Soziales Sinn und Unsinn von PHV

Darf ich nun zum Vermieter gehen und den auffordern das dem neuem Mieter übermir zur Plicht gemacht wird eine Haftpfichtversicherung abzuschließen

Genau das kannst Du machen ...
In den meisten Standardmietverträgen gibt es sogar diesen Passus, dass Mieter dem Vermieter einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (und teilweise sogar Hausratversicherung) zu erbringen haben.
 
Genau das kannst Du machen ...
In den meisten Standardmietverträgen gibt es sogar diesen Passus, dass Mieter dem Vermieter einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (und teilweise sogar Hausratversicherung) zu erbringen haben.

LG Berlin 26. Zivilkammer , Urteil vom 16. September 1992 , Az: 26 O 179/92

Die Klausel, die dem Mieter den Abschluß einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung auferlegt, verstößt gegen § 9 Abs. 2 Satz 1 AGBG und ist unwirksam.

Marty
 
Na und, dann kauft man sich von dem Geld genau die Küche, die man vorher hatte wieder? Wieso soll man einem Schaden noch verdienen? Und für diesen Verdienst auch noch selber vorher zahlen?

Marty

Aha, wenn der Zeitwert 500 Euro beträgt kaufe ich von diesen 500 Euro mir eine Küche die genauso ist wie die die beschädigt worden ist. :roll:
Das dieses nicht möglich ist solltest selbst Du wissen.


Beispiel: Küche hat 19.000 DM gekostet, zeitwert heute NULL ( 18 Jahre alt )
Selbst wenn der schadensverursacher eine PH hat bekomme ich davon NICHTS !

Lediglich meine eigene Hausrat würde mir eine neue Küche bezahlen und zwar eine die auf dem Stand der Küche ist bevor meine beschädigt wurde.

Da Du ja angst hast das meine Mutter Dir was verkaufen will, frage doch an anderer Stelle mal nach.
Verbraucherschutzvereine und Mietvereine helfen Dir sicherlich auch, beide haben oft genug mit versicherungsschäden zu tun.

@komerzhasi, hier hat MartyMcFly absolut recht, diese Verpflichtung gibt es nicht.
 
LG Berlin 26. Zivilkammer , Urteil vom 16. September 1992 , Az: 26 O 179/92

Die Klausel, die dem Mieter den Abschluß einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung auferlegt, verstößt gegen § 9 Abs. 2 Satz 1 AGBG und ist unwirksam.

Marty

*ui* das ist mir aber neu ... 8O
Ich bin mir ziemlich sicher diese Klausel in diversen Standardmietverträgen noch gesehen zu haben ...
 
Ich bin mir ziemlich sicher diese Klausel in diversen Standardmietverträgen noch gesehen zu haben ...

Das mag durchaus sein, Papier ist ja geduldig.
Merke:
Nicht alles was in Verträgen steht ist Rechtsverbindlich.
Dieses gild vor allem bei Mietverträgen.
Wenn ich mir meinen anschaue und die aktuelle Rechtssprechung bestaune bleibt von meinem "altem Mietvertrag" nicht mehr viel übrig.
 
Aha, wenn der Zeitwert 500 Euro beträgt kaufe ich von diesen 500 Euro mir eine Küche die genauso ist wie die die beschädigt worden ist. :roll:
Der Zeitwert (oder Wiederbeschaffungswert) ist der Wert, mit dem die beschädigte Sache oder eine vergleichbare wiederzubeschaffen ist. Sollte das für 500 Euro nicht gehen, weil eine vergleichbare teurer ist, dann ist auch der Wert höher, den die Versicherung ersetzen musst.

Beispiel: Küche hat 19.000 DM gekostet, zeitwert heute NULL ( 18 Jahre alt )
Quatsch. Der Wert mag buchhalterisch Null sein, einen Zeitwert hat sie trotzdem. Nämlich exakt den Wert, den eine vergleichbare Küche in der Anschaffung hätte.

Selbst wenn der schadensverursacher eine PH hat bekomme ich davon NICHTS !
Das ist FALSCH!

[Lediglich meine eigene Hausrat würde mir eine neue Küche bezahlen und zwar eine die auf dem Stand der Küche ist bevor meine beschädigt wurde.
Ist das so schwer? Der Verursacher muss Dir eine vergleichbare Küche hinstellen. Wenn er das nur für 10.000 Euro kann, dann muss er 10.000 Euro zahlen (oder dessen Haftpflicht). Wenn die Haftpflicht meint, der Wert wäre nur 500 Euro, dann muss sie Dir als Geschädigtem nachweisen, dass es möglich ist, für 500 Euro eine vergleichbare Küche zu kaufen. Kann sie nicht -> also muss sie mehr zahlen. Wenn sie das nicht will, nimmt man sich einen Anwalt und klagt.

Wie oft hattest Du diesen Fall schon?

Noch mal die Frage (wieso weichst Du immer aus?): Wie hast Du dein Auto versichert? Hast Du dort auch eine solche Versicherung?

