Soll ich mich beschweren? Schlechte arbeitszeiten..kein Geld..

Was hier noch keiner angesprochen hat: Du bist in solch einer Situation weder eine leitende Angestellte noch selbständig, sondern einfache Angestellte. Für alle Angestellten (auch für mich als Systemingenieur) gilt:

nicht mehr als 10 Std. Arbeit pro Tag,
nicht mehr als 48 Std. Arbeit pro Woche.

Alles was darüber hinausgeht ist ungesetzlich und kann für den Chef sehr teuer werden. Ausnahmen gibt es allenfalls bei Bereitschaftsdiensten, wenn ein Feuerwehrmann beispielsweise 12 Stunden im Feuerwehrhaus sitzt und einfach bereit zu sein hat, für den Fall der Fälle. Ob für Auszubildende oder Minderjährige andere (dann selbstverständlich niedrigere!) Grenzen gelten, weiß ich nicht.

Meine Firma beispielsweise bezahlt mich nicht, wenn ich mehr als 10 Stunden arbeite. Sollte so etwas nötig sein oder einfach nur passieren (es kommt vor, daß meine Frau anruft, wenn ich schon 11 Stunden gearbeitet habe), dann wird eben an einem anderen Tag die Stechuhr beschummelt: Ich gehe ohne Auszustempeln früher heim und eine spätere Gehen-Zeit wird von Hand nachgetragen und durch den Chef genehmigt.
 
er sagte dazu nur "sie werden natürlich dafür bezahlt"

das war am anfang des monats.....
also september..

kam nix... NIX..

*g* Seh es als Lehrgeld... man fängt doch nicht an zu arbeiten, wenn gar nicht geklärt ist, ob es dafür was gibt und wieviel. Es sei denn, man kann sagen "Natürlich komm ich morgen irgendwann zur Arbeit... denk ich mal..." :D
 
Sorry aber das halte ich für mehr als utopisch. Ich habe oben noch erwähnt,dass Koch-Tarif nicht schlecht ist, aber hallo? Es ging hier um eine Ausbildung! Das Gehalt im ersten Lehrjahr beträgt im Westen 491€ pro Monat.
Es gibt keinen Ausbildungsvertrag, also ists keine Ausbildung. Den Rest überlasse ich den Anwälten.
Aber wie gings weiter?
 
wieso sollte sie ? sie hat nen Recht drauf für die geleisteten Stunden bezahlt zu werden....Lehrgeld sind dann nur die zusätzlichen Schereien

Also ich habe selbst eine Ausbildung zum Koch hinter mir. Und auch ich habe vor der Ausbildung einen Monat zur Probe gearbeitet, um zu sehen ob mir das ganze gefällt.

Naja ob sie ein Recht darauf hat Geld für ihre geleisteten Stunden zu bekommen ist reine Ansichtssache. Wenn man das ganze als Praktikum ansieht, hat sie überhaupt kein Recht auf Kohle. Dann ist alles vereinbarungssache.

Die Arbeitszeiten die du beschrieben hast, sind durchaus normal in dem Job, allerdiengs bist du noch keine 18, da gibts dann wieder Sonderregelungen, war bei uns auch so, wie genau die aussehen weiss ich nu leider nicht mehr. Aber sei dir bewusst, das die Arbeitszeiten durchaus normal sind. Wenn dich das jetzt schon ankotzt, würde ich mir ernsthaft überlegen, ob das ganze das richtige für Dich ist. Der Umgang ist auch recht hart, streicheleinheiten, wirst du in der Küche keine bekommen, auch das sollte dir klar sein.

Zum Artest weger der Berufsfähigkeit. Naja siehs mal so, wenn dein Arzt der Meinung ist, das das ganze wegen deinem Rücken nicht geht, dann wird er schon seine Gründe dafür haben. Immerhin wirst du den ganzen Tag stehen, und schleppen muss man auch einiges, da wird dir keiner helfen nur weil du ne Frau bist.Also wenn der Arzt sagt, das es nicht geht, würde ich mir die Sache wirklich nochmals überlegen, und auch den Artzt fragen, warum er der Ansicht ist.
 
