Hallo,
kurz zum Sachverhalt:
Mieter A möchte zum 01. oktober in die (Altbau)Wohnung einziehen und hat von der Vermieterin ab September die erlaubniss die Wohnung zu renovieren ( ohne einschränkungen ).
Mieter A möchte eine neue Tapete an die Wand bringen ( da diese schon sehr fertig war und x-mal überstrichen ) und löst somit die alte Tapete im kompletten Appartment ab. Dabei kommen hinter der Tapete teilweise Tellergroße schwarze Schimmelflecken hervor. Der Mieter geht in den Baumarkt und lässt sich beraten. Schließlich wird "Anti-schimmel" spray gekauft un die entsprechenden Stellen mehrmals damit behandelt und der Schimmel beseitgt, außerdem werden die betroffenen Stellen im Putz weitesgehend abgeklopft.
Der Mieter liest aber dann im Internet über die (teilweise sehr krassen) gesundheitlichen Risiken des Schimmels nach und stellt fest, dass der Schimmel ( da ja die Ursache nicht abgestellt wurde ) vermutlich bereits nach wenigen Wochen nach Einzug vermutlich wieder spriesen wird. Außerdem vermutet der Mieter in der Küche, sowie im Schlafzimmer aufgrund von Geruch und Wölbungen in der Tapete weiteren Schimmel.
Risiken die der Mieter nicht eingehen möchte:
- Schimmelbefall seiner Möbel die beim Umzug in die Wohnung kommen
- Gesundheitliche Risiken
Der momentan Zustand der Wohnung ist jedoch momentan folgendermaßen:
- Alle Tapeten wurden entfernt
- Große Teile des (extrem) lockeren Putzes wurden mitentfernt (teilweise faustgroße Löcher in der Wand, da alles porös war) --> diese wollte der mieter im zuge der renovierungsarbeiten dann wieder mit Haftgips schließen
- Verunreinigungen des Wohnteppichs (Es wurden zwar Unterlagen genutzt, aber gänzlich ausschließen lies es sich nicht)
Für den Vermieter kommen 3 Lösungsansätze in Betracht:
- (Starke) Mietminderung
- Behebung des Schimmelproblems durch eine Fachfirma ( d.h. Abdichten der Außenfassade etc. ) --> wird wohl dem Mieter nicht "gefallen"
- Falls beides nicht möglich: Sofortiger Auszug / überhaupt erst gar kein Einzug
Der Mietvertrag ist jedoch bereits unterzeichnet.
Die wichtigsten Fragen für den Mieter (angenommen - es käme zu einer Kündigung des Mietvertrags):
- Muss der Mieter die Räume wieder aus ihr "ursprungszustand" zurückbringen ? das heißt neu verspacheln und neue Tapete an die Wände ? ( obwohl er nichts vom Schimmel wissen konnte )
- Wer übernimmt in diesem Fall die Kosten für die (bisherige) Renovierung ?
Vll. kennt sich ja jemand in dem Fachgebiet ein wenig aus.
kurz zum Sachverhalt:
Mieter A möchte zum 01. oktober in die (Altbau)Wohnung einziehen und hat von der Vermieterin ab September die erlaubniss die Wohnung zu renovieren ( ohne einschränkungen ).
Mieter A möchte eine neue Tapete an die Wand bringen ( da diese schon sehr fertig war und x-mal überstrichen ) und löst somit die alte Tapete im kompletten Appartment ab. Dabei kommen hinter der Tapete teilweise Tellergroße schwarze Schimmelflecken hervor. Der Mieter geht in den Baumarkt und lässt sich beraten. Schließlich wird "Anti-schimmel" spray gekauft un die entsprechenden Stellen mehrmals damit behandelt und der Schimmel beseitgt, außerdem werden die betroffenen Stellen im Putz weitesgehend abgeklopft.
Der Mieter liest aber dann im Internet über die (teilweise sehr krassen) gesundheitlichen Risiken des Schimmels nach und stellt fest, dass der Schimmel ( da ja die Ursache nicht abgestellt wurde ) vermutlich bereits nach wenigen Wochen nach Einzug vermutlich wieder spriesen wird. Außerdem vermutet der Mieter in der Küche, sowie im Schlafzimmer aufgrund von Geruch und Wölbungen in der Tapete weiteren Schimmel.
Risiken die der Mieter nicht eingehen möchte:
- Schimmelbefall seiner Möbel die beim Umzug in die Wohnung kommen
- Gesundheitliche Risiken
Der momentan Zustand der Wohnung ist jedoch momentan folgendermaßen:
- Alle Tapeten wurden entfernt
- Große Teile des (extrem) lockeren Putzes wurden mitentfernt (teilweise faustgroße Löcher in der Wand, da alles porös war) --> diese wollte der mieter im zuge der renovierungsarbeiten dann wieder mit Haftgips schließen
- Verunreinigungen des Wohnteppichs (Es wurden zwar Unterlagen genutzt, aber gänzlich ausschließen lies es sich nicht)
Für den Vermieter kommen 3 Lösungsansätze in Betracht:
- (Starke) Mietminderung
- Behebung des Schimmelproblems durch eine Fachfirma ( d.h. Abdichten der Außenfassade etc. ) --> wird wohl dem Mieter nicht "gefallen"
- Falls beides nicht möglich: Sofortiger Auszug / überhaupt erst gar kein Einzug
Der Mietvertrag ist jedoch bereits unterzeichnet.
Die wichtigsten Fragen für den Mieter (angenommen - es käme zu einer Kündigung des Mietvertrags):
- Muss der Mieter die Räume wieder aus ihr "ursprungszustand" zurückbringen ? das heißt neu verspacheln und neue Tapete an die Wände ? ( obwohl er nichts vom Schimmel wissen konnte )
- Wer übernimmt in diesem Fall die Kosten für die (bisherige) Renovierung ?
Vll. kennt sich ja jemand in dem Fachgebiet ein wenig aus.