Verbraucherschutzvereine und Mietvereine helfen Dir sicherlich auch, beide haben oft genug mit versicherungsschäden zu tun.
Ich zitiere mal von ein paar Seiten:

https://www.finanzprofit.de/service/bedarfsanalyse.php
Die Seite ist von einem Makler und selbst der schreibt nichts von "absolut notwendig".

https://www.ard.de/ratgeber/finanze...ig/-/id=355322/nid=355322/did=347656/1ba8gtv/
ist auch sehr interessant:
Hausratversicherung (bei hochwertiger Einrichtung)
Zur Erinnerung: Hier geht es um Hartz IV Empfänger... die stehen bei den Bedarfsanalysen gar nicht dabei, warum wohl nicht?

jobfit.de schreibt:
Hausratversicherung

Zu den Versicherungen, die in Einzelfällen sinnvoll, aber nicht unbedingt nötig sind, gehört die Hausratversicherung. Sie ersetzt Schäden an Möbeln und Wohninventar im Falle eines Einbruchs, bei Vandalismus, Feuer, Blitzeinschlag, Wasserrohrbruch, Hagel- und Sturmschäden. Wer bereits im jungen Alter einen wertvollen Computer oder einen großen Flachbild-Fernseher besitzt, sollte über eine eigene Police nachdenken. Ein teures Fahrrad muss man über eine Zusatzklausel in den Vertrag aufnehmen. Der Preis für eine eigene Versicherung richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme.

PS: Auf die Frage, was passiert, wenn ich dich mit dem Fahrrad umniete und keine Haftpflicht habe, bist Du ebenfalls nicht eingegangen. Du versicherst Deine Küche zum Neuwert, Dich selber kannst Du nicht versichern. Schon paradox.

Marty
 
Der Zeitwert (oder Wiederbeschaffungswert) ist der Wert, mit dem die beschädigte Sache oder eine vergleichbare wiederzubeschaffen ist. Sollte das für 500 Euro nicht gehen, weil eine vergleichbare teurer ist, dann ist auch der Wert höher, den die Versicherung ersetzen musst.

Quatsch. Der Wert mag buchhalterisch Null sein, einen Zeitwert hat sie trotzdem. Nämlich exakt den Wert, den eine vergleichbare Küche in der Anschaffung hätte.

Das ist FALSCH!

Ist das so schwer? Der Verursacher muss Dir eine vergleichbare Küche hinstellen. Wenn er das nur für 10.000 Euro kann, dann muss er 10.000 Euro zahlen (oder dessen Haftpflicht). Wenn die Haftpflicht meint, der Wert wäre nur 500 Euro, dann muss sie Dir als Geschädigtem nachweisen, dass es möglich ist, für 500 Euro eine vergleichbare Küche zu kaufen. Kann sie nicht -> also muss sie mehr zahlen. Wenn sie das nicht will, nimmt man sich einen Anwalt und klagt.

Wie oft hattest Du diesen Fall schon?

Noch mal die Frage (wieso weichst Du immer aus?): Wie hast Du dein Auto versichert? Hast Du dort auch eine solche Versicherung?



PS: Auf die Frage, was passiert, wenn ich dich mit dem Fahrrad umniete und keine Haftpflicht habe, bist Du ebenfalls nicht eingegangen. Du versicherst Deine Küche zum Neuwert, Dich selber kannst Du nicht versichern. Schon paradox.

Marty


Siehste, und da liegen Deine lücken !
Was Du postest ist absoluter unsinn !
Ich hatte Dir angeboten das Du Dich mal sachkundig machst !

Das aber WILLST Du ja nicht, bleibt zu hoffen das es Dich einmal trifft und Du dich dann an meine Worte erinnerst wenn Du nichts bekommst !

Ich hatte den Fall mit der Küche bereits 2 X !

Bin Jahrelang mit meiner Mutter mitgefahren wenn es um Schadensreg. ging.

Habe extra meine Mutter ebend nochmal angerufen und mir meine hier getätigten aussagen bestätigen lassen !

Für den Schaden an meinem Hausrat ist MEINE Hausrat zuständig, auch wenn der Schaden von einem anderem Verursacht wurde.

Und wenn ein anderer Dir in Dein Auto fährt und der nicht ausfindig zu machen ist zahlt das wer ?
DEINE eigene Versicherung !
Wenn er ausfindig gemacht werden kann und er nix hat zahlt das wiederum DEINE Versicherung !

EDIT:

lese das mal durch, evtl. glaubst Du mir dann !

https://www.versicherung-in.de/uwe/wasserschaden-in-der-wohnung-und-wer-bezahlt/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss dazu mal was anmerken:

Nicht jeder Hartz IV-Empfänger ist ein Teenager, der frisch von der Hauptschule kommt. Den trifft es ja auch kaum, denn der hat allein mit Hartz IV mehr Geld als vorher.

