News Sexueller Missbrauchsfall: Täter wurde nach Geständnis wieder freigelassen

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25 April 2006
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[N] Sexueller Missbrauchsfall: Täter wurde nach Geständnis wieder freigelassen

Folgende News wurde am 10.08.2009 um 14:32:00 Uhr veröffentlicht:
Sexueller Missbrauchsfall: Täter wurde nach Geständnis wieder freigelassen
Shortnews

Am vergangenen Samstag hatte in Mitterfels (Straubing-Bogen) ein 31 Jahre alter volltrunkener Mann ein elf Jahre altes Mädchen sexuell missbraucht und wurde daraufhin von der Polizei verhaftet (SN berichtete). Da der Mann stark alkoholisiert war, konnte er nun erst von der Polizei verhört werden. Der Täter hat zum Teil eingestanden, dass er zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol stand. Allerdings hätte er den größten Teil des Alkohols nach dem Besuch eines Freibads konsumiert. Den sexuellen Missbrauch an der Elfjährigen hatte er noch vor Einnahme der größeren Menge Alkohol begangen. Am Tag des Delikts, nach seiner Festnahme, wurden zwei Blutproben angeordnet, um so die wirkliche Alkoholisierung zum Zeitpunkt der Tat feststellen zu können. Der Täter hat den sexuellen Missbrauch am Mädchen gestanden. Der Mann wurde nach Absprache mit einem Staatsanwalt freigelassen.
 
wo sind wir denn hier?
was für ein scheiss...

Ich hätte mal eine frage an die, die den typen freigelassen haben:

HAB IHR KINDER ?

Ihr Schweine
 
wo sind wir denn hier?

In einem Rechtsstaat...

Ich hätte mal eine frage an die, die den typen freigelassen haben:

HAB IHR KINDER ?

Ist das relevant?
Nein.

Sofern weder Verdunklungs- noch Fluchtgefahr besteht, ist eine Inhaftierung in der U-Haft nicht wirklich vorgeschrieben...

Das Urteil hat später ein Gericht zu fällen...


Schade dass ich mir ne Verwarnung einholen würde, wenn ich schreiben würde, was Du in meinen Augen bist...

gruss kelle!
 
Achso wenn jmd ein kind misshandelt muss er nicht in u haft aber wenn er steuer hinterzieht dann schon oder was?

Ich kenn jmd der für sehr viel weniger 3 monate in u haft saß.

natürlich ist es nicht relevant, kannst dir ja gendanken machen warum ich das geschrieben hab ich glaube das bekommste schon raus.


kannst ruhig schreiben was du von mir denkst wenn du es richtig begründen kannst ist es ok.

Hast du schonmal was von wiederholungstäter gehört?
wenn das 11 jährige kind deins gewesen wär dann würdest du bestimmt nicht so reden.

Ich sag ja nicht dass man den mann vor die mauer stellen soll.

edit: U Haft kann man mit der Zeit die man absitzen muss verrechnen falls du angst hast das n kinderschänder zu lange sitzen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sofern weder Verdunklungs- noch Fluchtgefahr besteht, ist eine Inhaftierung in der U-Haft nicht wirklich vorgeschrieben...

Das Urteil hat später ein Gericht zu fällen...

Die Frage, ob diese Entscheidung RICHTIG ist, ist durchaus begründet.

Die Gefahr einer Wiederholungstat ist gerade im Hinblick auf Mißbrauchsfälle gemäß §117 StPO ein hinreichender Haftgrund.

Und zwar ganz rechtsstaatlich. ;)
 
hab das ganze an unsere Kanzlerin weitergeleitet.

Natürlich antwortet sie nicht selbst, aber sie hats nun aufm Tisch.

Je öfter sie das aufn Tisch bekommt, muss sie evtl handeln

cdu.de/kontakt

murph
 
Hast du schonmal was von wiederholungstäter gehört?
wenn das 11 jährige kind deins gewesen wär dann würdest du bestimmt nicht so reden.


