News Schadstoffe in Spielzeug: Deutschland unterliegt vor EuGH

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 09.07.2015 um 11:35:42 Uhr veröffentlicht:
Schadstoffe in Spielzeug: Deutschland unterliegt vor EuGH
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Luxemburg (dpa) - Auch für Bauklötze oder Puppen gilt EU-Recht: Deutschland muss nach einem Urteil die europäischen Schadstoff-Grenzen für Spielzeug anwenden.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-360/14 P). Konkret geht es um die drei Schwermetalle Antimon, Arsen und Quecksilber, die teils als krebserregend gelten oder zu Störungen des Nervensystems führen können.
Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die eigenen Grenzwerte für diese Stoffe strenger seien als die europäischen Werte und wollte daher die deutschen Regelungen beibehalten. Die Brüsseler EU-Kommission lehnte dies ab. Mit seiner Klage dagegen scheiterte Deutschland im vergangenen Jahr vor dem EU-Gericht bereits in erster Instanz.
Der übergeordnete Europäische Gerichtshof entschied nun, dass dieses Urteil des Gerichts rechtens war. Deutschland habe nicht nachgewiesen, dass die eigenen Regelungen besseren Schutz böten. Das Urteil ist endgültig, die Bundesregierung kann dagegen nicht vorgehen.
Hintergrund des Streits sind unterschiedliche Methoden der Risikobewertung. Die deutsche Gesetzgebung bestimmt Grenzwerte unabhängig von der Konsistenz des Materials. Im EU-Gesetz wird hingegen etwa zwischen flüssigen, festen oder abgeschabten Stoffen unterschieden.
Das EU-Gericht war bei seinem Urteil im vergangenen Jahr der Darstellung der EU-Kommission gefolgt, wonach die europäischen Werte für trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien strikter sind als die deutschen Werte. In diese Kategorien fallen laut EU-Kommission zum Beispiel Kreide oder Seifenblasen.
Nur bei abgeschabten Materialien sei Deutschland strenger. Dies können zum Beispiel Bestandteile von Holzklötzen, Plastikpuppen oder Metallschaukeln sein, erläuterte die EU-Kommission.
Die Bundesregierung hatte erklärt, das EU-Gericht habe die vorgelegten deutschen Daten nicht richtig ausgewertet und zum Teil missverstanden.
 
Da haben vermutlich einige EU-Kommissare bissl Spielgeld aus China in die Hand gedrückt bekommen.

Klasse Entscheidung der Gerichte. Eindeutig im Sinne der Einwohner. Weiter So
 
Da haben vermutlich einige EU-Kommissare bissl Spielgeld aus China in die Hand gedrückt bekommen.

Klasse Entscheidung der Gerichte. Eindeutig im Sinne der Einwohner. Weiter So

So leicht kann man sich das nicht machen. Streitfrage ist nämlich in erster Linie, WIE die Grenzwerte gemessen werden und WIE man deren Aufnahme im Organismus quantifiziert. Und da konnte Deutschland nicht nachweisen, dass die alten Grenzwerte "strenger" sind, weil die Messmethoden nicht so einfach miteinander vergleichbar sind.

BTW: es handelt sich um ein Urteil des EuGH nicht der EU-Kommission... ;)
 
aber warum lässt die EU nicht einfach ein Land seine Einwohner mehr schützen solange es die EU-Vorgabe erfüllt nur besser.
 
man kann auch glauben das die EU etwas gutes ist und nur unser bestes will.