Soll ich mich beschweren? Schlechte arbeitszeiten..kein Geld..

Suki

Member
28 September 2009
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Also.. Hallo erstmal :)

Undzwar.. meine Ausbildung zur Köchin sollte demnächst am 1. Oktober anfangen..
doch ich arbeite dort in dem Betrieb (Hotel) schon einen Monat.
Ich hab innerhalb von diesem Monat KEIN Geld bekommen.. ausser die Trinkgeld auflösung jeden Sonntg.. (5-10 Euro pro Sonntag).
noch dazu, meine Arbeitszeiten:

Montags-Ruhetag
Dienstags - 9 Uhr bis 14 Uhr, 16:30 bis 22:30 Uhr.
Mittwochs - "
Donnerstags - "
Freitags - "
Samstags - "
Sonntags - "

Also heißt: Ich arbeite Dienstags bis Sonntags.. jeden Tag von 9 bis 14 uhr, 16:30 und dann wieder bis 22:30 Uhr. Man beachte.. manchmal wirds auch 24 Uhr..

Und nun mein Alter: Ich bin gerade mal 17! habe bis nu noch keinen Arbeitsvertrag.. und muss solang arbeiten!!
Ich frag mich wie das dann sein wird wenn ich die Ausbildung offiziel beginne?
oder ich in 2 Monaten 18 werde?

Also auf gut Deutsch:
bis jetz:
- Kein Geld
- Kein Vertrag
- 6 Tage die woche arbeit trotz Unter 18!

Und jetzt seit einer Woche bin ich Krank geschrieben.. Bis zum 30. September.. weil ich ein Angebrochenes Steißbein und eine verkrümmung in der Wirbel säule..
und nun will mein "Arbeitgeber" dass ich zum Artz gehe und so ein Wisch hol wo drauf steht dass ich den Beruf Köchin über haupt ausüben darf!!!!
Und wenn mein Artz sagt das geht nicht, bekomme ich die Ausbilung nicht!
doch eigentlich ist es doch so, wenn man gesundheitlich eine Ausblidung abbrechen muss, dann muss der Arbeitgeber mich auf einer Schule anmelden!
Das macht er aber nicht, sondern er verhält sich nach dem MOtto: "Dann schaust halt wo du ne Ausbildung her bekommst!"

hallo?? 8O Es ist Oktober!!! Wie wenn ich da noch ne Ausbildung bekommen würde!!!!! Und noch dazu wie ich derzeit gearbeitet habe bei dem is ja wohl ehct unter aller sau, (zwecks dem geld und den arbeitszeiten)

man ich könnt mich aufregen!!! Aber ich weiß nicht was machen!!
Soll ich mich beschweren? und wenn ja Wo?
und was wird dann aus meiner Ausbildung??

-.- Wär lieb wenn man mir helfen könnte...

Lg Suki :-?
 
also einmal ganz ehrlich.

DU bist UNTER 18 jahren alt, also darfst du laut Jugendarbeitsschutzgesetzt maximal ich glaube nicht länger als 40 Std. die woche arbeiten. und so wie ich es sehe arbeitest du länger als 50 Std in der Woche und hast nru einen Tag in der Woche frei. also da ist wohl ein Fehler in der Logik oda ^^

Du hast dort einen Ausbildungsplatz und keinen Vertrag ? hmm... das geht so eig nicht. ich Sage dir das du dich mal mit deinem Chef unterhalten sollst und ihm mal deine Meinung äussern sollst ;)
 
doch ich arbeite dort in dem Betrieb (Hotel) schon einen Monat. Ich hab innerhalb von diesem Monat KEIN Geld bekommen

Was heißt einen Monat? Der jetzige September? Dann dürfte es wohl in Ordnung sein, dass Du noch kein Geld hast, da der Arbeitgeber in der Regel nach einem Monat zu zahlen hat.

Hast Du das mit Deinem Arbeitgeber denn gar nicht abgesprochen?

Und jetzt seit einer Woche bin ich Krank geschrieben.. Bis zum 30. September.. weil ich ein Angebrochenes Steißbein und eine verkrümmung in der Wirbel säule..
und nun will mein "Arbeitgeber" dass ich zum Artz gehe und so ein Wisch hol wo drauf steht dass ich den Beruf Köchin über haupt ausüben darf!!!!

