Sämtliche Zuschläge im Lohn mit inbegriffen

knuppel

Well-known member
ID: 286075
L
8 September 2011
791
16
Hallo,

in meinem (befristeten) Arbeitsvertrag steht, dass sämtliche Zuschläge (Nachtarbeit, Sonn-Feiertagsarbeit...) im Gehalt mit inbegriffen sind. Ist das so zulässig? Weil es wird ja keine Grenze gesetzt.
Bei Überstunden müsste man zum Beispiel reinschreiben, das (z.B.) 10 Überstunden mit im Gehalt sind. Würde da stehen Überstunden sind im Monatsgehalt (also das Grundgehalt) inbegriffen, wäre das nicht zulässig.

Ich frage weil ich im Moment einen befristeten Vertrag bis Ende Januar habe, nun habe ich aber die Möglichkeit einen unbefristeten Vertrag zu bekommen. Irgendwie muss ich aus dem befristeten Vertrag raus.

Danke für eure Hilfe.

P.s.: Zuschläge in meinem Fall wären für Winterdienst und Rufbereitschaft.
 
in meinem (befristeten) Arbeitsvertrag steht, dass sämtliche Zuschläge (Nachtarbeit, Sonn-Feiertagsarbeit...) im Gehalt mit inbegriffen sind. Ist das so zulässig?

...

P.s.: Zuschläge in meinem Fall wären für Winterdienst und Rufbereitschaft.
Also was jetzt genau..? Nachtschichten z.B. müssen mit min. 25% bezuschlagt werden. Das ist gesetzlich und da kommt der AG nicht drumrum. Auch wenn du regulär an Sonntagen arbeitest, muss dir der AG dafür Zuschläge bezahlen. Diese sind z.T. auch Steuerfrei.

Rufbereitschaft am WE kann afaik tatsächlich durch den Arbeitsvertrag geregelt sein. Allerdings kenne ich das dann auch meistens mit einer max. festgelegten Anzahl Stunden.

Am besten fragst du einfach mal bei der zuständigen Gewerkschaft oder dem Arbeitsamt nach. Die können dir da wahrscheinlich besser Auskunft geben. Das kommt u.U. auch auf Branche und Einzelfall an.

Gruß Aru
 
Rufbereitschaft am WE kann afaik tatsächlich durch den Arbeitsvertrag geregelt sein. Allerdings kenne ich das dann auch meistens mit einer max. festgelegten Anzahl Stunden.
So kenne ich das auch.
Ich bin Haustechniker in einem Altenheim. Habe Rufbereitschaft fürs Wochenende zum Beispiel für Notfälle oder wenn es schneit.

Da ich erstmal nicht ordentlich kündigen kann suche ich einen Grund für eine außerordentliche Kündigung.
 
Hallo,

in meinem (befristeten) Arbeitsvertrag steht, dass sämtliche Zuschläge (Nachtarbeit, Sonn-Feiertagsarbeit...) im Gehalt mit inbegriffen sind. Ist das so zulässig? Weil es wird ja keine Grenze gesetzt.
Bei Überstunden müsste man zum Beispiel reinschreiben, das (z.B.) 10 Überstunden mit im Gehalt sind. Würde da stehen Überstunden sind im Monatsgehalt (also das Grundgehalt) inbegriffen, wäre das nicht zulässig.

Ich frage weil ich im Moment einen befristeten Vertrag bis Ende Januar habe, nun habe ich aber die Möglichkeit einen unbefristeten Vertrag zu bekommen. Irgendwie muss ich aus dem befristeten Vertrag raus.

Danke für eure Hilfe.

P.s.: Zuschläge in meinem Fall wären für Winterdienst und Rufbereitschaft.

Ich kann Dir da spontan auch nur mit Eigenerfahrungen und unter Umständen gefährlichem Halbwissen dienen.
Meines Wissens ist es so, dass für Sonn- und Feiertagsarbeit ein gesetzlicher Anspruch von 25% besteht. Auch für Nachtarbeit muss eine Vergütung oder ein soganannter tarifvertraglicher Ausgleich gegeben werden wie in etwa bezahlte Urlaubstage.
Überstundenpauschalklauseln hatte ich selbst schon in Arbeitsverträgen und weiß ziemlich genau, dass diese eigentlich keiner gerichtlichen Prüfung standhalten würden Sie sind aber dennoch in manchen Bereichen üblich. Nach dem Motto: Wo kein Kläger da kein Richter. In meinem Falle war das völlig okay so weil mir das vorher genau so gesagt wurde und ich freiwillig zugesagt habe und in keiner Weise unter Druck gesetzt wurde.
Leider ist aber der Normalfall, dass sich der Arbeitnehmer entscheiden kann: Klage ich mein Recht ein und mein befristeter Vertrag wird nicht verlängert oder halte ich die Füße still weil ich Angst habe den Job zu verlieren.
bzgl. Bereitschaft: Mein jetziger Arbeitgeber behandelt derartige Dinge meines Wissens genau nach Vorschrift. Von daher vermute ich mal das meine Regelung eine gesetzlich konforme ist. Die da wäre: 25%. Sprich: 8 Stunden Bereitschaft heißt 2 Stunden Arbeitszeit. Allerdings glaube ich von "meinem Feuerwehrmann" zu wissen, dass hier Pauschalvereinbarungen zulässig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil ein befristeter Vertrag für beide Seiten gilt, soweit ich das nachgelesen habe. Ich meine, daß ich mich auch an den im Vertrag gesetzten Termin halten muss.
 