Naja ob sie ein Recht darauf hat Geld für ihre geleisteten Stunden zu bekommen ist reine Ansichtssache.
Recht ist in Deutschland im Normalfall keine Anssichtssache

Wenn man das ganze als Praktikum ansieht, hat sie überhaupt kein Recht auf Kohle. Dann ist alles vereinbarungssache.
der Arbeitgeber bräuchte schon viel Frechheit um sich auf ein Praktikum zu berufen wenn nichts schriftlich vereinbart wurde....ein Praktikum ist ja auch Teil einer Ausbildung und hat nen eigenen rechtlichen Rahmen- davon sieht man hier aber nichts
 
Recht ist in Deutschland im Normalfall keine Anssichtssache

Nein, aber ein Praktikum muss defentiv nicht bezahlt werden, ausser es war so vereinbart. Ich denke mal der großteil der Praktika sind unentgeldlich.

der Arbeitgeber bräuchte schon viel Frechheit um sich auf ein Praktikum zu berufen wenn nichts schriftlich vereinbart wurde....ein Praktikum ist ja auch Teil einer Ausbildung und hat nen eigenen rechtlichen Rahmen- davon sieht man hier aber nichts

Seit wann ist ein Praktikum ein Teil der Ausbildung ? Wenn ich irgendwo ein Praktikum mache, hat das doch rein garnichts mit ner Ausbildung zu tun.
 
Mittlerweile sollte die Threadstellerin ja mit ihrem Ex-Chef gesprochen habe. Was ist denn dabei rausgekommen?
 
Nein, aber ein Praktikum muss defentiv nicht bezahlt werden, ausser es war so vereinbart. Ich denke mal der großteil der Praktika sind unentgeldlich.

es war kein Praktikum....Wie kommst Du drauf das es eins gewesen sein könnte ?



Seit wann ist ein Praktikum ein Teil der Ausbildung ? Wenn ich irgendwo ein Praktikum mache, hat das doch rein garnichts mit ner Ausbildung zu tun.
Das Bundesarbeitsgericht kam in einer Entscheidung vom 13. März 2003 (6 AZR 564/01) zu dem Schluss:

„Praktikant ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht, weil er diese für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken benötigt.“
 
Also ich habe selbst eine Ausbildung zum Koch hinter mir. Und auch ich habe vor der Ausbildung einen Monat zur Probe gearbeitet, um zu sehen ob mir das ganze gefällt.

Naja ob sie ein Recht darauf hat Geld für ihre geleisteten Stunden zu bekommen ist reine Ansichtssache. Wenn man das ganze als Praktikum ansieht, hat sie überhaupt kein Recht auf Kohle. Dann ist alles vereinbarungssache.
Richtig, es ist Vereinbarungssache. Und wenn zwei Menschen einen Vertrag schliessen, dann müssen sie sich über Vertragsbestandteile einigen. Sind bei Vertragsschluss Dinge vergessen worden, muss man sich nachher über diese Dinge einig werden. Kann man sich nicht einigen, wird der ganze Vertrag nichtig, solange es keine gesetzlichen Regelungen gibt.

Hier hat ein Arbeitgeber mit einem zukünftigen Azubi vereinbart, dass dieser einen Monat vor Beginn der Ausbildung schon arbeitet, das aber noch nicht zur Ausbildung gehört. Man hat vergessen, sich über die Vergütung zu einigen. Jetzt muss sich im Nachhinein geeinigt werden. Kommt keine Einigung zustande, muss hier vermutlich ein Richter über die Vergütung entscheiden, weil eine Vertragspartei seine Pflicht (Arbeitserbringung) schon erbracht hat.

Da vom Threadersteller wohl nichts mehr kommt, bleibt uns das Ergebnis vorenthalten.

Marty