Warum hast Du denn "den Wisch" noch nicht? Du solltest doch zumindest eine Bescheinigung haben, die Dir die Arbeit in der Küche erlaubt (Hygienevorschriften?)

Was war der Grund für Deine Verletzung?
 
ne das hast du falsch verstanden.
oder ich falsch geschrieben xD

Ich hab das Gesundheitszeugnis schon abgegeben :) das is schon gemacht
mein chef will etwas vom artz dass ich den beruf machen darf aufgrund meines risses im Steißbeinknochen..

Und ich hab am 23.08. angefangen dort zu arbeiten..
und nein, geld hab ich keins bekommen, denn ich hab ihm nen zettel gegeben wo meine Kontonr und so drauf stand und er meinte nur: "wofür? brauch ich nich."

der Grund meiner Verletzung war Privat.. also kein Arbeitsunfall..


:) danke für die Beiträge :)
 
Hallo
An schlechte Arbeitszeiten solltest du dich gewöhnen. In der Gastronomie wird halt dann gearbeitet wenn die anderen frei haben. Auch die Bezahlung ist eher unterdurchschnittlich. Aber wenn du am Beruf Spaß hast sollte dich das nicht abschrecken. Auch darf man nicht vergessen das die Möglichkeiten als Köchin sich irgentwann einmal Selbständing zu machen, besser sind als in den meisten Berufen. Klar, davon wird man nicht unbedingt reich und die Arbeit sicher auch nicht weniger, aber sein eigener Chef zu sein hat ja auch was.

Zu deiner speziellen Situation:
Bisher kein Geld, ist ok. Das bekommst du erst wenn du einen Monat gearbeitet hast. Allerdings benötigt dein Chef dann schon deine Konto-Nr. Oder denkt der du machst nen kostenlosen Probemonat vor der Ausbildung. Einen Arbeitsvertrag hast du, der ist mündlich. Nach dem Motto: Er sagt dir das du Arbeiten sollst, du macchst es. Damit ist ein Arbeitsvertrag schon zustande gekommen. Leider wurde wohl nicht über Entgeld gesprochen.
Einen Ausbildungsvertag ab Oktober hast du? Dann steht dort sicherlich aus was über Entgeld drin. Ich würde sagen das dir mindestens, das zusteht was die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr ist. Ob dein Chef das genauso sieht weiß ich nicht. Ein Arbeitsrichter sicherlich schon. Wie Sinnvoll es ist den Lehrherren schon vor beginn der Ausbildung vors Gericht zu ziehen ist sicher ne andere Frage.
Zu den Arbeitszeiten: Für dich gilt noch das "Jugendarbeitsschutzgesezt" dort wird zwingend eine 5 Tage Woche mit max. 40 Stunden vorgeschrieben.
Sonntagsarbeit und die Uhrzeiten sind allerdings im gastgewerbe ok.
Also 5 Tage Woche von Mittw.-Sonntag wäre in Ordnung.
Aber was du beschreibst ist eine 6 Tage woche mit 66 Stunden + Überstunden. Das geht weit darüber hinaus was EU-weit erlaubt ist (für Erwachsene). Verstöße können im Wiederholungsfall sehr teuer werden für den Arbeitgeber. Wie lange denkst du das du das durchhalten kannst?
Ich weiß auch das in kleineren Betrieben die Uhren etwas anders ticken als in der Großindustrie aber so mancher Arbeitgeber meint wohl das es sich bei Gesetzen nur um unverbindliche Empfehlungen handelt.
Mein Tipp an dich: Da es ja sicherlich bei euch keinen Betriebsrat bei euch gibt, rede nochmal vernünftig mit deinem Chef, stelle ihm die Fragen die du uns gestellt hast. Vielleicht bist du ja positiv überrascht von seinen Antworten. Sollte so ein Gespräch nicht möglich oder nicht fruchtbar sein. Würde ich an deiner Stelle sofort zur Gewerkschaft gehen und mich beraten lassen. Ich kenne mich bei der NGG zwar nicht aus, denke aber mal das sich die Leute dort sehr gut mit den speziellen Problemen in Kleinstbetrieben auskennen.
Ach so, eine Bescheinigung, vom Arzt, das du den Beruf ausüben kannst sollte doch kein Problem sein. Es sei denn es bestehen tatsächlich gesundheitliche Bedenken, dann würde ich dir aber schon in deinem Intresse zu einer anderen Ausbildung raten (auch wenns noch 1 Jahr dauert).

