Schlüsselverlust

ruebi

Well-known member
24 April 2006
12.459
1.007
mal eine Frage.

Wenn ein Dienstschlüssel in der Mitarbeiterumkleide liegen gelassen wird und er von einem
Kollegen mitgenommen wird und nicht wieder abgegeben wird, praktisch gestohlen wird, ist man
verpflichtet für den Schaden aufzukommen?

Da der Schlüssel ja zu 100% in die Hände eines Kollegen geraten ist steht die Frage im Raum ob überhaupt ein komplettes Schloß ausgetauscht werden muss.
 
Hi,

bist du denn sicher, dass einer der Kollegen den Schlüssel mitgenommen hat? Warum fragst du nicht mal nach, ob den Schlüssel jemand gefunden hat?

Also im Grunde hast du den Schlüssel "verbaselt" als er in deiner Obhut war.
Hier dürfte ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Chef aufschlussreich sein, was zu tun ist.

Es kann auch sein, dass es hierfür eine Versicherung gibt, manche machen das wohl so.
Andernfalls kannst du mal in deiner Haftpflichtversicherung nachsehen, ob die sowas abdeckt. Wobei die meisten genau so Schließanlagen ausschliessen.


Und solltest du am Ende doch zahlen müssen, so würde ich mich 100% überzeugen, dass dein Schlüssel der einzige ist, der fehlt ;-)

LG Skytracker
 
alles schon erledigt es geht einfach nur um die frage wenn ein kollege den schluessel geklaut hat was 100% der fall ist ob die schlösser ausgetauscht werden müssen.

lg trotzdem danke fuer deine antwort
 
Ich denke schon.

Solange du nicht beweisen kannst, das der entsprechende Kollege den Schlüssel in seinem Besitz hat, gilt der Schlüssel als "weg" oder "verloren".
 
Zum einen: Wenn ein Kollege den Schlüssel hat mitgehen lassen, hast du recht assige Kollegen.
Zum anderen: Skytracker hat vollkommen recht. Ist der Schlüssel weg, ist es egal wer den Schlüssel hat. Da du nicht wirklich zu 100% beweisen kannst, dass der Schlüssel nur firmintern "weitergereicht" wurde.

Die Haftpflicht deckt das meist nicht mit ab. Jedoch gibt es bei einigen Haftpflichtversicherungen Zusatzoptionen, die Schlüsselverlußte bis zu einem bestimmten Grad abdecken. Wenn das nicht durch die Versicherung des Arbeitgebers abgedeckt ist, bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als für den Schaden aufzukommen.
 
Die Frage ist glaube ich inwieweit der Arbeitgeber selbst haftbar ist für Dinge die aus der Mitarbeiterumkleidekabine verschwinden. Er hat eine Fürsorgepflicht dafür das weder persönliches Eigentum noch Dinge die Dir übereignet wurden und der Arbeit dienlich sind abhanden kommen.

Aber das muss leider jemand klären der sich damit ernsthaft auskennt :-?
 
Da der Schlüssel ja zu 100% in die Hände eines Kollegen geraten ist steht die Frage im Raum ob überhaupt ein komplettes Schloß ausgetauscht werden muss.
Selbst wenn es definitiv ein Kollege war, wer garantiert denn, daß er den Schlüssel nicht benutzt?
Es muss ja einen Grund geben, warum dort abgeschlossen ist und offensichtlich nicht jeder Mitarbeiter einen Schlüssel bekommt.

Wenn es nur ein Schloss ist, hast du noch mehr oder weniger Glück gehabt. Bei Schließanlagen müssen oft mehrere Schlösser gewechselt werden.

Er hat eine Fürsorgepflicht dafür das weder persönliches Eigentum noch Dinge die Dir übereignet wurden und der Arbeit dienlich sind abhanden kommen.
Das wäre mir aber neu 8O

Meistens unterschreibt man bei der Ausgabe von Schlüsseln, Zeiterfassungs-Chips,... sogar explizit, daß man dafür verantwortlich ist und bei Verlust für evtl. Schaden aufkommen muss.

Gruß Aru
 
Meistens unterschreibt man bei der Ausgabe von Schlüsseln, Zeiterfassungs-Chips,... sogar explizit, daß man dafür verantwortlich ist und bei Verlust für evtl. Schaden aufkommen muss.

Gruß Aru

Wenn Du es ganz privat verbummelst gilt auch nicht die Fürsorgepflicht vom Arbeitgeber. Hier ist es aber so das es zur Arbeit gehörenden Räumen entwendet wurde.

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"Die Fürsorgepflicht korrespondiert mit der Treuepflicht des Arbeitnehmers.

Sie beginnt mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und besteht auch nach der Beendigung mit gewissen Pflichten (z.B. Ausstellen eines korrekten Arbeitszeugnisses) fort.