Es trifft vor allem die Menschen, die jahrelang gearbeitet und sich Werte geschaffen haben. Je länger gearbeitet, desto mehr Werte (normalerweise). Und wer 30 Jahre wie eine Strandhaubitze geackert hat, dann vielleicht unverschuldet arbeitslos wird, der wird sicher alles andere als hochbeglückt über das sein, was Du hier schreibst. Denn auch trotz Hartz IV will niemand alles erarbeitete verkaufen, nur um dem Asozialen-Klischee zu entsprechen ;)

Dem muss ich mich allerdings mal anschliessen ...

Die geschaffenen Werte (Vorsorge für die Rente wie z.B. Eigentumswohnung, Haus etc.) und die Einzahlung in die Sozialsysteme sind eine Menge Holz.

Trotzdem steht der 54-Jährige, der auf einmal arbeitslos wird, genau so da wie ein 22-Jähriger der noch nix im Leben für sich bzw. die Gesellschaft geleistet hat.
 
Siehste, und da liegen Deine lücken !
Was Du postest ist absoluter unsinn !
Ich hatte Dir angeboten das Du Dich mal sachkundig machst !
Es würde mir reichen, wenn Du meine Aussagen wiederlegen könntest. Das machst Du aber nicht. Und meinen Fragen weichst Du grundsätzlich aus. Du beantwortest sie nicht. Was soll ich davon halten?

Das aber WILLST Du ja nicht, bleibt zu hoffen das es Dich einmal trifft und Du dich dann an meine Worte erinnerst wenn Du nichts bekommst !
Keine Angst, ICH habe eine Hausratversicherung. Aber nur deshalb, weil ich Werte in meiner Wohnung habe, wo es sich lohnt, sie zu versichern.

Ich hatte den Fall mit der Küche bereits 2 X !
Schick. Und?

Bin Jahrelang mit meiner Mutter mitgefahren wenn es um Schadensreg. ging.
Und? Fallbeschreibung, Urteil etc. wären ganz hilfreich, wenn Du Deine Thesen untermauern willst. Eine einfache Behauptung reicht mir nicht.

Habe extra meine Mutter ebend nochmal angerufen und mir meine hier getätigten aussagen bestätigen lassen !
Habe eben extra noch mal im BGB nachgesehen. Steht noch immer da. Aber in Deinem Land zählt wohl Deine Mutter mehr als ein BGB.

Für den Schaden an meinem Hausrat ist MEINE Hausrat zuständig, auch wenn der Schaden von einem anderem Verursacht wurde.
Das meinst Du. Und diese Meinung hast Du exklusiv. Ich darf also jetzt bei Dir vorbeikommen, bei Dir alles kaputtmachen und brauche keine Angst zu haben, dafür zu haften, weil Deine Hausrat das ja für mich macht.

Und wenn ein anderer Dir in Dein Auto fährt und der nicht ausfindig zu machen ist zahlt das wer ?
DEINE eigene Versicherung !

1. Falsch. Das zahlt nur DEINE Versicherung, wenn Du eine Vollkasko hast.
Und die zahlt nur den Zeitwert. Den Neuwert Deines Wagens zahlt keine Versicherung? Was hast Du für eine?

Wenn er ausfindig gemacht werden kann und er nix hat zahlt das wiederum DEINE Versicherung !
Bei Auto? Blödsinn. Das zahlt dessen Haftpflicht, die muss er haben.

Das kenne ich schon, da steht wörtlich
Haben Sie einen Wasserschaden in der Wohnung, der nicht durch Sie verursacht worden ist, z.Bsp. von der Waschmaschine die der Nachbar über Ihnen hat, können Sie natürlich Entschädigung von dem Nachbarn fordern

Sofern er eine Privathaftpflichtversicherung hat, wird diese Ihnen den Schaden ersetzen, allerdings nur den Zeitwert der Sache.

Dies kann unter Umständen, je nachdem wie alt die betroffene Sache ist, sehr wenig sein.
Und jetzt quote meine Zeilen, wo ich etwas anderes behaupte? Ich beschreibe genau das:

Er haftet -> er muss zahlen
Er hat eine Versicherung -> die zahlt den (Wiederbeschaffungs-)Wert
Er hat keine Versicherung -> er zahlt selber

Du brauchst keine Versicherung, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Die bräuchtest Du dann, wenn er KEINE Versicherung hat und auch selber nicht zahlen kann.

Marty
 
Lese einfach die Quelle weiter !

"Dies kann unter Umständen, je nachdem wie alt die betroffene Sache ist, sehr wenig sein.

Da ist es ratsam sich an die eigene Hausratversicherung zu wenden, die immer nach dem Neuwert der Sache entschädigt. Also bekommen Sie von Ihrer Hausratversicherung dies ersetzt was sie benötigen um dass gleiche wieder neu anzuschaffen.

"

DEINE AUSSAGE ! "Er haftet -> er muss zahlen
Er hat eine Versicherung -> die zahlt den (Wiederbeschaffungs-)Wert
Er hat keine Versicherung -> er zahlt selber"

und diese ist FALSCH!
Es wird mitnichten der Wiederbeschaffungswert von der gegner. Privathaftp. bezahlt sondern der

ZEITWERT !
 
