Selbstständig? Wieviel muss man verdienen

Hi, um Deinen Verdienst auszurechnen mußt Du einfach Dein Einkommen ( was Du Dir realistisch vorstelltst ) + die Kosten für den Geschäftsbetrieb + Versicherungen rechnen. Geschäftskosten halten sich vielleicht noch im Rahmen, aber dazu gehören Telefonkosten-DSL , Software und Hardwarekosten. Eventuell Kosten für die Werbung mit einplanen.
Mindestens 30% für die Steuer zurücklegen . Die wird erstmals im kommenden Kalenderjaghr ermittelt und ist dann in einer Summe innerhalb 14 Tagen fällig ( das bricht einigen das Genick ). Für Versicherungen mußt Du mind. 300-400 Euro pro Monat kalkulieren. Wichtig ist die Krankenversicherung und die Betriebshaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Existenzgründerzuschuss bekommt man, wenn man aus der Arbeitslosigkeit ( also Bezug von mind. 1 Monat Arbeitslosengeld ) sich selbständig macht mit einem vernünftigen Konzept. Dazu gehört die Kostenplanung für die ersten 3 Jahre. Existenzgründerzuschuss wird für 9 Moante in Höhe des vollen Arbeitslosengeldes gewährt. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss zur Versicherung von 300 Euro monatlich.

Die IHK bietet Existenzgründer-Seminare im Regelfall kostenlos oder gegen eine sehr geringe Gebühr an. Das macht Sinn, die vorab zu besuchen.

Vielleicht hilft Dir das ein wenig weiter.

Bin selber gerade dabei mich selbständig zu machen und bereite das seit reichlich 1 Jahr neben meiner Arbeit vor. Denke, das man sich das alles reichlich überlegen soll. Die Kunden kannst Du nicht erst suchen, wenn Du von dem Einkommen schon leben mußt.

Viel Erfolg René ( amwiking )
 
Hab auch mal ne Frage, wenn ich ein Gewerbe anmelde, geh ich einfach mal davon aus, dass man dort genau angeben muss, für was man es anmeldet ^^ Was ist aber, wenn ich das für 2 unterschiedliche Bereiche möchte, beispielsweise für Losehandel und Werbung auf ner HP.



Wenn es zwei verschiedenartige Sachen sind, macht es Sinn, 2 Gewerbe anzumelden. Sind zwar im schnitt 25 Euro mehr Gebühren, dann läßt sich das aber besser trennen. Oder Du findest eine plausible globale Bezeichnung für die auszuführenden Tätigkeiten.


Gruß René ( amwiking )
 
Wäre das denn konkret ?

"Handel mit Klammlosen, Vermarktung von Werbefllächen der Seite www.xyz.de "

würde ich als ausreichend konkret empfinden, wenn nicht denn sagt dir der Sachbearbeiter das schon....weiß allerdings auch nicht ob die rummosern werden weil ihnen der Begriff " Klammlose" nichts sagt

Du solltest auf jeden Fall versuchen das mit einer Gewerbenameldung durchzubekommen denn doppelten Papierkram und doppelte Gebühren brauch wirklich niemand und das Dir das steuerlich oder logistisch irgendwas bringen würde seh ich in deinem Fall auch nicht
 
Da hab ich mal ne Frage, wo ich die ganzen Kundigen grad hier hab.

Ich hab mein Gewerbe zum 01.01.07 angemeldet, anfang Dezember.

Ist das normal das ich per Post immer noch nix zur betrieblichen Erfassung bekommen habe?
 
Da hab ich mal ne Frage, wo ich die ganzen Kundigen grad hier hab.

Ich hab mein Gewerbe zum 01.01.07 angemeldet, anfang Dezember.

Ist das normal das ich per Post immer noch nix zur betrieblichen Erfassung bekommen habe?

bei mir hat das mehrere wochen geaduert bis ich alle infos hatte.

Ich habe mein Gewerbe mit "Programmieren" definiert. Der beim FI hat gesagt, dass ich auch was anderes am PC machen kann (Internet) solange ich nicht mit gegenständen handel, könnte ich das unter "Programmieren" fassen
 
bei mir hat das mehrere wochen geaduert bis ich alle infos hatte.

Ich habe mein Gewerbe mit "Programmieren" definiert. Der beim FI hat gesagt, dass ich auch was anderes am PC machen kann (Internet) solange ich nicht mit gegenständen handel, könnte ich das unter "Programmieren" fassen

ahja, danke!

Aber ich kann ohne Steuernummer doch noch keine Rechnungen schreiben, dass is ja mal n Mist...
 
Können schon, nur wenn der Betrag über der Kleinstbetragsrechnung liegt, kann der andere Unternehmer (sofern er einer ist) keine Vorsteuer ziehen (also darf er nicht)...
 
Hallo,
es kommt auch drauf an welche Steuerklasse du hast!

Ich weiß grad nicht welche Steuerklasse das war, aber z.B. musst du in mancher Klasse 7000 Euro verdienend amit du 3000 ausgezahlt bekommt, bei 4000 Euro brutto bekommst du 1200 ausgezahlt!

