Steuerbescheid - Ansetzen der Pendlerpauschale

birnchen

back to the roots
ID: 134652
L
21 April 2006
11.225
1.155
Moin,

ich habe gerade meinen Steuerbescheid erhalten. Allerdings stimmt der nicht mit den berechneten Werten überein. Er weicht im Punkt der Werbungskosten ab, genauer gesagt bei den Kosten für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Ich bin an 170 Tagen jeweils 90 km hin und zurück gefahren. Es wurden mir aber nicht die vollen 4500€ angerechnet, sondern nur etwa 3500. Somit verringert sich die Rückerstattung um 300€.

Jetzt stellt sich mir die Frage, auf welcher Seite liegt der Fehler? Kann man einfach beim Finanzamt anrufen und nachfragen oder muß ich direkt Einspruch einlegen? Nicht daß ich am Ende falsch liege und noch irgendwie Strafe zahlen muß. Das ist meine erste Steuererklärung und daher hab ich nicht so viel Ahnung davon.
 
Beim Einspruch passiert dir in der Regel gar nichts. Wenn dieser stattgegeben wird, wird der Bescheid geändert und gut ist. Wenn nicht, dann teilen sie dir das mit einer Begründung mit. Dass heißt aber nicht, dass du damit einverstanden sein musst. Solange du den Einspruch dann nicht schriftlich zurück ziehst, bleibt der bestehen und wandert zur Rechtsbehelfsstelle.

Was da jetzt inhaltlich bei dir passiert ist, weiß ich nicht. Aber mit nem Einspruch bist du auf der sicheren Seite und kannst erstmal abwarten, was deren Begründung für diesen Bescheid ist.
 
Richtig, wird nur eine einfache Fahrt gerechnet.

Dann kommt noch dazu wieviel Tage Urlaub du hast die werden auch noch abgezogen.

Hier mal ein kleines Rechenbeispiel:

Du hast mit 170Tage gerechnet, wenn ich davon ausgehe das du 30Tage Urlaub hast im Jahr bleiben 140Tage übrig.

90km x 0,30€ x 140Tage = 3780€

auf diese Summe würde ich kommen.

hoffe konnte Dir weiterhelfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich zählt die einfache Fahrt und die Urlaubstage sind schon abgerechnet. Ich komme mit jedem Zähler incl dem Wiso-Programm auf den maximalen Betrag.
 
Bei mir hat sich mal ein Sachbearbeiter den Spass gemacht und gemeint, die gefahrene Strecke sei deutlich kürzer zu machen als meine angegeben 92km und da einfach 60km angesetzt. Er konnte aber wohl nur nicht mit map24.de umgehen :D

Hast Du die Erklärung elektronisch übermittelt? Falls Du noch den Papierweg gewählt hast, könnte es auch an einem Eingabefehler liegen. Das läge auch dann nahe, wenn in den Erläuterungen nichts steht.

Marty
 
Versuche das nächste mal das gleich direkt zum FA zu schicken.

Einfach anmelden bei Elster und die beschriebenen Sachen downloaden.

Da kannst Du gleich wie bei Wiso alles eingeben und wenn Du einen Fehler machst kommst Du nicht weiter weil er an der Stelle meckert wo der Fehler aufgetreten ist.

Zum Schluss durchläuft das Programm noch eine Plausibelkeitserklärung durch und wenn dann alles i.O. ist geht es direkt ohne Papierkram zum FA.

Da kannst Du dir Wiso & Co sparen.

Lg Red
 
Gab es da nichtmal einen Maximalbetrag, bis zu dem Werbungskosten angerechnet werden?

Ich meine,der lag so bei 3.500 € im Jahr.

gruss kelle!
 
Gab es da nichtmal einen Maximalbetrag, bis zu dem Werbungskosten angerechnet werden?

Ich meine,der lag so bei 3.500 € im Jahr.
Bei den Fahrkosten sind das 4.500 Euro Höchstbetrag. Aber nur, wenn die Strecke nicht mit dem eigenen PKW zurückgelegt wurde.