Nicht jeder Hartz IV-Empfänger ist ein Teenager, der frisch von der Hauptschule kommt.

Es trifft vor allem die Menschen, die jahrelang gearbeitet und sich Werte geschaffen haben. Je länger gearbeitet, desto mehr Werte (normalerweise).
Und, Hartz IV bekommt er erst, wenn er Vermögenswerte aufgebraucht hat. Und wenn er die aufgebraucht hat, dann hat er genau so viel, wie der von Dir genannte Hauptschüler.

Und wer 30 Jahre wie eine Strandhaubitze geackert hat, dann vielleicht unverschuldet arbeitslos wird, der wird sicher alles andere als hochbeglückt über das sein, was Du hier schreibst. Denn auch trotz Hartz IV will niemand alles erarbeitete verkaufen, nur um dem Asozialen-Klischee zu entsprechen ;)
OK, dann mach einen Alternativvorschlag. Wie soll es Deiner Meinung nach funktionieren.

Nehmen wir den Fall:

Familie, Mann Alleinverdiener, höherer Angestellter, 30 Jahre lang angestellt, zuletzt Bruttogehalt 60.000 Euro. Er wird arbeitslos, nach 12 Monaten fiele er in Hartz IV.

Er besitzt zu dem Zeitpunkt, wo er Hartz IV bekommen müsste:
- ein komplett bezahltes Haus in einem Münchener Vorort
- einen fast neuen BMW 530d
- für die Frau einen VW Golf V
- das Haus ist so hochwertig eingerichtet, wie man es in solchen Gehaltsklassen erwartet.

Auf der anderen Seite hast Du den von Dir genannten Hauptschüler, der Bäcker gelernt hat und gerade in eine Gesellenstelle übernommen wurde und 1500 Euro brutto verdient.

Deine Aufgabe: Erkläre dem Bäcker, warum er Steuern bezahlen soll, damit die beschrieben Familie Geld bekommt, um ihren Lebensstandard weiter zu führen.

Alternative: Lege eine Grenze fest, was die Familie behalten darf und was nicht.

Ich bin grundsätzlich dafür, dass man "angemessenes" Vermögen behalten dürfen sollte, aber wo legt Ihr das "angemessen" denn hin?

Marty
 
Lese einfach die Quelle weiter !
Meinst Du eigentlich, das hätte ich nicht getan?

Dies kann unter Umständen, je nachdem wie alt die betroffene Sache ist, sehr wenig sein.
Natürlich. Wenn eine Küche 20 jahre alt ist, dann ist sie auch keine 10.000 Euro mehr wert, sondern vielleicht nur noch 500. Genauso wie ein 10 Jahre alter Golf keine 20.000 Euro mehr wert ist, sondern nur nach 3.000. Und genau die bekommst Du ersetzt.

Da ist es ratsam sich an die eigene Hausratversicherung zu wenden, die immer nach dem Neuwert der Sache entschädigt.
Und wenn man keine hat, bekommt man eben keine neue Küche, sondern kauft sich wieder eine 20 Jahre alte Küche. Man steht auf keinen Fall schlechter dar als vorher.


und diese ist FALSCH!
Es wird mitnichten der Wiederbeschaffungswert von der gegner. Privathaftp. bezahlt sondern der

ZEITWERT !
Ich habe Dir Deine Playstation II, Slimline, Baujahr 2002, zerstört. Erkläre mir an dem Beispiel, wie hoch der Zeitwert ist, wie hoch der Wiederbeschaffungswert und warum da ein Unterschied besteht.

Von einer Seite, die Versicherungen erklärt:
Bei Sachschäden
wird die Reparatur (wenn möglich) oder der Ersatz der beschädigten Sache bezahlt. Bei Neuanschaffungen muß sich der Geschädigte damit begnügen, nur den Zeitwert ersetzt zu bekommen.

Wo ist also der Unterscheid zwischen dem Wert, den das Teil zur Zeit hat (Zeitwert) und dem Wert einer Wiederbeschaffung im selben Zustand (Wiederbeschaffungswert)?

Beachte bitte: Ich rede nicht von einem WiederbeschaffungsnNEUwert, den Deine Hausrat meint.

Marty
 
Meinst Du eigentlich, das hätte ich nicht getan?

Natürlich. Wenn eine Küche 20 jahre alt ist, dann ist sie auch keine 10.000 Euro mehr wert, sondern vielleicht nur noch 500. Genauso wie ein 10 Jahre alter Golf keine 20.000 Euro mehr wert ist, sondern nur nach 3.000. Und genau die bekommst Du ersetzt.

Und wenn man keine hat, bekommt man eben keine neue Küche, sondern kauft sich wieder eine 20 Jahre alte Küche. Man steht auf keinen Fall schlechter dar als vorher.


Ich habe Dir Deine Playstation II, Slimline, Baujahr 2002, zerstört. Erkläre mir an dem Beispiel, wie hoch der Zeitwert ist, wie hoch der Wiederbeschaffungswert und warum da ein Unterschied besteht.