Wünsche dir viel Erfolg und viel Spaß in deinem Beruf als Köchin.
Alex
 
Du solltest Dir das mit Deinem Ausbildungsplatz nochmals gründlichst überlegen, die geschilderten Verhältnisse sind in der Gastronomie leider nicht außergewöhnlich :(
Getreu dem Motto: legal, illegal, scheißegal :(

Das Volk hat sich gestern bekanntlich gegen den Mindestlohn entschieden, daher wird sich zumindest in den nächsten 4 Jahren an diesen Verhältnissen nichts ändern. :(
 
Undzwar.. meine Ausbildung zur Köchin sollte demnächst am 1. Oktober anfangen..
doch ich arbeite dort in dem Betrieb (Hotel) schon einen Monat.
Also Schwarzarbeit ohne Vertrag. Versichert bist Du dann auch nicht, wer zahlt denn gerade Deine Arztrechnung?

Ich hab innerhalb von diesem Monat KEIN Geld bekommen.. ausser die Trinkgeld auflösung jeden Sonntg.. (5-10 Euro pro Sonntag).
Du hast ein Anrecht auf Bezahlung. Du könntest also den Arbeitgeber verklagen. Ob das dann mit dem Ausbildungsplatz etwas wird, kannst Du dir denken.

Montags-Ruhetag
Dienstags - 9 Uhr bis 14 Uhr, 16:30 bis 22:30 Uhr.
Mittwochs - "
Donnerstags - "
Freitags - "
Samstags - "
Sonntags - "
Das ist, wie schon von anderen erklärt, unzulässig. Wende Dich an die Gewerkschaft oder die IHK. Aber auch hier: Den Ausbildungsplatz wirst Du dann vergessen können.

Also heißt: Ich arbeite Dienstags bis Sonntags.. jeden Tag von 9 bis 14 uhr, 16:30 und dann wieder bis 22:30 Uhr. Man beachte.. manchmal wirds auch 24 Uhr..
Dann such dir einen Job bei einem Arzt, da gibt es bessere Arbeitszeiten.

Und nun mein Alter: Ich bin gerade mal 17! habe bis nu noch keinen Arbeitsvertrag.. und muss solang arbeiten!!
Ich frag mich wie das dann sein wird wenn ich die Ausbildung offiziel beginne?
oder ich in 2 Monaten 18 werde?
Was sagen denn eigentlich Deine Eltern als Verantwortliche dazu, dass Du schwarz ohne Vertrag arbeitest?

Also auf gut Deutsch:
bis jetz:
- Kein Geld
- Kein Vertrag
- 6 Tage die woche arbeit trotz Unter 18!
Jetzt bist Du schlauer und weißt, was Dir zusteht. Du kannst jetzt Deinen Hintern hochkriegen und etwas unternehmen, mit dem Risiko, ohne Ausbildungsplatz dazustehen. Oder Du ziehst denselben Hintern ein und wirst Dein Leben lang Sklave bleiben.

doch eigentlich ist es doch so, wenn man gesundheitlich eine Ausblidung abbrechen muss, dann muss der Arbeitgeber mich auf einer Schule anmelden!
Wieso sollte er das müssen? Er wird den Vertrag kündigen, weil Du Deine Arbeit nicht erbringen kannst und Ende.

Marty
 
Alsoooo...

Danke erstmal an die lieben tipps :)

nur leider kann ich auch so schon die Ausbildung vergessen..-.-:(:(:(
Da das mit meinem Steißbein in dem beruf gar nicht geht..
Auf gut deutsch: der arzt meinte es sei zu empfehlen eine andere Ausbildung zu suchen und einen anderen Beurf auszuüben..-.-:(:-?:(:-?

Heißt.. ich darf von meinem Gesundheitlichen stand gar nicht mehr Köchin werden.-.-:(:(:(

nya... aber ich werde morgen mal zu meinem ExChef gehen.. denn ich denke Geld steht mir auf jedenfall zu...:-?

