Hallo Leute.
Ich habe mal eine kurze Frage, bitte fragt nicht genauer nach, es ist mir peinlich..
Die genaueren Umstände möchte ich auch nicht erläutern.
Also:
Die Personen A & B (Beide NICHT vorbestraft!) bitten die Personen C (vorbestraft) D & E (NICHT Vorbestraft) am Haus F der Person G ein "Attentat" durchzuführen. <:
Im Klartext, werfen die Personen C & D & E ->2<- Eier an die vermutliche Wohnzimmerscheibe des Hauses F in dem Person G zur Miete wohnt.
Person G bemerkt dies natürlich und stellt mit Hilfe der Personen H I & J (vorbestraft????) die Personen C D & E.
Es kommt zu einem Wortgefecht während dem die Person H (vorbestraft???) die Person C (Vorbestraft) umschubst und sich Person C dabei, wie sich am nächsten Tag im Krankenhaus herrausstellt ein Handgelenk und einen Finger gebrochen hat.
- Die Polizei wird hinzugerufen.
Es wird Anzeige gegen die Personen C D E wegen Sachbeschädigung (Das FENSTER und die HAUSWAND haben durch die Eier K E I N E N Schaden genommen!!) gestellt.
Person C stellt keine Anzeige gegen Person H da sie deren Namen nicht kennt und sich erst am nächsten Tag herrausstellt das, dass Handgelenk und der Finger gebrochen sind.
Nach ca. 2 Monaten werden die Personen D & E(NICHT vorbestraft) zur Vernehmung geladen und gestehen das die Personen A & B (nicht vorbestraft) zu dieser Sachbeschädigung(???) angestiftet haben.
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Meine Fragen:
- Wie HOCH könnte die Strafe für die Personen C(vorbestraft) D & E (nicht vorbestraft) ausfallen?
- Wie HOCH könnte die Stafe für die Personen A & B (nicht vorbestraft) ausfallen?
- Schätzt IHR die Situation so ein, dass die vorsätzliche Körperverletzung von Person H(vorbestraft?) gegen Person C(vorbestraft) positiven Einfluss auf das Verfahren gegen die Personen A B C D E haben könnte?
- Denkt IHR das die Angelegenheit auch Außergerichtlich geregelt werden könnte?
Danke im Vorraus für die hoffentlich schnellen Antworten.
Mfg. Person A. ;D