Von einer Seite, die Versicherungen erklärt:


Wo ist also der Unterscheid zwischen dem Wert, den das Teil zur Zeit hat (Zeitwert) und dem Wert einer Wiederbeschaffung im selben Zustand (Wiederbeschaffungswert)?

Beachte bitte: Ich rede nicht von einem WiederbeschaffungsnNEUwert, den Deine Hausrat meint.

Marty

Kahm mir nicht so vor, zumindenst haste ja beim Zitieren das relevante nicht zitiert !

Siehste, genau Da liegt Dein Denkproblem.

Auch eine 20 Jahre alte Küche kostet Geld, alleine der Schreiner der die alte ab und die "neue" aufbauen muss, evtl. änderungen garnichterst mitberücksichtigt.

Nach 18 Jahren ist der Zeitwert einer Küche gleich NULL ( Zeitwert )
Den Zeitwert legt die Privathaftplicht des Schadensverursachers fest und hat garnix mit den kosten zu tun die endstehen wenn man sich die gleiche küche nochmal besorgen würde.

Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe die ich aufbringen muss eine vergleichbare Küche wiederzubekommen.

Das ist es auch was die Hausrat mit Wiederbeschaffung zum Neuwert meint!
Die bezahlt Dir ja keine bessere Küche ! Bereichern ist also nicht !
Du bekommst lediglich eine Küche bezahlt ( mit allen nebenkosten ) die Deiner alten in Ausstattung und Funktion sowie größe gleicht.

Und genau diese kosten bezahlt auf garkeinen fall die Privathaftplicht des Schadensverursachers.

Da kannste 100 Versicherungstypen fragen, die werden Dir das ALLE sagen.

Du könntest aber mal sagen bei welcher Gesellschaft Du bist, es dürfte KEIN Problem sein jemanden aus der Gesellschaft zu bewegen dir das hier im Thread nochmalig zu bestätigen.


Der Zeitwert der Playstation geht gegen null, der Wiederbeschaffungswert ist wie oben beschrieben die Kosten zum wiederbeschaffen.
Die Playstation zahlt aber eh nicht die Hausratversicherung, es sei denn im Vertrag wäre Pritronic mit drinn.


Ich habe Pritronic mit bei meinem vertrag mit drinn und da auch einen Schadensfall gehabt.

Ein Bekannter hat wasser in meinen Reciver geschüttet, KEIN Vorsatz.
Das Gerät hat mal 1000 DM gekostet, heute also ca.500 Euro.
Das Gerät war 7 Jahre alt, die gegnerische Haftplicht bezahlte NULLKOMMANIX da das Gerät keinen Wert mehr hatte.
Folglich habe ich den Schaden meiner Hausrat gemeldet, die hat bezahlt ganz ohne zu murren, das hätten die nicht getan wenn ich keinen Anspruch auf das Geld gehabt hätte.
Ich musste denen lediglich eine Quelle nennen wo es das Gerät noch gab und was das da kostet.
 
Auch eine 20 Jahre alte Küche kostet Geld, alleine der Schreiner der die alte ab und die "neue" aufbauen muss, evtl. änderungen garnichterst mitberücksichtigt.
Psst, das gehört zum Schaden und wird mitbezahlt. Oder bekommst Du beim Auto auch nur einen Spoiler von der versicherung, den Anbau musst Du selber zahlen?

Den Zeitwert legt die Privathaftplicht des Schadensverursachers fest und hat garnix mit den kosten zu tun die endstehen wenn man sich die gleiche küche nochmal besorgen würde.
Quatsch, den Wert wollen die festlegen. Im Endeffekt muss man sich einigen, kann man das nicht, legt ein Richter die Höhe des Schadens fest. Eine Versicherung kann dem Geschädigten gar nichts vorschreiben.

Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe die ich aufbringen muss eine vergleichbare Küche wiederzubekommen.
Richtig, eine vergleichbare GEBRAUCHTE Küche.

Und genau diese kosten bezahlt auf garkeinen fall die Privathaftplicht des Schadensverursachers.
Sicher tut sie das, sie ersetzt den Schaden. Der Schaden ist die Küche, der Aufbau, der Abbau der alten Küche und die Lieferung. Der Verursacher (oder dessen versicherung) muss den Schaden voll ersetzen. So einfach ist das. Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen.

Da kannste 100 Versicherungstypen fragen, die werden Dir das ALLE sagen.
Frag mal jemanden, der sich mit dem gesetz auskennt, das ist sinnvoller.

Du könntest aber mal sagen bei welcher Gesellschaft Du bist, es dürfte KEIN Problem sein jemanden aus der Gesellschaft zu bewegen dir das hier im Thread nochmalig zu bestätigen.
ich bin bei der HUK, aber SirAd sollte sich damit doch auskennen. Wobei er das nur aus Versicherungssicht bestätigen könnte. Wir bräuchten jemanden, der die Rechtslage kennt.

