhalt selbst sorgen könntest und damit das ganze scheitern wird. Aber wie heißt es immer so schön ... Versuch macht klug. ;)

Hoffe das hilft dir ein bißchen weiter und wünsche dir auf jeden Fall viel Glück bei deinem Vorhaben.