Steuern auszahlen lassen als Kleinunternehmer?

MisterSimpson

Simpsons Fan
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20 April 2006
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Hi habe meinen Anbieter gefragt von dem ich Geld bekomme, jedoch weiß er dies leider auch nicht und unser Bürger Büro hat immer nur bis 12 Uhr auf.

Daher weiß einer von euch wie das ausschaut wenn man Kleinunternehmer ist ohne USt, also ich darf keine ausweisen, aber darf ich mir die MwSt. auszahlen lassen? Also Betrag + Steuer?

Kennt ihr ja bestimmt, z.B. ihr seit bei sponsorads und macht Werbung und dann bekommt ihr Geld von sponsorads. Darf ich mir die Steuer auszahlen lassen?

Ich würde nein sagen, da ich kein USt. Formular damals bei der Anmeldung ausgefüllt habe, aber bin mir nicht sicher.
 
Ich glaube nicht, dass das geht, da du ja schließlich auch keine MwSt. ausweisen darfst.
D.h. du kannst nix absetzen, ergo bekommst auch die Steuer nicht ausbezahlt.
 
Daher weiß einer von euch wie das ausschaut wenn man Kleinunternehmer ist ohne USt, also ich darf keine ausweisen, aber darf ich mir die MwSt. auszahlen lassen? Also Betrag + Steuer?
Überleg mal ganz genau. Wenn dir der Anbieter das Guthaben mit Steuer auszahlen sollte, du dieses Steuer aber nicht an Finanzamt abführen wirst, meinst du nicht, dass der Staat dies nicht so mag? Folglich wird die Steuer vom Anbieter an den Staat abgeführt, denn der will Kohle sehen.
 
Da gibts die Pauschalierung: das Finanzamt nimmt an, dass Du genau so viel USt einnimmst wie Du auch wieder ausgibst, also keine USt-Erklarung machen musst.
Das wird bei Dir der Fall sein vermute ich mal.
 
Daher weiß einer von euch wie das ausschaut wenn man Kleinunternehmer ist ohne USt, also ich darf keine ausweisen, aber darf ich mir die MwSt. auszahlen lassen? Also Betrag + Steuer?

Nein - du darfst auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Da Gutschriften auch Rechnungen sind, darf dort auch keine Umsatzsteuer drauf sein. Nimmst du dennoch versehentlich welche ein, mußt du diese auch abführen.
 
OK vielen Dank, habe ich mir auch gedacht dass das so ist, aber war mir nicht sicher.

Bin mal echt gespannt wieviele Steuern ich am Ende des Jahres bezahlen muss oder weiß das einer von euch? Bin Steuerklasse 1.
 
Oh Hilfe, hier wird aber wild durcheinandergewürfelt.

Hier mal ein paar Auszüge aus dem UStG

§ 14c (2) UStG schrieb:
Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag.[..]

§ 19 (1) UStG schrieb:
Die für Umsätze [..] geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland [..] ansässig sind, nicht erhoben, wenn [die Umsatzgrenzen nicht überschritten werden]. [..] In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über [..] über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4) [..] und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.

So das ist jetzt mal rein die Umsatzsteuer. Kurz gesagt: Keine Umsatzsteuer ausweisen, keine Umsatzsteuer vereinnahmen und daher auch nicht ausversehen Umsatzsteuer hinterziehen. Es wird ja schließlich sogar Unternehmern nachgegangen, die Umsatzsteuer abführen müssen, im gleichen Moment und in gleicher Höhe aber Vorsteuer geltend machen können (z.B. bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb) und dieser Umsatz wird fälschlicherweise nicht erklärt. Dass Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer einen Unterschied/Schaden von 0€ macht ist dem Staat egal, der sieht das getrennt und macht wegen der "hinterzogenen" Umsatzsteuer Stress.


Deine andere Frage bezüglich der zu zahlenden Einkommensteuer.. Ich gehe mal von 0€ aus. Die Glaskugel zeigt aber ein sehr unklares Bild. Es kommt natürlich auf deine Einkünfte an und die können sich vielfältig zusammen setzen. Wenn du nur deinen Kleinbetrieb mit ein paar Euro Werbeeinnahmen hast und ansonsten deine Ausbildungsvergütung (keine Ahnung wieviel) bekommst, wirst du mit deinem zu versteuernden Einkommen im Jahr wohl nicht über die 7680€ Grundfreibetrag kommen aufzubauen. Bedenke aber noch etwas. Du bist 19 und in Ausbildung, deine Eltern bekommen also noch Kindergeld/-freibetrag. Für die Frage gilt die gleiche Grenze, allerdings werden neben den Einkünften auch die (eventuell vorhandenen) Bezüge einberechnet. Man kann also grob sagen: Wer durch sein hohes zvE Steuern zahlen muss, hat auch den Kindergeldanspruch der Eltern verwirkt.
Solltest du also irgendwie knapp um die Grenze kommen, empfiehlt es sich fachlichen Rat zu besorgen. Gerade wegen der Frage "Kind oder nicht Kind im Sinne des EStG" kann ein Euro zu viel schwere Auswirkungen haben, das kann (je nach Fall der Eltern) noch weitere Auswirkungen (z.B. außergewöhnliche Belastungen, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,..) haben, die über das Kindergeld hinaus gehen.
 