Der Zeitwert der Playstation geht gegen null, der Wiederbeschaffungswert ist wie oben beschrieben die Kosten zum wiederbeschaffen.
Soll heissen, wenn ich die Dir zerstöre, muss weder ich noch meine Versicherung was zahlen, weil der Wert gegen Null ist? Cool, ich zerstöre demnächst alle alten Sachen bei den Leuten, die ich nicht leiden kann. Kostet ja nichts.

Die Playstation zahlt aber eh nicht die Hausratversicherung, es sei denn im Vertrag wäre Pritronic mit drinn.
Was jetzt, ein Fernseher ist nicht in der Hausrat? Was ist Pritronic?

Ein Bekannter hat wasser in meinen Reciver geschüttet, KEIN Vorsatz.
Das Gerät hat mal 1000 DM gekostet, heute also ca.500 Euro.
Das Gerät war 7 Jahre alt, die gegnerische Haftplicht bezahlte NULLKOMMANIX da das Gerät keinen Wert mehr hatte.
Dann hättest Du mal einen Anwalt fragen sollen, der hätte es Dir erklärt und Dir einen Receiver rausgeholt.
Folglich habe ich den Schaden meiner Hausrat gemeldet, die hat bezahlt ganz ohne zu murren, das hätten die nicht getan wenn ich keinen Anspruch auf das Geld gehabt hätte.
Nein, erstmal hätte der Verursacher zahlen müssen. Der hat den nämlich zerstört.
Ich musste denen lediglich eine Quelle nennen wo es das Gerät noch gab und was das da kostet.
Siehst Du, Du zahlst dafür, dass Du den Receiver ersetzt bekommst. Ich zahle nicht dafür und bekäme ihn trotzdem ersetzt. Den Paragraphen dazu habe ich Dir gepostet.

Marty
 
@MartyMcFly , vergiss es einfach, du WILLST es nicht raffen.

Der Restwert einer sache setzt kein richter fest sondern die Zeitwerttabellen der Versicherungsgesellschaften.

Wer ist Dein ansprechpartner bei der HUK ?
Bitte per PN mitteilen.
Werde versuchen genau den der für Dich zuständig ist zu erreichen.

fangen wir mit Deinem Beispiel Auto an.
Durch Sturm fallen Ziegel vom Dach runter und treffen ein Auto, kaputt geht das Blechdach ( Beule ) und die frontscheibe.

So, wer Zahlt den Schaden ?

Zum Teil die gebäudeversicherung, nämlich ganz genau den "blechschaden"

Für die Frontscheibe jedoch ist Deine Teilkasko verantwortlich.

Vergleichbare einbauküchen gibt es nicht die so aussehen wie meine( und in weiteren 99% der anderen Menschen die eine Einbauküche haben )
Und mit einer Gebrauchten brauche ich mich nicht abspeisen zu lassen, Küche ist ein Hygienebereich, da braucht sich KEINER was gebrauchtes geben zu lassen.

"Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen"
FALSCH ! wer vorsätzlich einen Schaden verursacht muss haften, aber nur in der Höhe des Zeitwertes, nicht des Wiederbeschaffungswertes!
Den Link hatte ich dir doch gegeben.

Was bitte hat das Gesetz mit den Versicherungsbedingungen zu tun ?
Es endsteht doch kein Klagefall da MEINE Versicherung den Schaden bezahlt.

Wenn Du vorsätzliche Schäden verursachst und erwischt wirst, dann wirst Du merken was es Dich kostet.


Wie kommst Du von Playstation auf Fernseher ?
Pritronic ist eine Zusatzversicherung zur Hausratversicherung, diese zahlt schäden an elektrogeräten.

Aha, und so lange wie der der den Reciver kaputtgemacht hat und einen neuen bezahlen kann( wenn der pleite ist nützt mir es nämlich nichts ) sitze ich ohne Fernseher da ?
Falsch, die Versicherung des Verursachers hätte zahlen müssen, aber nur den Zeitwert !
Und der war 0.

Suche bei google.de doch mal nach Zeitwerttabelle, evtl findest Du ja etwas.

Du willst einen unabhängigen der sich damit auskennt ?

Gerne, wie wäre es mit Herrn Wolfgang Büser?

EDIT: Das ist ZEITWERT https://www.top-versicherungslexikon.de/lexikon/Zeitwert/

und das ist NEUWERT https://www.top-versicherungslexikon.de/lexikon/Neuwert/

siehe auch : https://www.praemiencheck.ch/gmn-makler-mehrpramie.php

"Neuwert(-versicherung): Die Neuwertversicherung ist eine Form der Sachversicherung, die beim Ersatzwert auch die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert entschädigt. Neuwert ist der Betrag, der für die Neuanschaffung oder den Wiederaufbau erforderlich ist."
 
