mal eine Frage.
Wenn ein Dienstschlüssel in der Mitarbeiterumkleide liegen gelassen wird und er von einem
Kollegen mitgenommen wird und nicht wieder abgegeben wird, praktisch gestohlen wird, ist man
verpflichtet für den Schaden aufzukommen?
Da der Schlüssel ja zu 100% in die Hände eines Kollegen geraten ist steht die Frage im Raum ob überhaupt ein komplettes Schloß ausgetauscht werden muss.
Wenn ein Dienstschlüssel in der Mitarbeiterumkleide liegen gelassen wird und er von einem
Kollegen mitgenommen wird und nicht wieder abgegeben wird, praktisch gestohlen wird, ist man
verpflichtet für den Schaden aufzukommen?
Da der Schlüssel ja zu 100% in die Hände eines Kollegen geraten ist steht die Frage im Raum ob überhaupt ein komplettes Schloß ausgetauscht werden muss.