Schon ein bischn her aber ich geb trotzdem noch einmal meinen Senf dazu ab.
Also eine Befristung wegen "Bedarf", soll vermutlich einen Sachgrund darstellen. Ich persönlich halte dies für durchaus angreifbar. In dem Fall das ein Richter das genauso sehen würde, wäre dies eine Sachgrundlose Befristung. Die Bedingungen für eine Wirksamkeit sind:
1. Maximal 2 Jahre.
2. Keine vorherigen Beschäftigungszeiträume beim gleichen Arbeitgeber.
Ist einer dieser Punkte nicht gegeben ist die Befristung ungültig und der entsprechende Teil des Arbeitsvertrages würde entfallen.
Also eine Befristung wegen "Bedarf", soll vermutlich einen Sachgrund darstellen. Ich persönlich halte dies für durchaus angreifbar. In dem Fall das ein Richter das genauso sehen würde, wäre dies eine Sachgrundlose Befristung. Die Bedingungen für eine Wirksamkeit sind:
1. Maximal 2 Jahre.
2. Keine vorherigen Beschäftigungszeiträume beim gleichen Arbeitgeber.
Ist einer dieser Punkte nicht gegeben ist die Befristung ungültig und der entsprechende Teil des Arbeitsvertrages würde entfallen.