Zuletzt bearbeitet:
@MartyMcFly , vergiss es einfach, du WILLST es nicht raffen.
OK, letzter Beitrag, mehr schreibe ich nicht mehr:

Lies bitte §823 BGB, Absatz 1 und §249 BGB, Absatz 1. Sind jeweils nur zwei Zeilen. Und dann sag mir, was Du daran nicht verstehst.

https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/249.html

Hier auch ein Thread dazu:
https://www.wer-weiss-was.de/theme7/article1065217.html

Der Restwert einer sache setzt kein richter fest sondern die Zeitwerttabellen der Versicherungsgesellschaften.
Das ist schön, und wenn die generische Versicherung sagt "Für die Küche kriegen sie keinen Cent, die hat bei uns Restwert 0", dann muss ich das akzeptieren, weil gegnerische Versicherungen in Deutschland die letzte Instanz bei der Rechtsprechung sind? Gesetze spielen da keine Rolle?

Wer ist Dein ansprechpartner bei der HUK ?
Ansprechparhner? Die haben eine Hotline, da ist jedesmal wer anderes dran.
Werde versuchen genau den der für Dich zuständig ist zu erreichen.
Was sollte das bringen? Wenn ich was von denen kaufen will, dann rufe ich selber dort an. Auskünfte über Rechtslagen hole ich mir von Juristen.

Durch Sturm fallen Ziegel vom Dach runter und treffen ein Auto, kaputt geht das Blechdach ( Beule ) und die frontscheibe.
Ziegel vom Dach? Ich fahre in Dein Auto, ist doch viel einfacher.

So, wer Zahlt den Schaden ?
Ich. Oder meine Versicherung, wenn ich eine habe. In Deinem Beispiel bezahlt das derjenige, der den Schaden verschuldet hat. Wenn ihn niemand verschuldet hat (auch fahrlässig), dann zahlt die Gebäudeversicherung, falls es eine gibt.

Zum Teil die gebäudeversicherung, nämlich ganz genau den "blechschaden"
Die zahlt mir also ein Dach. Den Einbau muss ich selber zahlen, wenn ich Deine Erläuterungen zur Küche richtig deute. Oder zahlt die auch den Handwerker? Und warum zahlt die den bei der Küche nicht?

Für die Frontscheibe jedoch ist Deine Teilkasko verantwortlich.
Quatsch. Erstmal der Verursacher. Gibt es keinen, habe ich Pech oder eben eine Teilkasko.

Vergleichbare einbauküchen gibt es nicht die so aussehen wie meine( und in weiteren 99% der anderen Menschen die eine Einbauküche haben )
Komisch, und ich dachte immer, Küchen, die ich im Möbelhaus kaufe, wären keine Einzelanfertigungen. Wieso machen die dann so Kataloge und haben Modellnamen? Ich habe eine Küche von Alno, Modell weiß ich gerade nicht. Wenn das was innerhalb von 10 Jahren kaputt geht, kann ich Einzelteile davon nachkaufen.
Und mit einer Gebrauchten brauche ich mich nicht abspeisen zu lassen, Küche ist ein Hygienebereich, da braucht sich KEINER was gebrauchtes geben zu lassen.
Dann brauchst DU eine Hausrat, die zahlt DIR eine Neue. Aber vielleicht bin ICH oder ein HARTZ IV-Empfänger auch wieder mit einer Gebrauchten zufrieden, wenn wir dafür 100 Euro Versicherung im Jahr sparen.

"Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen"
FALSCH ! wer vorsätzlich einen Schaden verursacht muss haften
Falsch. Vorsatz muss es gar nicht sein, es reicht locker leichte Fahrlässigkeit. Vorsatz wäre, wenn ich absichtlich Wasser in Deine Wohnung laufen lasse, fahrlässig wäre, wenn ich den Anschluss nicht richtig angebracht habe oder die Maschine nicht beaufsichtigt habe. Beides reicht, um Ersatz leisten zu müssen. Aber Du weißt ja jetzt, wo das steht.

Was bitte hat das Gesetz mit den Versicherungsbedingungen zu tun ?
Pssst, Gesetze regeln in Deutschland das Leben untereinander. Da zählen auch Versicherungsbedingungen zu.
Es endsteht doch kein Klagefall da MEINE Versicherung den Schaden bezahlt.
Ich habe keine Hausrat, meinen Schaden zahlt die Haftpflicht des Verursachers oder der Verursacher selber. Und da kann es ganz schnell vor ein Gericht gehen, wenn man sich nicht einigt über die Regulierung. Ich war zumindest schon 3 mal Zeuge bei solch einem Verfahren, wo es um Schadenersatz ging.

Wenn Du vorsätzliche Schäden verursachst und erwischt wirst, dann wirst Du merken was es Dich kostet.
Bei Vorsatz zahlt ja auch keine Versicherung. Die zahlt nur bis zur groben Fahrlässigkeit. Aber Du weisst ja anscheinend nicht, wann die genau zahlen muss und wann nicht. Frag mal Deine Mutter.

Wie kommst Du von Playstation auf Fernseher ?
Pritronic ist eine Zusatzversicherung zur Hausratversicherung, diese zahlt schäden an elektrogeräten.
Was ist ein Fernseher? Kein Elektrogerät? Eine Waschmaschine? Auch nicht?

