Hi,
folgende Sachlage bei mir:
- derzeit beziehe ich Bafög (Höchstsatz 597 Euro)
- zzgl. Kindergeld 184 Euro (fällt ab Oktober altersbedingt weg)
Ich hatte letztes Jahr einen Bandscheibenvorfall an der LWS und musste schließlich auch operiert werden, da ich mich zum Ende hin fast gar nicht mehr bewegen konnte vor Schmerzen. Die OP verlief gut, ich kann alles soweit relativ gut wieder wie "normal" machen.
Folgende Einschränkungen:
- starkes Bücken oder bestimmte Verrenkungen nicht möglich
- linker Fuß/linkes Bein außen teilweise taub (keine großen Einschränkungen)
- nach langem Sitzen (Uni o.Ä.) kommen schon ein paar Schmerzen
- täglich Sport um vorzubeugen und den Schaden/die Schmerzen in Grenzen zu halten
Nun zum eigentlichen Anliegen:
Es gibt bei der Familienkasse die Möglichkeit das Kindergeld auch nach Erreichen der Altersgrenze weiter bezahlt zu bekommen, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht fähig ist seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Mir stellt sich nun die Frage, wie das genau ausgelegt werden kann.
Mit meinem Bafög-Satz bekomme ich ja eigentlich den vom Staat für Studenten höchstmöglichen Lebensunterhalt, quasi habe ich dann ja schon meinen Lebensunterhalt, also keinen Anspruch mehr mit der Begründung, ich könnte ihn mir nicht verdienen. Jedoch liegt der Satz für Bafög unter dem von Hartz IV und da Hartz IV doch als Grundversorgung angesehen werden kann, stellt sich mir die Frage ob mein kompletter Lebensunterhalt mit dem Bafög-Satz offiziell überhaupt abgedeckt werden kann?
Das nun erstmal zur Anspruchslage überhaupt.
Falls mein Lebensunterhaltsbedarf höher ist als der Bafög-Satz würde ich die Kindergeldfortzahlung damit begründen, dass ich aufrund meinem bleibendem Schaden
1. nach dem Unitag und dem vielen Sitzen Schmerzen habe und ein Nebenjob daher nicht infrage kommt. Ich bin meistens froh, wenn ich schnell nach Hause komme und mich mal hinlegen kann.
2. Meine Zeit für einen Nebenjob dadurch sehr eingeschränkt ist, da ich (auf Empfehlung von Arzt etc.) jeden Tag gewisse sportliche Übungen mache und ich auch merke, dass dadurch die Schmerzen eingeschränkt werden.
Weiterhin ist das Studium schwer genug, sodass man, wenn man kein Überflieger ist nicht unbedingt jede Woche noch soviel Zeit hat um Nebenjobs zu machen. Zumindest ist es bei mir so, dass ich genug zu Hause nachzuarbeiten habe, damit ich alles schaffe.
597 euro klingt im ersten Moment zwar ganz gut, aber wenn man sich überlegt, was da alles für normale Kosten von abgehen, da bleiben mir bei einer billigen 1-Zimmer-Wohnung in Hamburg z.B. nur unter 100 Euro pro Monat für Essen, Freizeit, Haushalt und was alles so anfällt.
Was meint ihr, besteht ne Chance, dass ich das Kindergeld noch weiter bekomme oder eher nicht?
folgende Sachlage bei mir:
- derzeit beziehe ich Bafög (Höchstsatz 597 Euro)
- zzgl. Kindergeld 184 Euro (fällt ab Oktober altersbedingt weg)
Ich hatte letztes Jahr einen Bandscheibenvorfall an der LWS und musste schließlich auch operiert werden, da ich mich zum Ende hin fast gar nicht mehr bewegen konnte vor Schmerzen. Die OP verlief gut, ich kann alles soweit relativ gut wieder wie "normal" machen.
Folgende Einschränkungen:
- starkes Bücken oder bestimmte Verrenkungen nicht möglich
- linker Fuß/linkes Bein außen teilweise taub (keine großen Einschränkungen)
- nach langem Sitzen (Uni o.Ä.) kommen schon ein paar Schmerzen
- täglich Sport um vorzubeugen und den Schaden/die Schmerzen in Grenzen zu halten
Nun zum eigentlichen Anliegen:
Es gibt bei der Familienkasse die Möglichkeit das Kindergeld auch nach Erreichen der Altersgrenze weiter bezahlt zu bekommen, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht fähig ist seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Mir stellt sich nun die Frage, wie das genau ausgelegt werden kann.
Mit meinem Bafög-Satz bekomme ich ja eigentlich den vom Staat für Studenten höchstmöglichen Lebensunterhalt, quasi habe ich dann ja schon meinen Lebensunterhalt, also keinen Anspruch mehr mit der Begründung, ich könnte ihn mir nicht verdienen. Jedoch liegt der Satz für Bafög unter dem von Hartz IV und da Hartz IV doch als Grundversorgung angesehen werden kann, stellt sich mir die Frage ob mein kompletter Lebensunterhalt mit dem Bafög-Satz offiziell überhaupt abgedeckt werden kann?
Das nun erstmal zur Anspruchslage überhaupt.
Falls mein Lebensunterhaltsbedarf höher ist als der Bafög-Satz würde ich die Kindergeldfortzahlung damit begründen, dass ich aufrund meinem bleibendem Schaden
1. nach dem Unitag und dem vielen Sitzen Schmerzen habe und ein Nebenjob daher nicht infrage kommt. Ich bin meistens froh, wenn ich schnell nach Hause komme und mich mal hinlegen kann.
2. Meine Zeit für einen Nebenjob dadurch sehr eingeschränkt ist, da ich (auf Empfehlung von Arzt etc.) jeden Tag gewisse sportliche Übungen mache und ich auch merke, dass dadurch die Schmerzen eingeschränkt werden.
Weiterhin ist das Studium schwer genug, sodass man, wenn man kein Überflieger ist nicht unbedingt jede Woche noch soviel Zeit hat um Nebenjobs zu machen. Zumindest ist es bei mir so, dass ich genug zu Hause nachzuarbeiten habe, damit ich alles schaffe.
597 euro klingt im ersten Moment zwar ganz gut, aber wenn man sich überlegt, was da alles für normale Kosten von abgehen, da bleiben mir bei einer billigen 1-Zimmer-Wohnung in Hamburg z.B. nur unter 100 Euro pro Monat für Essen, Freizeit, Haushalt und was alles so anfällt.
Was meint ihr, besteht ne Chance, dass ich das Kindergeld noch weiter bekomme oder eher nicht?