Mal ein kleines Gedankenspiel:
Ich war vor einiger Zeit kurzfristig auf eine Datentarifoption angewiesen, die nennt sich DayFlat (Die Tages-Flatrate).
Angeboten wird diese in meinem Beispiel von der Dt. Telekom.
Nun bedeutet "Flatrate" per Definition folgendes:
Rechnen wir mal großzügig noch die 25 MB hinzu die man in den ersten Minuten als Highspeed bekommen würde, sind wir bei einer definitiven Begrenzung der Verbindung von 687 MB.
Es geht ja nun nicht darum ob das viel/wenig ist für den angegeben Preis, doch wenn ich lt. Definition eine unbegrenzte Nutzung versprochen bekomme; die Nutzung aber tatsächlich äußerst exakt begrenzt ist, handelt es sich dann nicht um einen klaren Fall von Täuschung?
Die Begenzung ergibt sich ja nicht aus einer physikalischen Limitierung duch die maximal verfügbare Bandbreite der Verbindung, sondern wird von einem der Vertragspartner zum Nachteil des anderen Vertragspartners hervorgerufen.
Also nur noch einmal zur Verdeutlichung; ich kritisiere nicht die aus wirtschaftlichen Gründen durchgeführte Drosselung der Verbindung, nur die Vermarktung dieser Leistung als Flatrate dürfte meiner Meinung nach strittig sein. Oder?
Ich war vor einiger Zeit kurzfristig auf eine Datentarifoption angewiesen, die nennt sich DayFlat (Die Tages-Flatrate).
Angeboten wird diese in meinem Beispiel von der Dt. Telekom.
- Kosten: € 0,99 / 24h
- Es gibt 25 MB "Highspeed-Volumen" (bis zu 8 MBit/s)
- Ab 25 MB erfolgt eine reduzierung der Geschwindigkeit auf max. 64 KBit/s
Nun bedeutet "Flatrate" per Definition folgendes:
Da bekomme ich spontan einen Knoten im Kopf, denn wenn ich es mal eben überschlage; kann ich mit 64 KBit/s im theoretischen Idealfall gerundet 0,46 MB pro Minute, 27,6 MB pro Stunde, 662,4 MB in 24 Stunden (also der max. Nutzungsdauer) übertragen.Gabler Wirtschaftslexikon schrieb:Festpreis (vgl. Pauschalpreis), der die unbegrenzte Nutzung eines Gutes gewährt.
Rechnen wir mal großzügig noch die 25 MB hinzu die man in den ersten Minuten als Highspeed bekommen würde, sind wir bei einer definitiven Begrenzung der Verbindung von 687 MB.
Es geht ja nun nicht darum ob das viel/wenig ist für den angegeben Preis, doch wenn ich lt. Definition eine unbegrenzte Nutzung versprochen bekomme; die Nutzung aber tatsächlich äußerst exakt begrenzt ist, handelt es sich dann nicht um einen klaren Fall von Täuschung?
Die Begenzung ergibt sich ja nicht aus einer physikalischen Limitierung duch die maximal verfügbare Bandbreite der Verbindung, sondern wird von einem der Vertragspartner zum Nachteil des anderen Vertragspartners hervorgerufen.
Also nur noch einmal zur Verdeutlichung; ich kritisiere nicht die aus wirtschaftlichen Gründen durchgeführte Drosselung der Verbindung, nur die Vermarktung dieser Leistung als Flatrate dürfte meiner Meinung nach strittig sein. Oder?