schwere Körperverletzung

lumina

New member
7 Januar 2007
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Hallo Forum,


ich bin neu hier habe mich grade hier angemeldet weil ich einige wichtige Fragen habe.



Das neue Jahr fing nicht gut an,mein Sohn 19 J. wurde in der Nacht vom 31.12.06 zum 1.1.07 brutal zusammengeschlagen.Ich kriegte dann morgens um halb vier ne Anruf aus dem Krankenhaus.Erstmal wußte ich garnicht was passiert war.

Am Dienstag mußte ich ihn dann privat nach Magdeburg in die Uni bringen obwohl mir der Arzt hier versicherte das der Transport von da übernommen wird.

In Magdeburg angekommen stellte sich dann raus das er ein doppelten Kieferbruch hatte sehr komplieziert da schräg,sowie am Augenbraue auch ein Bruch weiß jetzt nicht wie man dazu sagt.

Er wurde dann am Donnerstag opperiert es wurden 4 Titan Platten eingesetzt,das schlimmsten war das verdraten der Zähne.

Meine Frage nun ist da wir alle ALG II Empfänger sind wie ist der Werdegang nun,mein Sohn inzwischen den Name des Schlägers,es waren 5 Mann die insgesammt auf ihn einschlugen.Der Arzt meinte noch 2-3 Schläge auf den Kopf und der wäre auch durch gewesen,also es war ziemlich heftig,Gehirnerschütterung hatte er auch.

Müssen wir eine Anzeige machen? Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung,oder lieber gleich zum Anwalt gehen?
Und wer kommt nun für die ganzen Kosten auf Krankenhaus,Fahrtkosten wir müssen Dienstag schon wieder zur Nachbehandlung,mein Sohn hat ein 1€ Job den kann er ja vorerst auch nicht ausführen.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand sagt wie wir uns nun verhalten sollen und welche Schritte wir unternehmen sollten.Im Vorraus schon mal Danke

Grüß Ramona
 
heute noch zur polizei und anzeige erstatten, die erklären dir alles weitere.

dann morgen direkt bei deiner zuständigen arbeitsagentur melden und sagen was los ist, evtl. kopie von der anzeige da abliefern damit sie dir glauben, auch die sagen dir dann wie es weitergeht.

alles gute und viel glück!
 
Müssen wir eine Anzeige machen? Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung,oder lieber gleich zum Anwalt gehen?
Und wer kommt nun für die ganzen Kosten auf Krankenhaus,Fahrtkosten wir müssen Dienstag schon wieder zur Nachbehandlung,mein Sohn hat ein 1€ Job den kann er ja vorerst auch nicht ausführen.

Also als erstens eine Anzeige und eine Kopie zum Anwalt.
Für das Krankenhaus kommt natürlich die Krankenversicherung auf, wenn er keine hat, wird es mehr als teuer ....
Fahrtkosten liegen soweit ich weiß bei euch.
 
Ich wünsche dir aufjeden Fall viel Glück bei deiner Klage, mögen die Täter viel Schmerzensgeld blechen.
 
also er ist über mich familienversichert,geht auch eine online Anzeige ,weil er hat strenge Bettruhe:
 
Ruf an, sie kommen auch vorbei
Anzeige ist hier notwendig, die Kosten trägt die Krankenkasse, holt die sich dann aber wieder bei den Tätern.
Deine Auslagen einfach über Belege sammeln und einreichen, einiges wird sicherlich übernommen, das andere kannst du den Tätern in Rechnung stellen (in der Verhandlung mit einklagen)