Als selbständiger gibt es aber keine Steuerklassen...

Was is denn DAS für grober Unfug!? Da möcht ichbitte für beide Aussagen ne Quelle oder anderen Nachweiß!
 
Hab auch mal ne Frage, wenn ich ein Gewerbe anmelde, geh ich einfach mal davon aus, dass man dort genau angeben muss, für was man es anmeldet ^^ Was ist aber, wenn ich das für 2 unterschiedliche Bereiche möchte, beispielsweise für Losehandel und Werbung auf ner HP.
Ich hab "Internetdienstleistungen" ... so von wegen kein Schwamm. ;)
 
Was is denn DAS für grober Unfug!? Da möcht ichbitte für beide Aussagen ne Quelle oder anderen Nachweiß!

Also meine Aussage ist mit sicherheit kein Unfug und ich liefer dir die Quellen.

Eine Steuerklasse gibt es nur bei Arbeitnehmern, und die ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.


Siehe dazu EStG §§38ff insbesondere
§38b Lohnsteuerklassen
 
mwst kann man schon bei 1€ umsatz bzw. gewinn ausweisen !

Das kann man sich selber aussuchen wenn man das Gewerbe anmeldet (war auf jedenfall so bei mir)


:roll: :roll: Aber irgendwie kommen wir hier vom Thema ab !!!!! :roll: :roll:
 
Umsatz, nicht gewinn, und das geht auch shcon unter 1€ ;)

Naja das hängt doch alles mit dem Thread zusammen...
Aber das hast du nciht gemacht, als du das gewerbeangemeldet hats (Das passiert bei der gemeide) sondern, als du dich angemeldet hast steuerlich erfasst zu werden (Beim FA).

Würde mich zumindest wundern...
 
Undzwar mache ich gerade ne Ausbildung, aber irgendwie möchte ich mich lieber selbstständig machen.
....

Du hast doch mit deinem Ausbildungsvertrag einen sicheren Boden.
Versuch nebenbei bereits mit deinem gewünschten Gewerbe Fuß zu fassen, wie es ja nun auch öfter beschrieben wurde.
Ich habe kurz vor Weihnachten in einem Lehrgang erfahren, daß auch solche "nebenberufliche Selbständigkeiten" unter gewissen Vorraussetzungen gefördert werden. Ich meine NICHT Ich-AG oä. In unserer Schulung (konkreter Fall eines Graphikers) geht es nach einer Gewerbeanmeldung immerhin um eine Förderug von monatlich 250,-€.
Der Betreffende bekommt diese Förderung ohne Anrechnung/Verrechnung mit seinem aktuellen HartzIV.

Gute Informationen gibt es mMn auch unter www.softwarepaket.de
 
Also, es ist ja so:

Gewerbe "läuft" ab 01.01.07.

Betriebliche Erfassung ist noch nicht erfolgt.

Ich möchte als Kleinunternehmer "gehandelt" werden, bedeutet also, dass ich keine MwSt ausweisen darf.

Wie mach ich das nun sinnvollerweise mit Rechnungen schreiben?

B2T:
Auf los gehts los - Gewerbe haste ja schon.

Schau einfach, was Miete, Strom, Nahrung etc. kosten würde.
Dann noch alle Kosten für dein Gewerbe - also Telefon, DSL ect. und alle Versicherungen.
Dann noch das was du "zur freien Verfügung" haben willst, und fertig is die Sache.
 
Also, es ist ja so:

Gewerbe "läuft" ab 01.01.07.

Betriebliche Erfassung ist noch nicht erfolgt.

Ich möchte als Kleinunternehmer "gehandelt" werden, bedeutet also, dass ich keine MwSt ausweisen darf.

Wie mach ich das nun sinnvollerweise mit Rechnungen schreiben?
Klar darfst du mwst ausweisen ! Musst es nur bei der Gewerbeanmeldung sagen das du mwst ausweisen möchtest

B2T:
Auf los gehts los - Gewerbe haste ja schon.

Schau einfach, was Miete, Strom, Nahrung etc. kosten würde.
Dann noch alle Kosten für dein Gewerbe - also Telefon, DSL ect. und alle Versicherungen.
Dann noch das was du "zur freien Verfügung" haben willst, und fertig is die Sache.
Ja den groben Umpfang weis ich auch, wollte aber mal gern genaue Zahlen wissen. Halt von wem der schon selbstständig ist/war.
 
Ich hab "Internetdienstleistungen" ... so von wegen kein Schwamm. ;)

bei mir haben die das damals nicht aktzepiert und wollten genau wissen, was ich mache.

Jetzt steht da "Verkauf von Werbeemails und Bannerwerbung" ;)

Klar darfst du mwst ausweisen ! Musst es nur bei der Gewerbeanmeldung sagen das du mwst ausweisen möchtest

Nein, wenn er als Kleinunternehmer nach §19 UStG gehandhabt werden will darf er es natürlich nicht.