Wenn es sein Kind wäre könnte er auch nichtmehr objektiv auf diesen Fall blicken, richtig? Also ist diese hypothetische Fragestellung irreführend.
Da wir aber keinen Bezug zur Tat haben können wir hier ganz sachlich darüber reden(bzw. sollten wir das können...).
Nun ist es eine Tatsache, dass der Mann nicht aktenkundig ist und außerdem unter alkoholischem Einfluss stand. Dementsprechend ist die Gefahr einer Wiederholungstat sehr gering, zumahl sein Geständnis auch eine Reue offenbart.
Da der Mann wohl nicht fluchtgefährdet ist, kann ihm nun also der Prozess gemacht werden und somit wird er dann verurteilt werden. Das ist unser Rechtsstaat und das muss auch so sein. Denn man könnte jedem Täter die Gefahr einer Wiederholungstat unterstellen und ihn somit in U-Haft setzen. Das wäre schwachsinnig und vorallem verdammt teuer, sowie aus menschenrechtlicher Sicht fragwürdig, da erst die Justiz ihn schuldig sprechen kann (bzw über das Ausmaß der Schuld urteilen darf).
(übrigens ist die Überschrift dieser News deutlich irreführend)

hab das ganze an unsere Kanzlerin weitergeleitet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
 
@ darkkurt: § 117 StPO? Ich seh eher § 112 als zutreffend an.

(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.
Dringender Tatverdacht ist gegeben, denn er hat gestanden. Fragt sich dann wieder, wieviel Promille er beim Geständnis hatte, wie beim mutmaßlichen Mörder von Corinna).

Fluchtgefahr entfällt meist, wenn der Beschuldigte nen festen Wohnsitz, ne Familie und nen Job hat. Steht nix dazu inder ShortNews und auch nicht in deren Quelle.

Verdunklungsgefahr entfällt "dank" Geständnisses. Bleibt die Wiederholungsgefahr. Sehe ich bei Sexualdelikten (fast) immer als gegeben an, weiß aber, es gibt viele Juristen mit gegenteiliger Meinung.
 
Aus der Nachricht kann ich jedenfalls solche Tatsachen auch nicht erkennen , weshalb die Aussage von Kelle aus meiner Sicht durchaus vertretbar war.
 
Guter Einwand, leider ohne die Quelle :roll:.

Edit: Danke für den Nachtrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
hey leute ich glaube ich bin im falschen film

was wollt ihr denn von mir hören?
dass es gut war den frei zu lassen?

wie gesagt es ist nichts dabei den täter in u haft zu lassen bis zu seinem prozess.(in dem fall spielen die kosten keine rolle, meiner meinung nach)

Man kann ihm ja immer noch seine uhaft zeit anrechnen.

viel spaß noch in dem tread ich hab damit abgeschlossen.

ciao
 
wie gesagt es ist nichts dabei den täter in u haft zu lassen bis zu seinem prozess.(in dem fall spielen die kosten keine rolle, meiner meinung nach)

Man kann ihm ja immer noch seine uhaft zeit anrechnen.

Niemand hat etwas gegen Deine Meinung gesagt.

Nur kann in einem Rechtsstaat eben kein Richter jemanden einsperren, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.

Und das ist auch gut so.

Da würde es dem Richter im übrigen auch nicht helfen, wenn er Kinder hätte...
 
wie gesagt es ist nichts dabei den täter in u haft zu lassen bis zu seinem prozess.(in dem fall spielen die kosten keine rolle, meiner meinung nach)

Man kann ihm ja immer noch seine uhaft zeit anrechnen.

Bisher wurde das Ausmaß seiner Schuld noch nicht festgestellt, also weiß man gar nicht, ob er denn tatsächlich hinter Gitter kommen wird(Anhand der zweiten Quelle lässt sich ja erkennen, dass er stark alkoholisiert war und das Mädchen nicht ausgezogen hat, sondern ihr Geld dafür angeboten hat, was aufgrund der bademeisterin verhindert werden konnte.) Natürlich handelt es sich um ein verwerfliches Verbrechen, nur scheint keine weitere akkute Gefahr von diesem Mann auszugehen, weshalb er bis zur Verhandlung auf freiem Fuß ist.
 
@ theHacker: Meine Formulierung war zu allgemein.

Hier scheint der Fremd-Täter (Opfer und Täter kannten sich vorher nicht) schon beim ersten Mal erwischt worden zu sein. Zumindest steht nirgends was,daß er schon wiederholt wg. sowas auffällig gewesen wäre.

Wenn ein Sexual-Verbrecher mit seiner ersten Tat "durchkommt", also nicht erwischt wird, sieht er das oft als Freibrief zum Weitermachen an. Ist meine Erfahrung aus dem Umgang mit vielen mißbrauchten Kindern und vergewaltigten Frauen, aber auch so vielen Gerichtsprozessen, in denen ich gesessen hab.
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Und ja, Gespräche mit Tätern gehören auch dazu. Komme mir jetzt bloß keiner mit dem Argument: "Mit solchen Monstern redet man doch nicht"! Doch! Weil nur wenn man weiß, warum etwas geschehen ist, man die Wiederholung verhindern kann. Und wer sollte besser wissen, waum er etwas getan hat als der TÄTER?
 
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