Ich werd dann hoffe ich auf ner Berufschule noch angenommen um mein BK 1 machen......und dann denk mal.. (das wird sich übermorgen rausstellen) nebenher im REWE arbeiten...
und dann wenn ich BK1 hab.. bei meiner mutter im Geschäft.. ne Ausbildung machen.. zur GroßhandelsKauffrau Import und Export.-.- :-?
aber dazu muss ich erst auf der schule angenommen sein..-.-

Zwar nicht das was ich will...-.- aber.. was muss das muss...
:sick:

Trotzdem vielen dank an alle...:*:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Volk hat sich gestern bekanntlich gegen den Mindestlohn entschieden, daher wird sich zumindest in den nächsten 4 Jahren an diesen Verhältnissen nichts ändern. :(
Was hat das damit zu tun? Koch-Tarif ist nicht übel. Klar haste kein Arztgehalt, aber beschweren muss man sich darüber bestimmt nicht!

nur leider kann ich auch so schon die Ausbildung vergessen..-.-:(:(:(
Da das mit meinem Steißbein in dem beruf gar nicht geht..
Auf gut deutsch: der arzt meinte es sei zu empfehlen eine andere Ausbildung zu suchen und einen anderen Beurf auszuüben..-.-:(:-?:(:-?

Das tut mir natürlich Leid für dich, wenn du das wirklich wolltest. Aber ich sage dir, dass es auf jeden Fall besser so ist. Wir Köche haben ALLE spätestens nach den drei Jahren Ausbildung anfangende Rückenprobleme. Wenn du die davor schon hast, wirste deines Lebens auch nicht froh!:(

:winke:
 
Jaa es wäre der Perfekte Beruf gewesen.....

Aber... durch das hat sogar der Arzt mir ausdrücklich gesagt es wäre besser ohne den beruf....


Jetzt muss ich halt drum bangen dass ich nen job oder ne schule oder ne ausbildung bekomm...für dieses jahr noch..
 
Was hast du mit deinem Chef denn bezüglich Gehalt für September besprochen? Habt ihr überhaupt mal darüber geredet? Denn ansonsten sehe ich da keine Grundlage für eine Bezahlung. Ich sehe es dann eher als unentgeltlichen Probemonat. Welchen Grundlage sollte es denn für eine Bezahlung geben?
 
er sagte dazu nur "sie werden natürlich dafür bezahlt"

das war am anfang des monats.....
also september..

kam nix... NIX..
 
Was hast du mit deinem Chef denn bezüglich Gehalt für September besprochen? Habt ihr überhaupt mal darüber geredet? Denn ansonsten sehe ich da keine Grundlage für eine Bezahlung. Ich sehe es dann eher als unentgeltlichen Probemonat. Welchen Grundlage sollte es denn für eine Bezahlung geben?

Zum Beispiel den § 612 BGB. Danach gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Ein unenetgeltlicher Probemonat wäre im Gegensatz dazu eher unüblich und hätte dann erst recht ausdrücklich vereinbart werden müssen.
 
Habt ihr überhaupt mal darüber geredet? Denn ansonsten sehe ich da keine Grundlage für eine Bezahlung.
Wieso nicht? Es gibt eine Einigung über die Arbeitsaufnahme. Es gibt (anscheinend) keine Einigung über die Bezahlung. Ein Richter würde vermutlich dann festlegen, dass der durchschnittliche Lohn für eine ungelernte Hilfskraft gezahlt wird für die erbrachte Arbeit.

Ich sehe es dann eher als unentgeltlichen Probemonat. Welchen Grundlage sollte es denn für eine Bezahlung geben?
Welche Grundlage sollte es für einen "unentgeltlichen Probemonat" geben?

Eine Nichteinigung über einen Vertragsbestandteil bedeutet nicht, dass er grundsätzlich wegfällt.

Marty
 
Ein unenetgeltlicher Probemonat wäre im Gegensatz dazu eher unüblich und hätte dann erst recht ausdrücklich vereinbart werden müssen.
Wieso sollte der unüblich sein? Wenn beide sich einig sind, ist das kein Problem vorhanden.

