News Sogar Säuglinge missbraucht: Hohe Haftstrafe für Babysitter

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 28.02.2023 um 17:30:45 Uhr veröffentlicht:
Sogar Säuglinge missbraucht: Hohe Haftstrafe für Babysitter
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Köln (dpa) - Wegen schwerstem sexuellen Missbrauchs von Säuglingen und Kleinkindern ist ein ehemaliger Babysitter aus Wermelskirchen bei Köln zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Köln ordnete in seiner Urteilsverkündung wegen hoher Rückfallgefahr zudem Sicherungsverwahrung für den 45-Jährigen an, so dass dieser auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafhaft vorerst nicht freikommen wird. 239.000 Euro Schmerzensgeld für die Opfer Den Opfern muss der Serientäter ...
 
Was soll man dazu sagen.. habs auch mit Schrecken gesehen. Für sowas gibt's gar keine Strafe, die angemessen wäre...
 
Keine Frage, der Typ ist an Widerlichkeit kaum zu überbieten, und das sage ich als jemand, der schon im "Fall Lügde" (Campingplatz) mit ermittelt hat. Das Strafmaß ganz knapp unter der möglichen Höchststrafe ist sicher richtig, aber ebenso sicher kein Trost für irgendwen.

Nein, der kommt nicht vorzeitig frei, nix mit Bewährung und blablabla. Die 15 Monate Untersuchungshaft seit seiner Festnahme werden auf ie Haftdauer angerechnet, also sitzt er erstmal im Knast, bis er 58 ist. Dass danach die Sicherungsverwahrung gekippt wird, ist ausgeschlossen, das gibt seine Persönlichkeit einfach nicht her. Bei Missbrauchstäter dauert die Sicherungsverwahrung meistens länger als 10 Jahre, also wird er vor seinem 70. Geburtstag wohl nicht mehr in Freiheit gelangen. Dann hat er aber 13 Jahre Knast-Hölle hinter sich, wird also ein körperliches Wrack sein. Seine IT-Kenntnisse werden nach all den Jahren nichts mehr wert sein, so dass eine Wiederholungsgefahr im Jahre 2049/50 nicht gegeben ist.

Was mich ärgert, ist das ausgeurteilte Schmerzensgeld für die Opfer, weil es die Opferentschädigung nach OEG verhindert. Da spart Vater Staat wieder mal viel Geld, und die Opfer müssen um jede Therapiestunde kämpfen, während der Täter nach Therapie nur einmal fragen muss und sie sofort gewährt kriegt.