Slot vermieten - mit E-Lizenz erlaubt?

Dreamer

voller Vorfreude
ID: 314157
L
12 März 2008
1.428
102
Hallo!

Ich wollte mal fragen, ob man einen Slot vermieten darf, wenn man eine E-Lizenz davon hat.
Oder gibt es da extra Lizenzen, die man haben muss?

Danke im Voraus für eure Antworten.

Gruß
Dreamer
 
Hallo!

Ich wollte mal fragen, ob man einen Slot vermieten darf, wenn man eine E-Lizenz davon hat.
Oder gibt es da extra Lizenzen, die man haben muss?

Danke im Voraus für eure Antworten.

Gruß
Dreamer

Ich wüsste nicht was dagegen spricht,auch Klauseln wie "die vermietung ist nicht erlaubt" scheinen mir nicht rechtens.

Solange nur 1 Lizenz gleichzeitig online ist und betrieben wird und auf der anderen seite keine rückstäne zu sehen ist sollte das kein problem sein.

Du kannst deine Windows-Lizenz (sofern nicht an irgendein Bundle gekoppelt) auch verleihen wenn diese nicht gleichzeitig auf 2 rechnern installiert ist.

Ist immerhin alles dein Eigentum ;)
 
Sehr schön!

So etwas habe ich gehofft.

Wenn doch jemand etwas anderes weiß, bitte posten.
Danke!

Gruß
Dreamer
 
Ich wüsste nicht was dagegen spricht,auch Klauseln wie "die vermietung ist nicht erlaubt" scheinen mir nicht rechtens.

Sehr schön!
So etwas habe ich gehofft.

Ich sehe das ein bisschen anders. Den bei einer Vermietung braucht man eine extra Lizenz. Jede Videothek hat andere DVDs wie die handelsüblichen. Genau das Gleiche gilt bei Software. Auf vielen Verpackungen ist der Hinweis

Nicht für den Verleih bestimmt


Kaufversion -> für den Endverbraucher zum kaufen und nur zur privaten Nutzung
Verleihversion -> zum Verleih, bspw. von Videotheken, d.h. zur gewerblichen Nutzung

Es ist dir also sicherlich nicht gestattet mit fremden geistigen Eigentum Geld zu verdienen, sofern dies nicht erlaubt wird.

Und eigentlich ist das auch nicht unverständlich. Ich kann mir auch nicht eine MP3 kaufen und dann meinen Freunden für ein paar Euro verleihen. Das ist ganz klar eine Vervielfältigung. Ist bei Software das Gleiche.

Du hast also zwar Recht mit deinem Eigentum zu tun was dir Lieb ist. Du darfst aber nicht mit dem geistlichen Eigentum deines Slot-Programmierers Geschäfte machen. Du besitzt schließlich die Software nicht, sondern bist nur Inhaber einer Lizenz (Nutzungsrecht). Woher du dir dabei das Recht nimmst die Software einem Dritten zu vervielfältigen würde mich interessieren. Du darfst mit deinem Nutzungsrecht zwar tun was du auch immer tun willst, die Daten (Nullen und Einsen) darfst du aber nicht vervielfältigen. Sie gehören dir nicht. Du hast diese nie erworben. Daher darfst du den Slot (Software) keinem vermieten.

Schau mal ins Urheberschutzgesetz!
 
Zuletzt bearbeitet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz ;)

Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden (§ 34 Abs. 1 UrhG). Wenn der Urheber seine ausschließlichen Nutzungsrechte an jemand Drittes überträgt, und für sich kein Nutzungsrecht vorbehält, ist der Lizenznehmer berechtigt, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen - einschließlich des Urhebers selbst - zu nutzen. Weiterhin ist der Lizenznehmer zur Vergabe von einfachen Nutzungsrechten berechtigt, wobei er der Zustimmung des Urhebers bedarf (§ 31 Abs. 3 UrhG).
Demgegenüber ist der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechts nur berechtigt, das Werk auf die vertraglich festgelegte Art zu nutzen (§ 31 Abs. 2 UrhG). Ein einfaches Nutzungsrecht wird auch Lizenz genannt.
 

Goldrichtig, Danke!

Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden (§ 34 Abs. 1 UrhG). Wenn der Urheber seine ausschließlichen Nutzungsrechte an jemand Drittes überträgt, und für sich kein Nutzungsrecht vorbehält, ist der Lizenznehmer berechtigt, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen - einschließlich des Urhebers selbst - zu nutzen. Weiterhin ist der Lizenznehmer zur Vergabe von einfachen Nutzungsrechten berechtigt, wobei er der Zustimmung des Urhebers bedarf (§ 31 Abs. 3 UrhG).

Demgegenüber ist der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechts nur berechtigt, das Werk auf die vertraglich festgelegte Art zu nutzen (§ 31 Abs. 2 UrhG). Ein einfaches Nutzungsrecht wird auch Lizenz genannt.

P.s. Mist war wieder zu langsam^^
 
Ich würd einfach mal den Slotdesinger anschreiben, ich denk der dürfte da nicht wirklich was gegen haben...

Mfg
Saki13
 
Ich wüsste nicht was dagegen spricht,auch Klauseln wie "die vermietung ist nicht erlaubt" scheinen mir nicht rechtens.

Ein Vertrag ist ein Vertrag, wenn er dem Zustimmt muss er ihn auch so Akzeptieren außer er Verstößt gegen ein Deutesches Recht...

Wenn nichts im Vertrag über das Verleihen seiner Lizenz draufsteht, darf er die Lizenz Verleihen, wenn aber drauftsteht dass es dem jeweiligen nicht erlaubt ist die Lizenz zu verleihen z.b DVD´s, dann darf er es auch nicht...
Wenn du dir trotzdem nicht sicher bist frag doch einfach den Eigentümer dieses Slot´s ;)