Staatsangehörigkeit wechseln

MasterVulkan

--> vOlkAn <--
ID: 115097
L
21 April 2006
720
56
Guten Morgn.

Ich werde in einigen Tagen 16.
Und da möchte ich gerne zur deutschen Staatsangehörigkeit wechseln.

Nur, welche Bedingungen muss man dafür erfüllen?
Also ich lebe jetzt seit (fast) 16 Jahren hier.
Schule und so, alles normal.
Beide Elternteile besitzen keine Deutsche Staatsangehörigkeit.
Was für Kosten sind das?

Und wenn ich dann Erfolgreich zur deutschen Staatsangehörigkeit gewechselt bin, muss ich dann ganz normal Zivi/Bund machen, oder muss ich da nochwas im Heimatland machen?

Gruß
 
-rechtmässiger Aufenthalt in der BRD seit 8 Jahren
-Aufenthaltserlaubnis
-keine strafrechtlichen Verurteilungen
-Lebensunterhalt muss sichergestellt sein
-Bekenntnis zum Grundgesetz
-ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
-Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Kosten ca. 250 € (wenn sich da nix geändert hat)

erkundige Dich mal bei der Stadt oder beim Kreis (Einbürgerungsbehörde) ; ich war mal beim Ausländeramt beschäftigt aber das ist ne Weile her.
 
-rechtmässiger Aufenthalt in der BRD seit 8 Jahren
-Aufenthaltserlaubnis
-keine strafrechtlichen Verurteilungen
-Lebensunterhalt muss sichergestellt sein
-Bekenntnis zum Grundgesetz
-ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
-Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Kosten ca. 250 € (wenn sich da nix geändert hat)

erkundige Dich mal bei der Stadt oder beim Kreis (Einbürgerungsbehörde) ; ich war mal beim Ausländeramt beschäftigt aber das ist ne Weile her.

§ 85 AuslG

Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt; Miteinbürgerung ausländischer Ehegatten und minderjähriger Kinder

(1)

(1) Ein Ausländer; der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er

1. sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass, er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung, derartiger Bestrebungen abgewandt hat,

2. eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt,

3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann,

4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert und

5. nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist.

Von der in Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann.

(2) Der Ehegatte und die minderjährigen Kinder des Ausländers können nach Maßgabe des Absatzes 1 mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 findet keine Anwendung, wenn ein minderjähriges Kind im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

(3) Bei einem Ausländer; der das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 nicht anzuwenden.
 
-rechtmässiger Aufenthalt in der BRD seit 8 Jahren
-- Fast 16 Jahre jetzt.
-Aufenthaltserlaubnis
-- Vorhanden.
-keine strafrechtlichen Verurteilungen
-- Stimmt.
-Lebensunterhalt muss sichergestellt sein
-- Trifft das auch auf mich zu? Bin ja noch Minderjährig, d.h. kein Job.
-Bekenntnis zum Grundgesetz
-- Hmm Joa
-ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
-- Vorhanden.
-Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
-- Jap.


Theoretisch gesehen könnte ich jetzt wechseln?
Müsste ich da jetzt 16 sein oder könnte ich das jetzt schon fordern?
Naja.. Ich werd dann wohl zur Einbürgerungsbehörde :=)
 
Den Antrag kannst du jetzt schon stellen; allerdings müssen dann Deine Eltern mit unterschreiben wenn Du noch nicht 16 bist. Der Lebensunterhalt ist ja durch Deine Eltern gesichert nehm ich mal an wenn Du bei ihnen wohnst.
Frag einfach mal nach welche Unterlagen du brauchst-dauert ja in der Regel auch ne Zeitlang bis alles geprüft ist.
Und die Gebühr dürfte sich bei Dir auch reduzieren wenn Du noch kein eigenes Einkommen hast.

Alle Angaben ohne Gewähr ; ist nur das was mir so einfällt spontan.
 
Wie sieht das inzwischen mit der doppelten Staatsangehörigkeit aus?
Geht das inzwischen? weiß das wer?

Joa, wir waren gestern bei Bekanntn und haben auch darüber geredet.
Habs jetzt zwar nicht ganz mitbekommen, aber da soll ein Verwandter von denen halt eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen. Der müsste dann aber nur endweder hier oder drüben zum Bund. Mehr weiß ich da selber nicht.

Hab grad nochmal geguckt, morgen wird's Rathaus wohl zuhaben, oder? Mittwoch's isses immer geschlossen. Müsst ich dann am Donnerstag dort hin.
 
Mehrstaatigkeit soll grundsätzlich vermieden werden ;Ausnahmen in Einzelfällen sind möglich (z.B. bei Asylberechtigten oder wenn es bei der Entlassung aus der usrprünglichen Staaatsangehörigkeit Probleme gibt; oder bei EU-Bürgern wenn der andere Staat ebenfalls die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt).
Wehrpflicht besteht auf jeden Fall grundsätzlich in der BRD (auch bei Doppelstaatlern) wobei ein vor der Einbürgerung geleisteter Wehrdienst im Heimatland angerechnet werden kann.
Auf jeden Fall ist es sinnvoll sich vorab über die Wehrdienstregelungen im entsprechenden Staat zu informieren.
 
Und wenn ich dann Erfolgreich zur deutschen Staatsangehörigkeit gewechselt bin, muss ich dann ganz normal Zivi/Bund machen, oder muss ich da nochwas im Heimatland machen?

Wenn du nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, dann unterliegst du der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland. Ich glaube, es gibt kein Land auf dieser Welt, wo man als Nicht-Staatsbürger der allgemeinen Wehrpflicht unterliegt. Dementsprechend wirst du auch keinen Dienst in deinem alten Heimatland leisten müssen.
 
Wenn du nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, dann unterliegst du der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland. Ich glaube, es gibt kein Land auf dieser Welt, wo man als Nicht-Staatsbürger der allgemeinen Wehrpflicht unterliegt. Dementsprechend wirst du auch keinen Dienst in deinem alten Heimatland leisten müssen.

Okay, danke :=)
 


Was willst du damit sagen? ^^

/Edit/

Naja hatte mich schon gefreut, dass keine dummen negativen Bewerbungen gekommen sind, aber naja.. zufrüh gefreut.

@Bewerter, sieh es wie du willst. Denn deine Meinung interessiert mich sowas von nicht. Du hast einfach nur keine Ahnung. Wahrscheinlich... Ach was solls.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich kann dazu sagen, das ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe.

Mein Vater ist Italiener meine Mutter ist Deutsche. Ich bin selber auch in Italien geboren, aber in Deutschland aufgewachsen.

Meinen Zivi hab ich damals in Deutschland gemacht und mußte jetzt mit 30 nochmal zum Italienischen Konsulat mit meiner Zivibescheinigung, da die mich zum Militär ziehen wollten.

Das Konsulat hat meinen Zivildienst anerkannt und mich noch darauf hingewiesen, das ich mir jederzeit einen italienischen Pass machen lassen kann.

Doppelte Staatsbürgerschaft geht aber wohl nur, wenn man entweder die eine nicht ablegen kann, ich glaube das ist im Iran so. Wenn es ein entsprechendes Abkommen zwischen beiden Staaten gibt, das ist bei Deutschland und Kanada der Fall, oder wenn je ein Elternteil jeweils eine Staatsbürgerschaft besitzt. Das ist halt bei mir der Fall.