Selbstständig trotz arbeitslosigkeit

marc1985

King of Spam
ID: 396031
L
22 April 2010
337
13
Hallo Klammunity,

mich würde folgendes interessieren und zwar kann man sich selbstständig (nebenberuflich) machen obwohl man Arbeitslos gemeldet ist?
 
ein Nebengewerbe kannst du nur melden, wenn du arbeitest, als arbeitsloser tust du das ja nicht

wenn du ein Gewerbe als Arbeitsloser anmeldest, bist du automatisch selbstständig und nicht mehr arbeitslos

wie schon geschrieben wurde, gibt es da aber auch Fördermittel, die sind meistens gar nicht mal so wenig
 
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wenn du ein Gewerbe als Arbeitsloser anmeldest, bist du automatisch selbstständig und nicht mehr arbeitslos

Stimmt ja so mal nicht. Es ging um nebenberuflich! Wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, kannst Du nebenbei noch etwas machen. Allerdings in einem eng begrenzten finanziellen und zeitlichen Rahmen ...

https://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgruendung/kurse/nebenberuflich-selbststaendig/genehmigungen-antraege/arbeitsagentur.html
 
Ich bin ja auch nebenberuflich selbstständig. Die vom Jobcenter lassen mich mittlerweile mit 1€ Jobs in Ruhe, weil ich mehr verdiene mit meinem Kram, als was ich bei diesem Job bekommen würde.

Sie sagen selber, dass sie mir meine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht kaputt machen wollen, was ja auch Schwachsinn wäre.
 
also so wie ich das jetzt in den links verstanden habe, damit der Gründungszuschuss gewährt wird muss die Selbstständigkeit Hauptberuflich ausgeübt werden
 
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also so wie ich das jetzt in den links verstanden habe, damit der Gründungszuschuss gewährt wird muss die Selbstständigkeit Hauptberuflich ausgeübt werden

Ja. Weil die wollen natürlich nur einmal richtig Geld in Dich investieren, um Dich möglichst nie wieder zu sehen - was ich Dir auch von ganzem Herzen wünsche ;)

Aber bitte. Bevor Du noch mehr Zeit hier investierst, geh lieber mal direkt zu Deiner zuständigen Stelle. Die werden dafür bezahlt, Dir zu helfen!
 
Kann man eigentlich während dieser "Förderungszeit" vom Arbeitsamt freiwilig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen, d.h. wenn das alles nicht klappt mit der Selbständigkeit, bekomme ich dann im Anschluss nochmals Arbeitslosengeld??
 
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Das war auf jeden Fall mal möglich, allerdings wenn ich mich richtig erinnere, nur als Pilotprojekt zeitlich befristet. Ob das ausgelaufen ist oder verlängert wurde, weiß ich aktuell nicht.

Schnellere Antwort findest Du aber direkt bei den zuständigen Stellen oder den spezialisierten Foren.
 
Um einen Gründungszuschuss zu bekommen, muss man sich hauptberuflich selbstständig machen und dafür ein schlüsseliges Konzept vorlegen. Das ganze muss dann noch vom Vermittler abgesegnet werden.
Wenn du dich nur nebenberuflich selbstständig machen willst, wird das wie ein ganz normaler Job gehandhabt, ich weiß allerdings nicht wie das dann mit der Krankenversicherung ist.

Ich würde mir übrigens ein extra Geschäftskonto zulegen - da gibts auch kostenlose Onlinekonten. So erspart man sich das monatlich Offenlegen der privaten Kontoauszüge. Ich hab mir damals auch eines zugelegt und dazu noch ein Tagesgeldkonto beim selben Anbieter.

Geschäftskonten findet man nicht so leicht, weil die meisten Anbieter da richtig Gebühren verlangen. Am besten mal auf diesen Vergleichseiten wie hier oder hier suchen, so hab ich das gemacht.

Viele Grüße
Pinkpaulchen
 
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