Oh Hilfe, hier wird aber wild durcheinandergewürfelt.

was´wird denn durcheinander gewürfelt ? Die Frage war doch klar und eindeutig und absolut richtig beantwortet.

Oh Hilfe ich glaub du liest nicht richtig :p ;)
 
So schaut es aus, du führst keine Mwst. ab, also darfst du auch keine Kassieren.

Dies ist nun völlig egal ob von nem Normalen Kunden, oder von nem Sponsor Netzwerk (welches auch Kunde bei dir is, da du eine Dienstleistung vollbringts und dafür bezahlt wirst).

mfg Tele
 
Würfel 1:
EStG und UStG. Zwei völlig unterschiedliche Dinge, aber über beide wird quasi in einem Zug geredet. Kann ich nachvollziehen, wenn man diese Unterscheidung als unbedarfter Bürger nicht kennt, aber aus sowas entstehen eben die Missverständnisse. Die mögliche Aussage "Nein, du musst keine Steuer zahlen" (gemeint ist die Umsatzsteuer) wird dann gedanklich auch für die Einkommensteuer verbucht und hinterher macht man große Augen, weil dort etwas ganz anderes stattfindet.

Würfel 2:
ESt und Steuerklasse. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Die Steuerklasse ist wichtig für die Frage der Lohnsteuer, also wie viel Steuern vom laufenden Arbeitseinkommen als Quellensteuer (wie Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer etc.) eingehalten wird. Bei der Einkommensteuerberechnung spielt das keine Rolle. Dort wird errechnet wie viel Steuer man insgesamt zu zahlen hat (darauf hat die Steuerklasse keinen Einfluss) und im letzten Schritt wird geschaut, wieviele Quellensteuern schon bezahlt wurden. Die Differenz zahlt man nach bzw. bekommt sie zurück.

Würfel 3:
Dieser Abgabenrechner ist eher ungeeignet, weil man als unbedarfter Bürger nicht wirklich weiß, wie man auf das zvE kommen soll. Das ist die ganze Kunst einer Einkommensteuererklärung. Wer also z.B. 8000€ Azubivergütung hat und die dort einträgt, glaubt Steuern zahlen zu müssen.
 
Jept das weiß ich mit den 7680€ Grundfreibetrag.

IG Metall und die Arbeitgeber haben sich ja geeinigt. Mal schauen ob das in NRW auch so kommt und ob es für die Azubis auch so ist. Denn dann wird es alleine durch den Lohn schon knapp mit den 7680 Euro, weil es kommt ja noch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld und dann kommen noch der Gewinn vom Kleingewerbe hinzu.

Naja ansonsten muss ich nächstes Jahr das Kindergeld zurückzahlen wenn ich wirklich drüber liege. 12 x 154 € = 1848 €
 
ich weiß zwar nicht was du da liest, ich sehe hier zwei getrennte Fragen und nicht mehr --- ,sogar mit Absatz dazwischen, was die Trennung der Fragen deutlich machen soll. Die eine lässt sich beantworten und wurde beantwortet, die andere kann man nicht so beantworten -- fertig.

Der einzigste, der die Sache jetzt kompliziert macht bist du, du erklärst nem Leihen es so, das er es garantiert nicht versteht und du bist der einzigste, der beide Sachen in einem Zusammenhang bringt. Also lass es besser drauf beruhen, die Fragen waren getrennt gestellt und wurden soweit möglich absolut richtig beantwortet. ;) :roll:
 
Na dann sind ja zumindestens mal die Dimensionen der Ausbildungsvergütung klar. Es gibt natürlich auch noch den Arbeitnehmerpauschbetrag und bei der Kindergeldberechnung (was ja das vorerst wichtigere sein dürfte) werden die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung direkt abgezogen. Wenn man fürs laufende Jahr schon die hochgerechneten Zahlen beisammen hat, lässt sich da auch leicht noch was legal gestalten. Bei einer 4(3)-Rechnung könnte z.B. noch eine Ansparrücklage verbucht werden, die dann einen Verlust entstehen lässt (die hat allerdings Nachwirkungen, lohnt sich also nur, wenn man die Grenze um <500€ überschreiten würde). Aber möglich ist viel, da kann sich fachlicher Rat sehr schnell lohnen.
 
