Staatsfinanzen sanieren einfach gemacht.

Nightfire

Daywalker
ID: 6241
L
5 Mai 2006
800
68
Ich hab grad einen Artikel gelesen in dem jemand 2004 einen auf §124 OWiG gestützen Bußgeldbescheid über 1000 € zzgl. Verfahrenskosten bekommen hat.

§124???

Was ist das?

(1) Ordungswidrig handelt, wer unbefugt
1. Das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Landes oder des Bundes benutzt.

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen oder Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Da es sich bei der deutschen Fahne mit dem Bundesadler drauf um die Dienstflagge des Landes handelt könnte man allein bei mir in der Strasse locker 10.000€ - 20.000€ Bußgeld (bemessen an der oben genannten Strafe) verdienen. Deutschlandweit dürfte da einiges zusammenkommen...

In diesem Sinne
Mfg
Nightfire
 
Die Frage wäre, was damals Inhalt der Verhandlung war.

Des Weiteren muss die Benutzung unbefugt erfolgen, d.h. es muss der Anschein einer amtlichen Benutzung entstehen. Wird ein Wappen hingegen nur angebracht, um z.B. die Verbundenheit zu einem Land zu signalisieren, so stellt dies keine unbefugte Benutzung dar, da keinerlei Bezug zu einer amtlichen Tätigkeit besteht (Bsp.: "Wir in Baden-Württemberg"). Auch wenn Wappen oder Dienstflaggen als Designelemente auf Produkten angebracht werden muss nicht in jedem Fall eine unbefugte Benutzung vorliegen. Vielmehr kommt es auch hier darauf an, ob der Anschein einer amtlichen Benutzung geweckt wird, was in der Regel vom entsprechenden Produkt abhängig ist

Die "amtliche Tätigkeit" ist beim Anbringen am Auto zur WM wohl nicht gegeben.

Weitere Informationen / Quelle
 
Also darf ich die mit Adler bedruckte Flagge am Balkon hängen lassen während der WM ? Denke ja nicht das unser Balkon wie eine amtliche Einrichtung ausschaut :biggrin:
 
Die Frage ist wie rechtssicher SubZeros zitierter Auszug ist. Es handelt sich jedenfalls nicht um einen Gesetzestext. Der steht wie in meinem Posting oben. Da steht nichts von "amtlicher" Tätigkeit drin.

Cya Nightfire
 
Nunja, das stammt aus einer Anweisung zum Wettbewerbsrecht der IHK - von daher sollte das schon rechtlich abgesichert sein. Ein Gesetzestext ist es natürlich nicht, sondern halt angewandtes Recht (Deines Paragraphen).

Wie gesagt - die Frage wäre noch, welcher Vorfall Gegenstand der von Dir angesprochenen Verhandlung war. Da ging es sicher nicht nur um eine gehisste Flagge in Opa Karls Schrebergarten. :)
 
Nightfire schrieb:
Da es sich bei der deutschen Fahne mit dem Bundesadler drauf um die Dienstflagge des Landes handelt könnte man allein bei mir in der Strasse locker 10.000€ - 20.000€ Bußgeld (bemessen an der oben genannten Strafe) verdienen. Deutschlandweit dürfte da einiges zusammenkommen...
Ich vermute mal, keiner hat ne Fahne mit dem Bundesadler drauf. Die haben alle nur ne normale schwarz-rot-gelbe Fahne.
Und die Dinger sind an Autos eh verboten. Aber genau dafür gab es zumindest hier in Bayern ne Anweisung von weit oben, dass die Polizei während der WM dies nicht verfolgen soll.

anddie
 
anddie schrieb:
Und die Dinger sind an Autos eh verboten. Aber genau dafür gab es zumindest hier in Bayern ne Anweisung von weit oben, dass die Polizei während der WM dies nicht verfolgen soll.
Laut StVo sind sogar aufkleber verboten, da diese nicht zwingend für den Betrieb des Fahrzeuges notwendig sind... Aber die StVo ist eh überholt...

Auf der Autobahn sollten die Fahnen allerdings abgenommen werden, weil sie gefährliche Geschosse für Motorradfahrer werden können.
 
anddie schrieb:
Ich vermute mal, keiner hat ne Fahne mit dem Bundesadler drauf. Die haben alle nur ne normale schwarz-rot-gelbe Fahne.

Nee, es gibt tausende mit Adler. Ich hab auch eine kostenlos zu einer Bestellung dazu bekommen.
 
HOKE schrieb:
Nee, es gibt tausende mit Adler. Ich hab auch eine kostenlos zu einer Bestellung dazu bekommen.
Ja. Aber da verweise ich mal auf https://de.wikipedia.org/wiki/Flagge_Deutschlands
Üblicherweise beinhalten im Handel erhältliche Flaggen nicht den Bundesschild, sondern das Staatswappen Deutschlands. Bundesschild und Staatswappen (Bundeswappen) unterscheiden sich in der Darstellung des Adlers und in der Form.
Von daher passt das OwiG wieder nicht.

anddie, ab und zu mal klugscheißend ;)
 
Liquid0815 schrieb:
Auf der Autobahn sollten die Fahnen allerdings abgenommen werden, weil sie gefährliche Geschosse für Motorradfahrer werden können.
Nicht nur für Motorradfahrer! Die fliegen einem da ja in Massen um die Ohren. Logisch, weil diese dünnen Plastikhalterungen nicht besonders viel aushalten. Man ist ja schon froh, dass die geliebte Fahne beim Aussteigen noch da ist! ;)
 
anddie schrieb:
Ja. Aber da verweise ich mal auf https://de.wikipedia.org/wiki/Flagge_Deutschlands
Üblicherweise beinhalten im Handel erhältliche Flaggen nicht den Bundesschild, sondern das Staatswappen Deutschlands. Bundesschild und Staatswappen (Bundeswappen) unterscheiden sich in der Darstellung des Adlers und in der Form.
Von daher passt das OwiG wieder nicht.

anddie, ab und zu mal klugscheißend ;)

Es heist aber auch im OWiG

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen oder Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.