Ich vermute, birnchen ist Bahn gefahren und hat deshalb korrekterweise den Höchstbetrag von 4.500 Euro für diese Art angegeben. Mit dem PKW hätte sie 4.590 EUro angeben können.

Marty
 
Also, ich habe gerade mit denen telefoniert.

Ich hatte angegeben:

54 Fahrten á 5km
170 Fahrten á 90km.

Es scheint wohl eine neue Regelung zu geben die besagt, daß die Fahrten á 90km nicht voll angerechnet werden, sondern, weil ja noch 54 andere Fahrten vorhanden sind, nur 170/224 berechnet werden. :ugly:

Aber diese Regelung sei wohl noch nicht so ganz rechtskräftig und ich soll auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Hat jemand davon mal was gehört? Würde das gern nachlesen. Weil so werden ja alle die benachteiligt, die zwei verschieden lange Wege hatten. Ich hätte sonst die 54 kurzen Fahrten gar nicht angegeben, wenn ich das gewußt hätte.

Wiso hatte mir das nämlich auch mit 4500€ angegeben.


@Redscorpion: Ich schrieb doch, daß es meine erste Steuererklärung ist und dann geht ELSTER nicht, weil keine Steuernummer. :roll:
 
Hat jemand davon mal was gehört? Würde das gern nachlesen. Weil so werden ja alle die benachteiligt, die zwei verschieden lange Wege hatten. Ich hätte sonst die 54 kurzen Fahrten gar nicht angegeben, wenn ich das gewußt hätte.
Habe ich noch nie gehört, wäre auch, wie Du richtig beschreibst, Blödsinn.

Wenn man 224 Tage arbeitet und regelmässig die Arbeitsstätten wechselt, dann muss man das auch jeweils mit unterschiedlichen Strecken angeben können.

Marty
 
Also, ich habe gerade mit denen telefoniert.

Ich hatte angegeben:

54 Fahrten á 5km
170 Fahrten á 90km.

Es scheint wohl eine neue Regelung zu geben die besagt, daß die Fahrten á 90km nicht voll angerechnet werden, sondern, weil ja noch 54 andere Fahrten vorhanden sind, nur 170/224 berechnet werden. :ugly:

Aber diese Regelung sei wohl noch nicht so ganz rechtskräftig und ich soll auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Hat jemand davon mal was gehört? Würde das gern nachlesen. Weil so werden ja alle die benachteiligt, die zwei verschieden lange Wege hatten. Ich hätte sonst die 54 kurzen Fahrten gar nicht angegeben, wenn ich das gewußt hätte.

Wiso hatte mir das nämlich auch mit 4500€ angegeben.


@Redscorpion: Ich schrieb doch, daß es meine erste Steuererklärung ist und dann geht ELSTER nicht, weil keine Steuernummer. :roll:

Alles klar, ich wollte Dir nur für die Zukunft schon mal eine Info geben.

Der Link ist www.elster.de

Kannst Du Dir ja mal ansehen für deine nächste Steuererklärung.

Gruß Red
 
Hat evtl. ein Azubi deinen Bescheid bearbeitet?
Eine Kürzung der Fahrtstrecke ist nur möglich, wenn die kürzeste mögliche Strecke nicht mit der angegebenen übereinstimmt.
Ansonsten habe ich mit meiner diesjährigen Steuererklärung wohl um die 50 verschiedenen Strecken und Entfernungskilometer angegeben, wie es die Montagearbeit halt hergibt. Und die wurden alle in vollem Unfang anerkannt.
 
Nur zur Info:
Man kann sogar eine längere Strecke (statt der Kürzesten) angeben, wenn man nachweist, das man diese Regelmäßig gefahren ist, bzw immer fährt, weil diese Schneller ist, oder weil auf der Kürzesten Strecke z.B. eine Baustelle ist.

Bei erheblichen Zeitersparniss ist diese zu wählen.