Was hier noch keiner angesprochen hat: Du bist in solch einer Situation weder eine leitende Angestellte noch selbständig, sondern einfache Angestellte. Für alle Angestellten (auch für mich als Systemingenieur) gilt:
nicht mehr als 10 Std. Arbeit pro Tag,
nicht mehr als 48 Std. Arbeit pro Woche.
Alles was darüber hinausgeht ist ungesetzlich und kann für den Chef sehr teuer werden. Ausnahmen gibt es allenfalls bei Bereitschaftsdiensten, wenn ein Feuerwehrmann beispielsweise 12 Stunden im Feuerwehrhaus sitzt und einfach bereit zu sein hat, für den Fall der Fälle. Ob für Auszubildende oder Minderjährige andere (dann selbstverständlich niedrigere!) Grenzen gelten, weiß ich nicht.
Meine Firma beispielsweise bezahlt mich nicht, wenn ich mehr als 10 Stunden arbeite. Sollte so etwas nötig sein oder einfach nur passieren (es kommt vor, daß meine Frau anruft, wenn ich schon 11 Stunden gearbeitet habe), dann wird eben an einem anderen Tag die Stechuhr beschummelt: Ich gehe ohne Auszustempeln früher heim und eine spätere Gehen-Zeit wird von Hand nachgetragen und durch den Chef genehmigt.
nicht mehr als 10 Std. Arbeit pro Tag,
nicht mehr als 48 Std. Arbeit pro Woche.
Alles was darüber hinausgeht ist ungesetzlich und kann für den Chef sehr teuer werden. Ausnahmen gibt es allenfalls bei Bereitschaftsdiensten, wenn ein Feuerwehrmann beispielsweise 12 Stunden im Feuerwehrhaus sitzt und einfach bereit zu sein hat, für den Fall der Fälle. Ob für Auszubildende oder Minderjährige andere (dann selbstverständlich niedrigere!) Grenzen gelten, weiß ich nicht.
Meine Firma beispielsweise bezahlt mich nicht, wenn ich mehr als 10 Stunden arbeite. Sollte so etwas nötig sein oder einfach nur passieren (es kommt vor, daß meine Frau anruft, wenn ich schon 11 Stunden gearbeitet habe), dann wird eben an einem anderen Tag die Stechuhr beschummelt: Ich gehe ohne Auszustempeln früher heim und eine spätere Gehen-Zeit wird von Hand nachgetragen und durch den Chef genehmigt.