Spielstraße - Straßenschilder

Benutzer-2472

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1 Mai 2006
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Warum sind in einer Spielstraße die Schilder alle viel kleiner?

Und direkt die nächste Frage, darf man in einer Spielstraße die ringförmig ist (Einbahnstraße) mit dem Fahrrad gegen die Fahrtrichtugn durchfahren? Kleine Kinder werden wohl noch keine Verkehrsregeln kennen.

Hat jemand ne Idee, Vorschläge oder am besten - Ahnung ?
 
Gegenfrage: Warum sind Autobahnschilder größer?
Das hängt an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
 
Einbahnstrasse is Einbahnstrasse und für Fahrräder nur befahrbar wen ne Ausnahmeschild unten ran hängt ... is zumindest bei uns so.

Die Spielstrassentafel wird ne normale genormte grösse hamn ... wie auch immer die Regel dazu lautet ... aber wird wohl Geschwindigkeits/Innerorts-äbhängig sein
 
Totte schrieb:
Gegenfrage: Warum sind Autobahnschilder größer?
Das hängt an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Ahnung oder geraten?

Wäre zumindest ein guter Ansatz.

@Sumo, das Schild "mit Ausnahme Fahrräder" kenne ich, aber gilt das in Spielstraßen generell? Denn Spielstraße = Kinder auf der Straße und das die nur linksherum (!) in einem Kreisverkehr fahren halte ich für sehr unwahrscheinlich... nur wie sieht es da rechtlich aus?
 
Begriffsklärung: Meinst du eine Spielstraße
z250_1010_10.gif

oder einen verkehrsberuhigten Bereich?
tempo7.gif


In der Spielstraße ist das überhaupt kein Problem, denke ich mal, da dort der KFZ-Verkehr generell verboten ist. Im Verkehrsberuhigten Bereich könnte ich mir vorstellen, dass das hier greift:

StVO §2 (5)
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.​

Bis zumindest 8 Jahre gelten Kinder mit Fahrrädern als "Spielgeräte" und damit gilt das bestimmt auch äquivalent im verkehrsberuhigten Bereich.
 
Also in meiner Fahrschule war das blaue Schild immer eine Spielstraße und von der gehe ich gerade aus, denn ich einer solchen wohne ich.
 
Totte schrieb:
Einbahnstrasse/ Fahrräder hier: https://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat220.htm
Das bedeutet, das Schild muss dasein, Verkehrsberuhigter Bereich ist ja auch Vekehrsweg

Also hier steht ein blaues Schild (=für mich Spielstraße, 5-7 km/h fahren) und es ist ein Kreisverkehr, der links herum gefahren werden muss (Einbahnstraße), so die Kinder fahren (mit ihren Fahrrädern) aber gerne mal rechts herum (Einfahrt verboten), darum geht es mir, erlaubt oder nicht erlaubt?
 
Da gilt sicherlich das, was cmdr gesagt hat
StVO §2 (5)
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Bis 10 sicherlich erlaubt
Und bis 14 sind sie nicht strafmündig...
 
Totte schrieb:
Da gilt sicherlich das, was cmdr gesagt hat

Bis 10 sicherlich erlaubt
Und bis 14 sind sie nicht strafmündig...

Also dürfen die hier schön gegen die Fahrtrichtung "rasen" und ich sollte tunlichst, auf dem Fahrrad, dem Einbahnstraßenschild folgen.
 
ja und vorallem musst du auch bei normalen einbahnstrassen aufpassen, denn wenn dort für radfahren entgegen der fahrtrichtung fahren dürfen (mit zusatzschil), haben die auch vorfahrt! als wäre das ne normale rechts vor links situation...