Sonderkündigungsrecht...was kann man fordern ?

sascha2001

Well-known member
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L
7 April 2007
865
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Hi Leute,

mal eine Frage, wie weit geht das Sonderkündigungsrecht bei Loseseiten ?

Was kann man alles zurückfordern ?

- fest Angelegte Lose ?
- Lose im Doppler ?

Die meisten Webbies kommen mit der Begründung das sie nicht an die Lose rankommen, aber wenn eine begründete Situation vorliegt das man das Sonderkündigungsrecht anwenden kann, dann denke ich schon das man auch die sogenannten fest Angelegten Lose zurückfordern kann.

Oder Irre ich mich ?

Gruß
Sascha

p.s. ist nur mal eine Frage das man im Fall eines Falles gewappnet ist und vielleicht für viele sehr interessant sein könnte. ;)
 
Sorry...hab ich mich wohl falsch ausgedrückt, die eingezahlten Lose in den Doppler meinte ich.

Alles andere ist ja schon ausgezahlt worden :biggrin:


Gruß
Sascha
 
Die werden meines Wissens ausgelagert um weitere Auszahlungen durchführen zu können wenn der Doppelwert erreicht wurde.

Sie sind ja nicht verschwunden oder werden anderwertig verwendet (sollten sie normalerweise nicht).

Oder wo willst sonst die Verdopplungen hernehmen ? *gg*


Gruß
Sascha
 
Ein Doppler ist für mich keine Anlage sondern eher ein Spiel. Zahle deine Lose ein und wenn du Glück hast kommen sie irgendwann mit Gewinn wieder raus. Wenn du Pech hast bleiben sie auf immer drin.
Du kannst ja auch nicht ankommen und sagen, ich habe den JP um soviel aufgestockt und das will ich jetzt bei einer Sonderkündigung raus haben. ;)

Bei Losefestanlagen (Sparbuch o.ä.) sollten dir aber zumindest deine Einlage wieder ausgezahlt werden.
 
Wenn z.b. die AGB geändert werden und der User nicht einverstanden ist damit. So hat man als User das Recht das Sonderkündigungsrecht anzuwenden.
Das ist falsch. Wieso, glaubst Du, hast Du ein "Sonderkündigungsrecht"?

Du kannst den geänderten AGB widersprechen. Dann kann der Anbieter den Vertrag mit Dir zu alten AGB weiterführen oder der Anbieter kündigt Dir. Nicht Du kündigst also, dazu hast Du kein Recht.

Marty
 
Das ist falsch. Wieso, glaubst Du, hast Du ein "Sonderkündigungsrecht"?

Du kannst den geänderten AGB widersprechen. Dann kann der Anbieter den Vertrag mit Dir zu alten AGB weiterführen oder der Anbieter kündigt Dir. Nicht Du kündigst also, dazu hast Du kein Recht.

Marty

Wenn sich die Vertragsbedingungen ändern habe ich sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht.

Beispiel :

Wenn ich bei einer Autoversicherung bin und diese die Beiträge erhöht und somit sich der Vertragsgegenstand ändert kann ich das Sonderkündigungsrecht anwenden.



Wenn nicht lass ich ich es mir gerne näher erklären :)

Gruß
Sascha
 
Wenn sich die Vertragsbedingungen ändern habe ich sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht.
Nein, das hast Du nicht.

Wenn ich bei einer Autoversicherung bin und diese die Beiträge erhöht und somit sich der Vertragsgegenstand ändert kann ich das Sonderkündigungsrecht anwenden.
Dann steht das so bei denen in den AGB, sonst hast Du kein Kündigungsrecht. Allerdings kann die Versicherung auch nicht so einfach den Preis erhöhen (wenn sie sich das Recht dazu nicht vorher hat einräumen lassen).

Wenn nicht lass ich ich es mir gerne näher erklären :)
Ich habe den Ablauf oben beschrieben.

Marty