Suche bei google.de doch mal nach Zeitwerttabelle, evtl findest Du ja etwas.
Ich finde nichts, poste doch mal.

Du willst einen unabhängigen der sich damit auskennt ?

Gerne, wie wäre es mit Herrn Wolfgang Büser?
Wie wäre es mit einem x-beliebigen Jura-Studenten. Wird sich doch wohl hier im Forum finden lassen.

Ich bin nicht blöd, dass weiss ich.

Marty
 
Wie wäre es mit einem x-beliebigen Jura-Studenten. Wird sich doch wohl hier im Forum finden lassen.

Ich bin nicht blöd, dass weiss ich.

Marty
Lese Dir Deine eigenen Links selber mal RICHTIG durch !

Dann wirst Du erkennen das Du unrecht hast.
Zeitwerttabellen gibt es leider nur für Lederbekleidung !

Aha, ein Student ist Dir lieber als jemand der sich da auskennt.

Deine HUK hat eine o800er nummer, also Kostenfrei !
Diese habe ich gerade angerufen, diese bestätigte mir meine aussagen.

Du willst es einfach nicht verstehen !

auch für mich EOT
 
Lese Dir Deine eigenen Links selber mal RICHTIG durch !
Habe ich. Was habe ich nicht verstanden? Da steht für mich Fahrlässigkeit, was steht bei Dir?

Dann wirst Du erkennen das Du unrecht hast.
Erkenne ich nicht. Erklärs mir.
Zeitwerttabellen gibt es leider nur für Lederbekleidung !
Wie jetzt. Ich brauche die für die Küche. Du hast doch gesagt, Versicherungen zahlen danach.

Aha, ein Student ist Dir lieber als jemand der sich da auskennt.
Nein, ein Student würde schon reichen, weil das Thema der ersten zwei Semester sein dürfen. Wir können natürlich auch einen Bundesrichter fragen, aber den wird es hier im Forum nicht geben.
 
ich bin bei der HUK, aber SirAd sollte sich damit doch auskennen. Wobei er das nur aus Versicherungssicht bestätigen könnte. Wir bräuchten jemanden, der die Rechtslage kennt.

ich werd das nun mal aus kundensicht beschreiben, da bei mir sowas in der richtung passiert ist......
wasserschaden, entstanden wie folgt: vom gartenschlauch, den man nicht zugedreht hatte, ist beim aufkommenden druck die spritzdüse abgeplatzt. über nacht konnte so der keller geflutet werden. dortiges laminat war teilweise durch das nächtliche schwimmen hinüber. handelte sich nicht um bauhauslaminat, daher kein totalschaden. wasser ist in dieser nacht bis ins nachbarhaus durchgedrückt durch die wände. auch da wurde das laminat beschädigt. hausrat hat den wasserschaden im eigenen haus übernommen, auflage: komplette wiederherstellung in den alten zustand, sprich beschädigt weg und neu rein...... beim nachbarn das gleiche spiel, beschädigt weg, neu rein. der nachbar ist parallel der schreinermeister der in beiden häusern den ausbau durchgeführt hat und die instandsetzung nach seiner rechnung von beiden gesellschaften auch so bezahlt bekommen hat. neu für alt...... nix mit zeitwert, hat keinen interessiert. wobei man sagen muss, das in meinem haus ein schaden von nur 6.500€ waren und im nachbarhaus 2.800€. achso, bei der phv ist nichtmal ein gutachter rausgekommen. fotos haben denen schon gereicht......
 
Ich finde das Thema Versicherungen in Bezug auf Hartz IV Empfänger recht spaßig.

Kann mir mal einer erklären, wofür ein Hatz IV Empfänger ne Haftpflicht braucht?

Klar kann er Schäden anrichten wo er haften muss, aber er ist faktisch mittellos.
Da kann der Geschädigte klagen wie er lustig ist, er wird nie etwas bekommen.

Schlimmstenfalls ne Privatinsolvenz und nach sieben Jahren ist alles in Butter.

Und Hausrat, wozu?
Eigene Werte zum versichern gibt es erstmal nicht.
Und obige Diskussion kann man komplett vergessen.
Erstens wohnt jeder anders, ich brauch mir im Dachgeschoss keine Gedanken über Waschmaschinen über mir zu machen.
Zweitens ist die Wahrscheinlichkeit dass etwas passiert, der Verursacher nicht versichert ist und keine finanziellen Mittel hat, sowas von gering, da nutz ich das Geld andersweitig.

Und wenn ich dann lese, dass man eine neue Küche haben will, da krieg ich ja soooooooo nen Hals.
Wie alt die Küche in meiner Wohnung ist, keine Ahnung, war schon drin, Kühlschrank ist 15 Jahre alt, alles gebraucht.

Und das als gutverdienender Angestellter.

Also die Daumenschrauben für Hartz IV Empfänger scheinen noch viel zu viel Luft zu haben.

gruss kelle!