News Sexualstraftäter flieht aus Maßregelvollzug

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 09.07.2011 um 15:39:09 Uhr veröffentlicht:
Sexualstraftäter flieht aus Maßregelvollzug
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Oldenburg (dts) - Am Samstagmorgen gegen 5: 30 Uhr ist ein 40-Jähriger, der in der Vergangenheit mehrfach wegen Sexualstraftaten strafrechtlich in Erscheinung getreten war, aus dem Maßregelvollzug der Karl-Jaspers-Klinik im Landkreis Ammerland (Niedersachsen) geflüchtet. Dies teilte die Polizei am Samstag mit. Dem Vernehmen nach konnte der Mann durch ein Fenster, welches er aufbrach, flüchten. Der 40-Jährige gilt Polizeiangaben zufolge als sehr gewalttätig. Der Flüchtige ist circa 1,75 Meter groß, wiegt circa 70 Kilogramm, hat schütteres helles Haar und ist Brillenträger. Neben dem lückenhaften Gebiss ist nach Polizeiangaben ein tätowiertes Kreuz am linken Unterarm ein auffälliges Detail am Körper des Flüchtigen.
 
... oder nach 18 Monaten wegen guter Führung entlassen :LOL: :-?
 
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,773428,00.html

Nö, schon im letzten Anlauf hatte er 6 1/2 Jahre gekriegt. Wehnen galt bisher als ausbruchssicher, was man ab jetzt leider nicht mehr sagen kann.

Nein, ich bin nicht der Meinung, daß jeder dieser Täter therapierbar ist, aber es ist auch nicht jeder untherapierbar. Bevor man's nicht versucht hat, kann man die Spreu nicht vom Weizen trennen. Und nein, beim letzten Mal wurde es NICHT versucht.
 
Lustig dabei: Der Ausbruch an sich ist ja keine Straftat. Man kann ihn dafür nicht zusätzlich belangen.

Marty
 
Is das kein Widerstand gegen die Staatsgewalt?
 
Is das kein Widerstand gegen die Staatsgewalt?
Nein. Hat er einen Vollzugsbeamten verletzt oder bedroht? Widerstand kann da nur gegen Personen gerichtet sein.

Was natürlich passiert ist, ist eine Sachbeschädigung, die dürfte aber kaum eine Haftstrafe nach sich ziehen.

Marty
 
Warum gelten Sitzblockkaden dann auch als Widerstand gegen die Staatsgewalt?

Ich glaube das Argument ist, dass das ein Gefangener seiner Freiheit beraut ist und niemandem vorgeworfen wird seine Freiheit wieder zu erlangen. Find ich nach unserem Legitimationsprinzip auch das einzig richtige. Ob das Legitimationsprinzip jetzt so gelungen ist sei mal dahin gestellt.
 
Warum gelten Sitzblockkaden dann auch als Widerstand gegen die Staatsgewalt? Weil die Personen an Dir zu schwer heben müssen wenn sie Dich wegtragen?

Eine Sitzblockade an sich ist kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das Wegtragen ebenfalls nicht. Nur wenn Du Dich dem Wegtragen widersetzt.

Eine Sitzblockade an sich kann unter Umständen aber eine Nötigung darstellen.

Marty
 
Sitzblockaden und auch das Anketten an Bahngleise (z. B. bei den Castor-Transporten) sind KEIN Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das hätten nur unsere rechten Law-and-Order-Fanatiker gern so, die in Wahrheit aber nicht Recht und Gesetz sondern Staatsmacht und Willkür derselben wollen.

Ob das Verbiegen von Gitterstäben (eigentlich würde der Nummer ja Respekt gebühren, wenn der Typ nicht so gefährlich wäre) eine Sachbeschädigung ist, hängt davon ab, wie hoch der Aufwand zur Reparatur ist. Wer mir ein rohes Ei auf die Fensterscheibe schmeißt, begeht keine Sachbeschädigung, weil Fenster ohnehin regelmäßig geputzt werden und der Mehraufwand marginal ist. Geht das Fenster beim Wurf kaputt, ist es natürlich eine Sachbeschädigung (dann war das aber kein normales Ei).

Der Ausbruch selbst ist nicht strafbar, nur wenn ihm jemand dabei geholfen hat, ist das Gefangenenbefreiung.
 
Ob das Verbiegen von Gitterstäben (eigentlich würde der Nummer ja Respekt gebühren, wenn der Typ nicht so gefährlich wäre) eine Sachbeschädigung ist, hängt davon ab, wie hoch der Aufwand zur Reparatur ist.
Der hat die mit einem Schnürsenkel verbogen, es sollte problemlos möglich sein, die zurückzubiegen.

Wobei: Jetzt könnten die diese Art von Gitterstäben vermutlich auch direkt ausbauen.

Marty