Hier scheint der Fremd-Täter (Opfer und Täter kannten sich vorher nicht) schon beim ersten Mal erwischt worden zu sein. Zumindest steht nirgends was,daß er schon wiederholt wg. sowas auffällig gewesen wäre.
Wenn ein Sexual-Verbrecher mit seiner ersten Tat "durchkommt", also nicht erwischt wird, sieht er das oft als Freibrief zum Weitermachen an. Ist meine Erfahrung aus dem Umgang mit vielen mißbrauchten Kindern und vergewaltigten Frauen, aber auch so vielen Gerichtsprozessen, in denen ich gesessen hab.
Seinen Prozeß wird er ja wohl auch bekommen. Hier gings ja erstmal nur um die U-Haft und deren Voraussetzungen liegen nach den bisherigen Informationen eher nicht vor.