Auch die Pflicht des Arbeitgebers, eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers zu schützen, ist Teil der Fürsorgepflicht. Dabei ist zu differenzieren:

Persönlich unentbehrliche Sachen: Der Arbeitgeber muss eine geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit schaffen. Beispiele: Jacken, Uhr, angemessener Geldbetrag. Bei einem Verstoß gegen die Fürsorgepflicht besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber.

Unmittelbar arbeitsdienliche Sachen: Beispiele: Arbeitskittel, Werkzeuge. Es gelten die Grundsätze der persönlich unentbehrlichen Sachen.

Mittelbar arbeitsdienliche Sachen: Beispiele: Fahrräder, PKWs. Hier ist die Fürsorgepflicht eingeschränkt. Es besteht nur eine Verwahrungs- und Obhutspflicht.Grundsätzlich muss der Arbeitgeber einen Abstellplatz für Fahrräder zur Verfügung stellen, die Pflicht zur Bereitstellung eines Parkplatzes besteht nur in Ausnahmefällen. Stellt der Arbeitgeber einen Parkplatz zur Verfügung, obliegt ihm die Verkehrssicherungspflicht. Es besteht aber keine Überwachungspflicht, d.h. der Arbeitgeber haftet nicht für Beschädigungen durch Dritte.
Sonstige Sachen des Arbeitnehmers."

https://www.juraforum.de/lexikon/fuersorgepflicht-arbeitsrecht
Liest sich dann aber doch so als hätte der Arbeitgeber genügend getan wenn er einfach nur die möglichkeit zum wegschliessen geschaffen hat.
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Hier würde ich rauslesen das man als Beschäftiger nur dann haftet wenn man grob fahrlässig gehandelt hat und das würde ich zumindest bezweifeln:
https://www.schulleiter.de/artikel-lesen/artikel/haftungsregelung-bei-gestohlenem-schluessel/
 
Zuletzt bearbeitet:
(Grob?) fahrlässig ist es doch aber schon, wenn man Wertgegenstände nicht einschließt, sondern offen liegen lässt, oder? Wenn ich so lese, was du oben schreibst, muss der Arbeitnehmer die bereit gestellten Aufbewahrungsmöglichkeiten auch NUTZEN, um unter die Fürsorgepflicht zu fallen. Will sagen: Wenn der Schlüssel nicht in sicher einem Spind o.ä. lag, dann ist es doch im Endeffekt auch egal, ob nur andere Firmenangehörige oder auch dritte Zugang haben, oder etwa nicht?

Und was das auswechseln der Schlösser angeht - da hat die Firma imho auch nur begrenzt Einfluss drauf - wenn die Versicherung drauf besteht, dann muss es eben gemacht werden - denn keiner kann ja garantieren, dass der Schlüssel nicht an dritte weitergegeben wird.
 
Fahrlässig vielleicht, aber grob fahrlässig würde für meine rechtliche Laienmeinung schon bedeuten das ich damit rechnen müsste das mir in der Umkleidekabine von meinen eigenen Kollegen der Schlüssel geklaut würde und da mag ich so ohne Weiteres nicht mitgehen. Etwas anderes ist es dann wenn jeder in die Umkleidekabine könnte - was ich bezweifel da rübi sich beim Täterkreis ja sicher ist.

Existieren dann abschliessbare Schränke überhaupt?
 
Also, bei meinem Arbeitgeber sind die Spinde in den Umkleidebereichen abschließbar, und es wurde auch ausdrücklich drauf hingewiesen, dass der Inhalt nur versichert ist, wenn die Spinde verschlossen sind. Und das, obwohl es ein elektronisches Zugangssystem zu den Sozialbereichen gibt.

Wie schon gesagt - ich denke, dass da auch die Versicherung des Arbeitgebers ein Wort mit zu reden hat... :think:
 
nein schlüssel wurde ja auf der mitarbeiterbank liegen gelassen.
liegen lassen bzw verlieren ist menschlich kann also passieren.

fahrlässig wäre es wenn an dem schluessel noch anhanltspunkte waeren die auf den betrieb zurueck schliessen das derjenige der ihn findet auch zulrdnen kann und damit schnell unfug machen kann.

muss bei so einem schlössertausch alle schlüssel und schlösser ausgetauscht werden?

in meinem beispiel waeren es runde 160 mitarbeiter und auf dem kostenvoranschlag stehen nur schluessel mit der menge 24 aber die gesamtsumme betraegt schon gute 16000 euro

situation ist sehr schwer im endeffekt wird es jede versicherung auch selbst entscheiden wie weit sie sowas prüfen und wie weit sie fuer einen schaden aufkommen.

