Steuerinformationen bei Zahnarztrechnung ?

Stefan

Well-known member
ID: 7203
L
30 April 2006
113
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Hallo,

hat von euch jemand eine Ahnung ob Steuerinformationen (Steuernummer, Umsatz-Id, ,,,) auf einer Rechnung vom Zahnarzt stehen müssen ?

Ich habe eine Rechnung über meine Füllung bekommen. Hier steht aber nur der Betrag, den ich zu Bezahlen habe.

Die normalen Angaben bezüglich, was sonst auf einem "Geschäftsbrief" zu stehen haben (Geschäftsführer, Steuernummer, Umsatz-ID, ..) steht nicht drauf. Nur die normale Anschrift und Telefonnummer/Faxnummer.

Ist das hier ausreichend ?

Grüßle
Stefan
 
Diese Pflichtangaben müssen, soweit mir bekannt, nur auf Rechnungen an Unternehmer stehen oder auf Rechnungen an Endverbraucher, die im Zusammenhang mit einem Grundstück stehen. Sie ist also vermutlich korrekt, wenn Du Deinen Mund nicht als bebautes Grundstück bezeichnest :)

Marty
 
Eine Rechnung im Sinne des UStG braucht man als Leistungsempfänger nur für den Vorsteuerabzug, den hat man als Privatperson*1 aber niemals, auch nicht als Unternehmer für den Privatbereich*2. Da Zahnbehandlungen immer Privatsache sind, gibt es daher auch keinen Fall, in dem der Leistungsempfänger einen Vorsteuerabzug bräuchte, zumal es da noch den §4 Nr. 14 gibt, der diese Leistungen steuerfrei macht.

Einziges Problem für (Zahn-)Ärzte: Die sind es gewohnt ihre Vereinfachungen zu haben, also Umsatzsteuerfreiheit der Haupttätigkeit (=> keine Umsatzsteuervoranmeldungen/-erklärung), EÜ-Rechnung statt Bilanz usw., aber wenn sie dann mal ein Gutachten schreiben (nicht umsatzsteuerbefreit), dann ist sind Verwirrung und Panik groß. Aber das ist ein anderes Thema.

*1 Wenn eine "Privatperson" z.B. umsatzsteuerpflichtig vermietet, dann ist sie bereits Unternehmer i.S.d. UStG, das ist auch völlig unabhängig von irgendwelchen Einkunftsarten im EStG.

*2 Falls jetzt jemand ganz schlau ist und auf §13b deutet: Ja, man hat dann einen Vorsteuerabzug, aber für diesen braucht man keine Rechnung nach §14 - z.B. eBay würde dann gestürmt, falls man sie doch bräuchte :mrgreen:


Als Privatperson braucht man Rechnungen eigentlich nur zur Dokumentation des zivilrechtlichen Vertrages, wie der Unternehmer um Mahnungen zu schreiben. Außerdem könnte man sie benötigen, falls man damit Werbungskosten oder wie hier außergewöhnliche Belastungen für die Einkommensteuererklärung dokumentieren will/muss, an bestimmten Stellen ist im Gesetz auch extra die Vorlage einer Rechnung vorgeschrieben (Überweisungsträger reichen alleine nicht), aber im EStG ist nicht definiert, wie diese auszusehen hat und der Verweis aufs UStG wird zwar von Finanzämter immer mal wieder versucht, ist aber nicht zulässig. Was also im Detail draufsteht, ist halbwegs egal, so lange man (das Finanzamt) erkennen kann welche Leistung wann von wem erbracht wurde.