Ja ewin, du hast Recht und ich habe meine Ruhe.

Ich habe täglich mit Menschen zu tun, die solche Fragen durcheinander würfeln und hinter mit "Sie haben doch aber gesagt" ankommen. Man kann den Menschen keinen Vorwurf machen, weil das Steuerrecht sehr unübersichtlich ist, aber gerade weil viele Dinge gerne falsch interpretiert werden, muss man diese möglichen Missverständnisse gleich berücksichtigen.
 
Würfel 3:
Dieser Abgabenrechner ist eher ungeeignet, weil man als unbedarfter Bürger nicht wirklich weiß, wie man auf das zvE kommen soll. Das ist die ganze Kunst einer Einkommensteuererklärung. Wer also z.B. 8000€ Azubivergütung hat und die dort einträgt, glaubt Steuern zahlen zu müssen.
Na wenn man nicht weiß wie viel er "verdient" wie soll man ihm denn dann sagen wie viel Steuern er zu zahlen hat? :mrgreen:

Und auch wenn er sein Bruttogehalt eingibt, ohne Abzuge aller ihm entstandenen Werbungskosten, Sonderausgaben und damit evtl. Pauschalbeträge, so kommt er doch relativ gesehen an einen schönen Näherungswert ohne hier sein Einkommen preisgeben zu müssen. (Der Begriff Kleinunternehmer schließt Azubibezüge in meinen Augen aus!)

Das einzige was evtl. zu dem Link gesagt werden hätte können, ist, dass er zumindest nicht mehr zahlen muss, wie der Rechner ausspuckt.
Und wenn´s am Ende weniger ist, freut man sich immer :mrgreen:

Und wenn man ihm wirklich sagen wollen würde, wie viel er zu versteuern hat, müsste man
  • seinen Umsatz kennen
  • seine Rechtsform (man kann hier schließlich nur von einer PersGes hoffen, aber nicht sicher davon ausgehen)
  • seine Werbungskosten
  • auf privater Ebene die Einkünftshöhe und die Art und alle damit verbundenen Ausgaben
:ugly:
 
Na wenn man nicht weiß wie viel er "verdient" wie soll man ihm denn dann sagen wie viel Steuern er zu zahlen hat? :mrgreen:
Geht nicht, daher habe ich auch nur sehr gewagt vermutet, dass er sich noch im Grundfreibetrag bewegt.

(Der Begriff Kleinunternehmer schließt Azubibezüge in meinen Augen aus!)
Eindeutiges nein. Verschiedene Einkunftsarten schließen sich niemals automatisch aus. Auf der Nickpage steht was von "Azubi Industriekaufmann", also wird das wohl die Haupt"tätigkeit" sein und eindeutig 19er-Einkünfte darstellen. Wenn man jetzt mal von älteren Menschen mit 19er-Einkünften ausgeht, hat man sehr leicht noch andere Einkunftsarten dabei, insbesondere 20er bei Zinsen, 21er bei Vermietung und sehr schnell (z.B. bei regelmäßiger Ebay-Tätigkeit) auch ein kleines Gewerbe und mit auch noch eine Gewinneinkunftsart und das lässt alles neben die eigentliche Berufstätigkeit stecken.

(@ewin: Und hier haben wir auch wieder die Vermischung von UStG und EStG, da der Begriff "Kleinunternehmer" aus dem UStG kommt, aber über ESt-Einkunftsarten gesprochen wird)

Und naja, wenn man mal ganz grob einen Arbeitnehmerfall überschlägt und 8000€ Jahresgehalt unterstellt, weicht die Summe der Einnahmen (8000) vom zu versteuernden Einkommen (rund 1000€ für Pauschbeträge (920 AN-PB, 36 SA-PB) und ca. 1600€ (ca. 20% AN-Anteile zur Sozialversicherung) => 5400€) um ca. 30% ab.
 
Mh dachte man könnte ne % Zahl nennen oder das es ne Tabelle gibt wo ich nachschauen kann bei so und soviel Gewinn als Kleinunternemer so und soviel %

Genau ich bin Azubi und mache meine Ausbildung zum Industriekaufmann und als Nebentätigkeit bin ich Kleinunternehmer im Bereich Internet also mache durch Werbung auf meinen Seiten Geld.
 
Wo wir grad beim Thema sind:

Kennt einer eine Software, die es einem Abnimmt, die Steuererklärung für Kleinunternehmer zu machen?

Etwas möglichst einfaches wäre toll, da ich meine "Buchhaltung" momentan per Excel führe - mit den Sheets von https://klicktipps.de