Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich dem Strafmaß bei Sachbeschädigung?
Hier erstmal der Vorfall
Am Samsag stand das Derby VfL Borussia Mönchengladbach gegen 1. FC Köln an.Ich wollte mit 3 Freunden aus Köln zur dieser Begegnung anreisen. In dem extra bereitgestellten Sonderzug der DeutschenBahn fanden wir Platz und begannen und mit Gesängen auf das Derby einzustimmen.
Um die Gesänge akustisch zu unterschtützen klopfte ein Großteil der Fans im Wagon auf die Deckenverkleidung (Zur Info: Gelöcherte dünne Spanholzplatten mit weißer Lasur) .Von der Begeisterung mitgerissen und leicht unter Alkoholeinfluss macht ich mit. Ohne es zu wollen riss aufeinmal die Deckenverkleidung auf einer Länge von ca. 30 - 50cm leicht ein. Als ich dies bemerkte hörte ich sofort auf mit dem Klopfen und setze mich hin. Eine Gruppe Beamter der Bundespolizeidirektion bemerkte dies und rief mich zu ihnen.
Meine Personalien wurden aufgenommen und mir wurde gesagt das ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung zu erwarten hätte. Ich zeigte mich einsichtig und entschuldigte mich dafür.
Zur Information:
-Ich bin 19 Jahre alt
-Ich hatte noch nie Probleme mit der Polizei oder dem Gesetz gehabt
-Die Holzplatte ist wie gesagt nur leicht beschädigt worden (Im Gegensatz zu anderen Stellen im Wagon wo richtig große Löcher in Wände und Decken geschlagen wurden)
- Ich habe es nicht aus Absicht getan, es war ein Missgeschick
Was kommt da auf mich zu? Welchen Strafmaß könnte verhängt werden?
Könnte es sogar zur Aussprechung eines Stadionverbotes kommen da es im Rahmen eines Fussballspiel stattfand?
Danke im voraus!
Mitch
Hallo,
ich denke, ich kann mal eine konkrete aussage machen:
Ich arbeite bei einer Privaten Eisenbahnfirma.
Wir fahren häufig auch Sonderzüge zum Signal Iduna Park.
Bei solchen Vorkommnissen wird ersteinmal geprüft ob du als Schwarzfahrer bekannt bist oder nicht.
In erster Linie wird es als Sachbeschädigung behandelt. Hierbei drohen dir wie ich aus vergleichsfällen sagen kann eine Geldstrafe von ca 30 Tagessätzen (entspricht einem Netto Lohn ca)
Solltest du jedoch des öftern bei solchen Verantstaltungen aufgefallen sein kann es sein, dass es als mutwillige Sachbeschödigung geahndet wird.
Hierbei können dir bis zu 60 Taggessätze drohen + Sozialstunden da es meist vor dem Jungenschöffengericht verhandelt wird.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen