News Sexueller Missbrauchsfall: Täter wurde nach Geständnis wieder freigelassen

Hier scheint der Fremd-Täter (Opfer und Täter kannten sich vorher nicht) schon beim ersten Mal erwischt worden zu sein. Zumindest steht nirgends was,daß er schon wiederholt wg. sowas auffällig gewesen wäre.

Wenn ein Sexual-Verbrecher mit seiner ersten Tat "durchkommt", also nicht erwischt wird, sieht er das oft als Freibrief zum Weitermachen an. Ist meine Erfahrung aus dem Umgang mit vielen mißbrauchten Kindern und vergewaltigten Frauen, aber auch so vielen Gerichtsprozessen, in denen ich gesessen hab.

Seinen Prozeß wird er ja wohl auch bekommen. Hier gings ja erstmal nur um die U-Haft und deren Voraussetzungen liegen nach den bisherigen Informationen eher nicht vor.
 
baffi, Wiederholungsgefahr ist ein möglicher Haft-Grund, und theHacker hatte mich doch gefragt, warum ich die Gefahr als gegeben sehe ;)

Daß der Prozeß noch kommt, davon gehe ich auch aus - wenn der Staatsanwalt sich nicht noch überlegt, einfach nen Strafbefehl zu erlassen.
 
Du solltest Dich mal ganz dringend mit der Rechtslage in Deutschland auseinandersetzen...

Dann weiter posten.
Sagt ausgerechnet der, der "Türken-Marco" - oder, wie du ihn nennst "der Uelzener KiFi" - verknackt sehen wollte (will?), obwohl die deutsche Staatsanwalt schon das Ermittlungsverfahren eingestellt hat. Deutsche Gerichte/Staatsanwälte sind übrigens sehr wohl für Kindesmißbrauch, der im Ausland begangen wurde, zuständig.
 
baffi, Wiederholungsgefahr ist ein möglicher Haft-Grund.

Ja, aber nur wenn bestimmte Tatsachen die Wiederholungsgefahr begründen. Das Wörtchen bestimmt ist hier in dem Sinne zu verstehen, dass Einzelfallumstände, welche sich auch belegen lassen den Schluß zulassen, dass der Täter seine Tat wiederholt.

Deine Aussage ging ja dahin, dass nach Deiner Erfahrung die Täter, die nicht erwischt wurden weitermachen. Abgesehen davon, dass diese Erfahrungswerte, selbst wenn sie sich beweisen liessen noch nicht die konkrete Wiederholungsgefahr für unseren Täter begründen, aber er wurde doch erwischt?

Wo siehst Du also jetzt die bestimmten Tatsachen, die die Wiederholungsgefahr unseres Täters begründen?
 
Wo siehst Du also jetzt die bestimmten Tatsachen, die die Wiederholungsgefahr unseres Täters begründen?
Er war schon zur Tatzeit alkoholisiert, wie er selbst sagte (siehe Post # 1), auch wenn er die Hauptmenge Alkohol angeblich erst nach der Tat getrunken haben will. Wenn er schon bei leichter Alkoholisierung ein solches Verbrechen begeht (auch der Versuch ist ja strafbar), dann besteht doch immer Gefahr, sowie er zum Alkohol greift. Wer garantiert dafür, daß er bis zum (möglichen) Prozeß keinerlei Alkohol mehr trinkt?
 
Wenn Dir das als Begründung für die Wiederholungsgefahr ausreicht, ist es kein Wunder dass Dir die Juristen widersprechen.

Woher nimmst Du denn die hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Täter bei jedem Alkoholkonsum diese Tat wiederholen wird? Kann es nicht sein, dass bereits das eingeleitete Verfahren auf ihn einwirkt und er sich auch im alkoholisierten Zustand daran erinnern wird?

Welche Tatsachen (die hier bislang bekannt sind, bzw. sich aus einer anderen Quelle ergeben) zeigen denn, dass sich der Täter unter Alkoholeinfluss generell nicht unter Kontrolle hat?

Gruß

baffi
 
Mir widersprechen längst nicht alle Juristen. Das hält sich ungefähr die Waage. Vertreter der Nebenklage sind eher auf meiner Seite als Verteidiger, und bei Staatsanwälten isses echt geteilt.

Ich nehme die Wahrscheinlichkeit aus meiner Prozeß-Erfahrung. Egal, ob er sich auch besoffen an das eingeleitete Verfahren erinnern KANN. Er HÄTTE sich auch im leicht (sagt er) alkoholisierten Zustand daran erinnern MÜSSEN, daß seine Tat ein Verbrechen ist. Entweder HAT er sich NICHT daran ERINNERT, oder es war ihm EGAL. Bleibt die Frage, inwieweit der Alkohol "mitschuldig" ist, oder ob er die Tat auch völig nüchtern begangen hätte (was ich nicht glaube).

Sorry, baffi, einiges ist logisch nicht erklärbar sondern kommt "aus dem Bauch heraus". Da spielen Erfahrungen eine gewisse Rolle, aber auch Gefühle. Bei der Nicht-Inhaftierung dieses Kerls hab ich einfach Bauchschmerzen.
 
Dir ist Dein Bauchgefühl natürlich erlaubt und Deine daraus resultierende Meinung auch zu tolerieren.

Ein Richter jedoch kann nicht nach Bauchgefühl handeln und ist verpflichtet nach dem Gesetz zu handeln.

Und wie gesagt, ich kann hier (jedenfallls nach den bisherigen Informationen) keine besonderen Tatsachen erkennen, die es nahelegen, dass der Täter seine Tat wiederholen wird.
 
Für die Würdigung einer Tatsache braucht der Richter aber erstmal eine irgendeine Tatsache.

Wenn der Richter keine Tatsache hat und sich eine erfindet, nennt man das Rechtsbeugung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf ich mal eine provokante Frage stellen: Ich lese in dem Bericht nichts von der Tat, welchen "sexuellen Missbrauch" im Sinne des Strafgesetzbuches hat er denn eigentlich begangen bzw. wird ihm vorgeworfen?

Marty
 
Wenn er schon bei leichter Alkoholisierung ein solches Verbrechen begeht (auch der Versuch ist ja strafbar), dann besteht doch immer Gefahr, sowie er zum Alkohol greift. Wer garantiert dafür, daß er bis zum (möglichen) Prozeß keinerlei Alkohol mehr trinkt?

Gemäß dieser Argumentation müsste man jeden Autofahrer einbuchten, der durch Unaufmerksamkeit einen Menschen verletzt/getötet hat.

Unaufmerksam kann man immer sein.

Hinzu kommt noch die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die zu erwartende Strafe.

Wir haben hier so etwas wie Freiheitsberaubung mit versuchtem sexuellen Missbrauch, bei einem geständigen Ersttäter.
Macht laut Bauchgefühl ne Geldstrafe, wenn es hochkommt, ein paar Monate auf Bewährung.

Da verhängt kein Richter in Deutschland U-Haft.

Denn es gilt immer noch:
Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Egal ob Kinderschänder, Schläger oder Autofahrer.

gruss kelle!
 
Wollt ich heute früh um 6 schon schreiben, aber dann ist mir der Rechner abgeschmiert: Folgt man der SN-Quelle mal einen Link weiter https://www.polizei.bayern.de/niederbayern/news/presse/aktuell/index.html/99070 stellt sich raus, daß nicht sehr viel passiert ist. Er hat dem Mädchen Geld geboten, aber es wohl nicht mal begrabbelt.

Sieht aus, als wäre der Vorwurf, besoffen Auto gefahren zu sein, das nach dt. Recht strafbarere Vergehen. Der Richter konnte gar nicht anders als KEINEN Haftbefehl auszustellen.
 
Sieht aus, als wäre der Vorwurf, besoffen Auto gefahren zu sein, das nach dt. Recht strafbarere Vergehen. Der Richter konnte gar nicht anders als KEINEN Haftbefehl auszustellen.

Da sieht man mal wieder sehr schön, welche Motivation hinter der Nachricht steckte.

Nicht nüchtern informieren, sondern ganz gezielt Emotionen wecken, die das Gehirn ausschalten.

Vielen scheint ja offensichtlich nicht mal bekannt zu sein, welchen Tatenspektrum sich hinter dem Begriff "sexueller Kindesmissbrauch" steht.

Wenn mich nicht alles täuscht, kann man diesen Straftatbestand schon erfüllen, ohne jemals ein Kind berührt zu haben.
Und dafür fordern dann Leute U-Haft...

gruss kelle!