Hallo ihr lieben,
Gestern habe ich es zum ersten mal in diesem Leben geschafft - ich habe mich komplett aus der eigenen Wohnung ausgesperrt. Stressigen Tag gehabt, wie auch immer, alle Schlüssel lagen drin und die Tür fiel ins Schloss.
Also in den sauren Apfel gebissen und einen Schlüsseldienst bestellt. Der war auch sehr seriös, hat sich Ausweis geben lassen uns unterschreiben lassen, dass wir ihm den Einbruch erlauben und uns genau die Kosten erklärt. Um die geht es mir auch, denn die sahen wie folgt aus
- "Türöffnungspauschale" 109 EUR
- Anfahrskosten 46 EUR
- zzgl. MwST 19%
Summa summarum 184 EUR
Nun waren wir eindeutig in einer Notlage, das Missgeschick war mir 20:00 passiert, ich stand vor der Tür und es war kalt, ich konnte also kaum sagen er soll wieder heim fahren.
Da die Tür nur ins Schloss gefallen war ließ sie sich mit einem Türöffnungsblech binnen weniger Minuten öffnen. Im Endeffekt haben mich also geschätzt 5 Minuten fast 200 EUR gekostet.
Das war bitter doch ich dachte die sind eben so teuer. Bis mir dann heute mehrere Leute erzählten, dass sie nur 35-55 EUR für den gleichen Dienst bezahlt haben. Sollte man mir also wirklich 250% über dem Durchschnittspreis unter Ausnutzung einer Notlage abgeknöpft haben? Das klingt ganz klar nach Wucher.
So ganz konnte ich das noch nicht glauben, bis ich auf das Urteil des AG München vom 27.08.2004 (141 C 27160/03) gestoßen bin. Grob wiedergegeben:
Irgendwie genau das was ich erlebt habe. Dummerweise finde ich 141 C 27160/03 nirgendwo im Wortlaut, die Links die es dort hin gibt sind irgendwie alle tot.
Was meint ihr, wenn es schon so ein eindeutiges Urteil gibt, lohnt es sich, es zu versuchen, sich da was wieder zu holen?
Wenn ja, wie muss ich da vorgehen, reicht ein formloses Schreiben, brauche ich da einen Anwalt? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht. :\
Gestern habe ich es zum ersten mal in diesem Leben geschafft - ich habe mich komplett aus der eigenen Wohnung ausgesperrt. Stressigen Tag gehabt, wie auch immer, alle Schlüssel lagen drin und die Tür fiel ins Schloss.
Also in den sauren Apfel gebissen und einen Schlüsseldienst bestellt. Der war auch sehr seriös, hat sich Ausweis geben lassen uns unterschreiben lassen, dass wir ihm den Einbruch erlauben und uns genau die Kosten erklärt. Um die geht es mir auch, denn die sahen wie folgt aus
- "Türöffnungspauschale" 109 EUR
- Anfahrskosten 46 EUR
- zzgl. MwST 19%
Summa summarum 184 EUR
Nun waren wir eindeutig in einer Notlage, das Missgeschick war mir 20:00 passiert, ich stand vor der Tür und es war kalt, ich konnte also kaum sagen er soll wieder heim fahren.
Da die Tür nur ins Schloss gefallen war ließ sie sich mit einem Türöffnungsblech binnen weniger Minuten öffnen. Im Endeffekt haben mich also geschätzt 5 Minuten fast 200 EUR gekostet.
Das war bitter doch ich dachte die sind eben so teuer. Bis mir dann heute mehrere Leute erzählten, dass sie nur 35-55 EUR für den gleichen Dienst bezahlt haben. Sollte man mir also wirklich 250% über dem Durchschnittspreis unter Ausnutzung einer Notlage abgeknöpft haben? Das klingt ganz klar nach Wucher.
So ganz konnte ich das noch nicht glauben, bis ich auf das Urteil des AG München vom 27.08.2004 (141 C 27160/03) gestoßen bin. Grob wiedergegeben:
So hielt das Amtsgericht München die Rechnung eines Schlüsseldienstes von 180 Euro für das Öffnen einer Wohnungstür für völlig überzogen. Angemessen gewesen wäre eine Vergütung von 50 Euro. Die Überhöhung der Kosten um mehr als 250 Prozent wertete das Gericht als Wucher. Der Schlüsseldienst musste daher 130 Euro an den geprellten Kunden zurückzahlen.
Irgendwie genau das was ich erlebt habe. Dummerweise finde ich 141 C 27160/03 nirgendwo im Wortlaut, die Links die es dort hin gibt sind irgendwie alle tot.
Was meint ihr, wenn es schon so ein eindeutiges Urteil gibt, lohnt es sich, es zu versuchen, sich da was wieder zu holen?
Wenn ja, wie muss ich da vorgehen, reicht ein formloses Schreiben, brauche ich da einen Anwalt? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht. :\