Aber hier war das ja offenbar nicht der Fall, also ab zum Arbeitsgericht, falls in einer Woche noch keine Kohle da ist.
 
Aber hier war das ja offenbar nicht der Fall, also ab zum Arbeitsgericht, falls in einer Woche noch keine Kohle da ist.

Ich würde, bevor ich zum Richter renne, erstmal den Chef auf seine Zahlungspflicht hinweisen und einen angemessen Betrag verlangen. Bei 60 Stunden/Woche über 4 Wochen so ca. 1.500 Euro. Steuerkarte würde ich direkt mit abliefern, damit nicht soviel abgezogen wird.

Marty
 
Und nun will mein "Arbeitgeber" dass ich zum Artz gehe und so ein Wisch hol wo drauf steht dass ich den Beruf Köchin über haupt ausüben darf!!!!
Und wenn mein Artz sagt das geht nicht, bekomme ich die Ausbilung nicht

Du bist unter 18. Für dich gilt das Jugendarbeitschutzgesetz. Der Arbeitgeber hat gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz in mehreren Fällen verstossen.

Jedoch hat er in einem Punkt Recht. Die Erstuntersuchung muss vor Beginn der Ausbildung bei dir stattfinden. Erneut ist die Untersuchung ein Jahr später durchzuführen, wenn du dann noch keine 18 Jahre bist. Wenn du für den Beruf nicht geeignet bist, ist es besser dann zu erfahren als später (im zweiten oder dritten Lehrjahr oder noch später).

Die Beschäftigung ist nur an 5 Tagen pro Woche erlaubt. Ich denke, deine Pausenzeiten wurden ebenfalls nicht eingehalten. Die Schichtzeit (Arbeitszeit inkl. Pausen) darf nicht mehr als 10 Stunden/Tag betragen. Dabei beträgt die Arbeitszeit max. 8 Std. täglich, max. 40 Std./Woche. Wenn an einzelnen Tagen weniger gearbeitet wird (unter 8 Std.), darf an den anderen Tagen maximal 8,5 Std. gearbeitet werden.

nebenher im REWE arbeiten...

Gute Wahl. :)

8)
 
...und einen angemessen Betrag verlangen. Bei 60 Stunden/Woche über 4 Wochen so ca. 1.500 Euro.


Sorry aber das halte ich für mehr als utopisch. Ich habe oben noch erwähnt,dass Koch-Tarif nicht schlecht ist, aber hallo? Es ging hier um eine Ausbildung! Das Gehalt im ersten Lehrjahr beträgt im Westen 491€ pro Monat. Da könnte man jetzt noch die Überstunden draufrechnen, wenn man es gut meint, aber wie von vielen schon erwähnt -Gastronomie ist Gastronomie- da weiß man worauf man sich einlässt. - Aber mit keiner Rechenweise wirst du auf 1500€ kommen.

Würde aber echt gerne wissen, wie es ausgegangen ist. -Schreib doch nochmal! :winke:
 
Sorry aber das halte ich für mehr als utopisch. Ich habe oben noch erwähnt,dass Koch-Tarif nicht schlecht ist, aber hallo? Es ging hier um eine Ausbildung!
Nein, es geht hier um eine normale Arbeitsausübung in dem Monat vor Beginn einer Ausbildung, also einer Beschäftigung einer ungelernten Hilfskraft.

Das Gehalt im ersten Lehrjahr beträgt im Westen 491€ pro Monat. Da könnte man jetzt noch die Überstunden draufrechnen
Und "Schmerzensgeld" für die illegale Beschäftigung, den Verstoss gegene direkt mehrere Gesetze etc.

wenn man es gut meint, aber wie von vielen schon erwähnt -Gastronomie ist Gastronomie- da weiß man worauf man sich einlässt. - Aber mit keiner Rechenweise wirst du auf 1500€ kommen.
"Man" meint es erstens nicht gut, weil man den Ausbildungsplatz gar nicht antritt und der Arbeitgeber sich ein wenig querstellt und mit meiner Rechenweise komme ich auf einen Bruttolohn von knapp 6 Euro pro Stunde, inkl. Wochenend-, Spät- und Überstundenzulage, das ist für eine ungelernte Hilfskraft durchaus angemessen.

Marty