Weil ein befristeter Vertrag für beide Seiten gilt, soweit ich das nachgelesen habe. Ich meine, daß ich mich auch an den im Vertrag gesetzten Termin halten muss.
Nein... Du kannst auch einen befristeten Vertrag unter berücksichtigung der Kündigungsfrist vorzeitig Kündigen. Das gilt auch für beide Seiten. Am Ende der Befristung endet er nur eben automatisch.

Gruß Aru
 
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
TtBfG ³15.

Wurde nichts festgelegt, Tarifvertrag gibt es keinen.
 
TtBfG ³15.

Wurde nichts festgelegt, Tarifvertrag gibt es keinen.
Und du hast keine Kündigungsfrist in deinem Vertrag?
Ich weiss, das solche Verträge möglich sind, bei einem normalen Angestelltenverhältnis ist das aber extrem unüblich.

aja? es gibt auch berufe in denen einem gesetzlich nur 5% zustehen:roll:
Wäre mir auch neu... Beispiele/Quellen?

Im Gesetz ist afaik nur von einem "angemessenen" Zuschlag die Rede, in der Praxis haben sich 25% quasi durchgesetzt.

Gruß Aru
 
knuppel;7141820/ schrieb:
und Rufbereitschaft.

Bei uns wird die Rufbereitschaft pro Tag Pauschalisiert. Wenn ich bei einer Rufbereitschaft ins Geschäft muss, zählt es als Stundenlohn.

Diese Abrechnung wird auch in der Lohnabrechnung zu sehen sein.
 
Das Sicherheitsgewerbe z.B
Nicht z.B. in Hessen (zumindest nicht bis 2010, einen Neueren (falls existent) hab' ich auf die Schnelle nicht greifbar...)
https://www.shadowsurfer.de/Dokumente/Manteltarifvertrag2007.pdf
§ 7 Zuschläge

Für Nachtarbeit (als Nachtarbeit gilt Arbeit in der Zeit von 20:00 bis 06:00 Uhr) und dienstplanmäßige Sonntagsarbeit auch Oster-Sonntag und Pfingst-Sonntag (als Sonntagsarbeit gilt die Arbeit in der Zeit von06:00 bis 20:00 Uhr) 25 % pro Stunde.
Das mag in anderen Bundesländern evtl. abweichen, aber 5% kann ich mir kaum vorstellen...

Gruß Aru
 
Liest du die Artikel auch durch?
Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung.[1] Leistet der Arbeitnehmer allerdings Nachtarbeit, und dies ggf. auch an Sonn- oder Feiertagen, hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zeit bezahlter freier Tage oder einen angemessenen finanziellen Ausgleich (Zuschlag) zu gewähren, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Für die an Sonn- oder Feiertagen (tagsüber) geleistete Arbeit ist hingegen gem. § 11 Abs. 3 ArbZG ein Ersatzruhetag zu gewähren.
Das hat mit den Steuerfreibeträgen nichts zu tun...

Gruß Aru
 
In der Vertragsverlängerung steht "...wird wegen Bedarf verlängert, längst jedoch bis zum X.XX.XXXX...". Räumt sich da mein Arbeitgeber ein, mich vor Ablauf des Vertrages mich ordentlich zu kündigen?
 
Entweder ist es eine Befristung wegen einer bestimmten Tätigkeit oder eine zeitliche. Für Projekte kann man jemanden befristet einstellen, dann endet das Arbeitsverhältnis auch mit Ende des Projekts. Dazu muss das aber explizit aufgeführt sein. "wegen Bedarf..." dürfte da wohl nicht reichen. Ob die Klausel so überhaupt machbar ist, würde ich vielleicht mal bei einer Rechtsberatung (Gewerkschaft?) nachfragen. Wenn solche Klauseln ungültig sind, dann hättest Du einen unbefristeten Vertrag.

Marty