Hallo,
in meinem (befristeten) Arbeitsvertrag steht, dass sämtliche Zuschläge (Nachtarbeit, Sonn-Feiertagsarbeit...) im Gehalt mit inbegriffen sind. Ist das so zulässig? Weil es wird ja keine Grenze gesetzt.
Bei Überstunden müsste man zum Beispiel reinschreiben, das (z.B.) 10 Überstunden mit im Gehalt sind. Würde da stehen Überstunden sind im Monatsgehalt (also das Grundgehalt) inbegriffen, wäre das nicht zulässig.
Ich frage weil ich im Moment einen befristeten Vertrag bis Ende Januar habe, nun habe ich aber die Möglichkeit einen unbefristeten Vertrag zu bekommen. Irgendwie muss ich aus dem befristeten Vertrag raus.
Danke für eure Hilfe.
P.s.: Zuschläge in meinem Fall wären für Winterdienst und Rufbereitschaft.
in meinem (befristeten) Arbeitsvertrag steht, dass sämtliche Zuschläge (Nachtarbeit, Sonn-Feiertagsarbeit...) im Gehalt mit inbegriffen sind. Ist das so zulässig? Weil es wird ja keine Grenze gesetzt.
Bei Überstunden müsste man zum Beispiel reinschreiben, das (z.B.) 10 Überstunden mit im Gehalt sind. Würde da stehen Überstunden sind im Monatsgehalt (also das Grundgehalt) inbegriffen, wäre das nicht zulässig.
Ich frage weil ich im Moment einen befristeten Vertrag bis Ende Januar habe, nun habe ich aber die Möglichkeit einen unbefristeten Vertrag zu bekommen. Irgendwie muss ich aus dem befristeten Vertrag raus.
Danke für eure Hilfe.
P.s.: Zuschläge in meinem Fall wären für Winterdienst und Rufbereitschaft.