dennoch sollte jede so eine versicherung Bschliessen der in einem betrieb mit grosser schliessanlage arbeitet
 
nein schlüssel wurde ja auf der mitarbeiterbank liegen gelassen.
liegen lassen bzw verlieren ist menschlich kann also passieren.

fahrlässig wäre es wenn an dem schluessel noch anhanltspunkte waeren die auf den betrieb zurueck schliessen das derjenige der ihn findet auch zulrdnen kann und damit schnell unfug machen kann.
Wikipedia schrieb:
Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen "der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt".
Die Fahrlässigkeit grenzt sich vom Vorsatz dadurch ab, dass die Folge der Handlung nicht willensmäßig herbeigeführt worden ist.
in diesem Fall ist die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" eben die besondere Achtung für die Sicherheit des Unternehmens/dessen Eigentum und wenn ein anderer Mitarbeiter diesen Schlüssel gefunden/genommen hat, dann wird er auch wissen, was er damit alles anstellen kann

wenn der Schlüssel irgendwo in einer anderen Stadt verloren gegangen wäre und es am Schlüssel selbst keine Rückschlüsse zur Firma gäbe, dann wäre es schon etwas anderes, wobei ich als Chef lieber trotzdem alles wechseln würde

muss bei so einem schlössertausch alle schlüssel und schlösser ausgetauscht werden?
sicher muss dann alles ausgetauscht werden, sonst hat die Aktion doch garkeinen Sinn! 8O
 
Ich finde die ganze Diskussion etwas seltsam ;) Hier ist also ein Mitarbeiter einer Firma in den Besitz eines Schlüssels gekommen, den er vermutlich selbst auch besitzt. Es gibt also kein größeres Sicherheitsrisiko als vorher, wenn man voraussetzt, dass es um um den gleichen Eingangsschlüssel geht, den alle Mitarbeiter bekommen.
 
Laut menschlichem Ermessen magst du Recht haben, aber je nachdem, wie groß das Risiko, bzw. die Werte sind, wird der Arbeitgeber wohl da Risiko nicht eingehen wollen. Schlüssel können weiter gegeben werden.

Immerhin schafft man ja auch einen Präzedenzfall. Demnach könnte jeder Schlüssel in Zukunft auf dem Firmengelände verloren gehen, um Kosten zu vermeiden.

@ruebi: Komplettaustausch ist die logische Konsequenz, wenn es sich um eine Schliessanlage handelt. Und davon ist bei einem hinreichend großen Betrieb auszugehen.
 
Laut menschlichem Ermessen magst du Recht haben, aber je nachdem, wie groß das Risiko, bzw. die Werte sind, wird der Arbeitgeber wohl da Risiko nicht eingehen wollen. Schlüssel können weiter gegeben werden.

Herkömmliche Schlüssel können auch nachgemacht werden, ganz besonders die die man nicht nachmachen darf. Kein Mensch kann ernsthaft auf die Idee kommen an 160 Mitarbeiter + üblicher Fluktuation Schlüssel rauszugeben und die "großen Werte" wären dann sicher.

Wenn es um wirklich große Werte geht dann ist eine Kamera an jedem Eingang und eine elektronische Schliessanlage Pflicht. Da muss man dann auch nur einzelne Schlüssel deaktivieren falls einer abhanden kommt - schon von daher macht der Einbau in solch großen Betrieben eigentlich Sinn.
 
War es grobe Fahrlässigkeit, dann haftest Du, war es leichte Fahrlässigkeit, dann zahlt der Arbeitgeber das selber.... Bei der Entscheidung, was es nun war, hilft vermutlich dann nur noch ein Arbeitsgericht.

Marty
 
Kommt doch auch darauf an, ob er noch einen Wisch unterschrieben hat, dass er für ihm überlassene Gegenstände selbst haftet, oder?

Wie gesagt, sollte ein Austasuch gemacht werden müssen und du sollst das zahlen, würde ich vorher genau prüfen lassen, ob dein Schlüssel der einzige fehlende ist.
Sind ja immerhin 160 Mitarbeiter...
 
fahrlässig wäre es wenn an dem schluessel noch anhanltspunkte waeren die auf den betrieb zurueck schliessen das derjenige der ihn findet auch zulrdnen kann und damit schnell unfug machen kann.
Da du den Schlüssel innerhalb der Firma verloren hast, kann der Zweck des Schlüssels eindeutig zugeordnet werden. Dies sähe anders aus, wenn du den im Schwimmbad oder in der Einkaufsmeile verloren hättest. Dann wäre es mit einer Ersatzbeschaffung des einzelnen Schlüssels getan.

In der Regel ist es dabei egal, ob so etwas in dem Wisch steht, den du unterschieben hast. Der Schlüssel ist wie das Arbeitsmaterial, welches dir überlassen wurde. Der Arbeitgeber geht davon aus, dass du sorgfältig mit den Sachen umgehst.